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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 959
patient ihme guetwillig etwaß schenckhen oder verehren wolte, auff solchen fahl solle
ihme solches anzunehmen ohnverwehrt seyna.
[3.] 3tio Aber soll er, arzt, nebst seinen pindtknecht alle unndt jede dahin ankombende
patienten und kranckhe, ehe undt bevor ein jedwederer auff sein orth gelegt werde,
noch [/] alles fleisses beschauen unndt zusehen, ob selbe auch alle dahin gehörig seyndt,
wo aber daran ein zweiffel getragen wurde oder da etwann sich ein casus pestilenz (so
doch Gott gnädig verhüetten wolle) sich zeigen solte, hatt er, arzt, ein solches alsobalden
dasigen haußvatter anzudeutten, welcher dieselbe persohn interim an ein absonderliches
orth ligen lassen unndt weegen ferrer beschau, oder waß weiters damit zuthuen seye,
behörige fürkherung thuen wirdet; unndt weillen
[4.] 4to, b dasiger herr pyhsicus obligirt ist, alltäglich die arme patienten auff allen
stüeben zu besuechen unndt zu visitiren, alß solle er, arzt, auch sich jedesmahls bey ihme
einfinden, mit demselben dahin gehen unndt die be[/]schaffenheit eines und des andern
ausführlichen bericht geben, wie er dann sonst unndt ausser dessen auch mit demselben
fleissig correspondiren und der zuetringenden accidentien halber desselben raths pflegen
solle.
[5.] 5to Die medicinalia, pflaster unnd all anders, waß er, arzt, für die patienten zum
äusserlichen gebrauch vonnöthen, hatt derselbe von dem herrn physico sich verschreiben
zu lassen unndt sodannc aus der apoteckhen abzufordern, zu welchen enndte dann er
(gleichwie auch solchen im spital also practiciret wirdt) sein aigenes recepturbuech über
daß von dasigen herrn ordinario eingeschriebene undt empfangene quantum haltend,
dieses aber treulich vor die arme schadthafften appliciren unndt keinesweegs für andere
ausser dese kranckhenhauses anwenden unndt gebrauchenf, nichtwenigerg bey dem
verbindten jederzeit selbsten gegenwärtig seyn undt solches nicht dem pindtknecht
alleinig anvertrauen, darbey aberh täglich seine ordentlich undt gewisse stundten so[/]
wohl vor- als nachmittag halten solle, damit nicht allein die patienten, sondern auch die
bedienten sich darnach richten und ihre sachen darauff anstellen könneni.
[6.] 6to Sobaldtj nunj ein oder anderer patient genesset unndt wider hayl wirdt, solle
er, arzt, darob seyn, damit auff guetbefinden des herrn medici ein solcher, je ehender wie
besser, abgeschrieben unndt fortgeschickht werde, mithin dem armen hauß widerumb
auß der cost kombe. Wannk dannk
[7.] 7mo bey ein undt anderen schadthafften krankhen eine haubtoperationl
vorzunehmen wäre, solle diese jedesmahls in beyseyn deren zweyen herren physicorum im
a Folgt wann nun, getilgt.
b Folgt solle er, arzt, wann dasiger herr physicus die arme kranckhe (korr. aus patienten) visitiret, sich
auch jedesmahls einfinden, mit demselben auff die stüeben zu denen patienten gehen, unndt die beschaffenheit
eines undt des andern ausführlichen bericht geben, wie er dann sonst unndt ausser dessen, getilgt.
c Über der Zeile nachgetragen.
d Folgt solle, getilgt.
e Folgt spitals, getilgt.
f Folgt solle, getilgt.
g In linker Spalte 6to, getilgt.
h Folgt sowohl vor, getilgt.
i Folgt wann dann, getilgt.
j–j Über der Zeile nachgetragen.
k–k Am linken Rand nachgetragen.
l Folgt mit ..., getilgt.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin