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966 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
[2.] Andertens soll sie stätts daselbst auff der stuben seyn und ausserhalb gar keine
arbeithen annehmen, auch denen armen weibern und menschern, die schwangern
leibes anhero komben, ihren besten vermögen nach alles fleisßes vorstehen, und keiner
gebährendten, sie seye gleich ehrlich oder unehrlich, ihre dienst verweigern, sondern
jedesmahl auff dero begehren willig erscheinen, und (ausßer der grösten noth) keine
andere unerlehrnte der niderkunfft bestellen, weillen auch vormahls in dem burgerspital
jederzeit vier weiber, die bey allen niederkunfften gegenwärtig seyn müesßen, verordtnet
wären, alß solle sie, hebam, dermahlen beforderist in den gefährlich zuefählen entweder
die alldasige haußpflegerin, arztin oder obermuetter jederzeit darzue fordern.
[3.] Drittens solle sie ihr in gefährlichen geburts nöth allein nicht getrauen, sondern
jederzeit hießigen armen hauß bestellten herrn medici, arztens oder [/] einer andern
berühmten hebame rath, hilff und beystandt gebrauchen, auch die zustehendte gefahr
nicht verschwigen lasßen, sondern in zeiten alles anzaigen, damit keine an der ewigen
wollfarth verkürzet werde.
[4.] Viertens soll sie die schwache und gleich sterbendte kinder, so noch etwas
lebendtig und die ankhunfft des priesters der todts gefahr halber nicht erwarthen können,
so balt sie von muetter leib ganz oder zum theill kommen, mit lautern wasser und
keiner andern feuchtigkeit auff eines oder des andern gefatters glauben an die h(eilige)
dreyfaltigkeit nothtauffen mit dißen worten: Ich tauffe dich in den nahmen Gott deß
vatters † und deß sohns † und des heilligen geistes † amen. Auch hernach dem priester
solche tauff anzaigen.
[5.] Fünfftens solle sie keine purgation oder arzney ohne vorwisßen und bewilligung
des verordneten herrn medici oder arztens eingeben, weniger sich zu verderbung einiger
geburth weder mit rath oder thatt gebrauchen lasßen, auch waß sie aus der appotekhen
zur labnuß für die kindlbetterinen hießigen armen hauß vonnöthen hatt, allein für
notturfft nach durch den herrn medicum verschreiben lassen und solche medicamenta
denen armen weibern und menschern oder deren kindern treulich anwenden, in summa
sich der massen from, auffrecht und getreu verhalten, wie sie es vor Gott und der welt
verantwortten kan. [/]
[6.] Sechstens solle sie denen kindlbetterinnen nach der geburt vor dreyen tagen
keinen wein zuelasßen, damit denen selben hierdurch nicht kranckhheit und todtsgefahr
zuestehe, auch wirdt sie, hebam, vermahnet, denen gebährendten weibern oder menschen
unter wehrender geburt mit gueten worten und discretion, ohne sonderbahres geschrey,
zuezusprechen und nicht in ungewöhnlichen gebrauch dieselbigen mit bößen reden,
schlägen oder stösßen tractiren.
[7.] Sibentens ist ihr, hebam, zu einer jähr(lichen) besoldung zehen gulden außgezaigt,
auch ihre kost mit doppelter armen portion, wie auch ligerstatt alda gleich all andern
vorigen hebammen zu geniesßen, ferrers ist ihr zuegelasßen von einer niderkunfft
(allemasßen von alters her ein jedwedere hebam von solcher vormahls achtzehen kreuzer;
item wann sie, hebam, die gefatters-leuth zur tauff berueffen, sechs kreuzer; dann bey
abwaschung der crysambs drey kreuzer und einen schuesterwekhen per ain kreuzer; mehr
bey dem herfürgang drey kreuzer genosßen hat) für anjezo in geldt vier und zwainzig
kreuzer zu nehmen.
Zu wahrer urkhundt desßen ist diße instruction mit des burgerspitals gewöhnlichen
mittern signet und der herren superintendenten, spitlmaister und gegenschreiber aigenen
handt[/]unterschrifften geförttiget und der hebam zuegestellt, nicht weniger auch selbe
von ihr geförttigter bey der burgerspitals grundtstuben gleichlauttendt gelasßen worden.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin