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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 980 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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980 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) aber winters zeit alle nacht in den kuchln und öffen, wie daß feuer verwart seye, zu sechen. [5.] Fünfftens solle der vatter guete achtung geben, daß von denen bestelten dienst boten denen armen leuthen gewarttet, daß jenige, so von dem herrn medico in arzneyen ihnen verordnet wird, mit höchsten fleisß und ohne verzug geraichta, wie nit weniger ihr lein und pott gewand sauber gehalten, auch sie sonsten also versorget werden, damit ainige clag hierwider nit fürkomet. [6.] Sechstens solle der vatter auch zuesechen, ob der bestelte herr medicus die patienten fleissig besuechet, die dessentwegen wochent(lich) ausgezaigte gewüsse ordinier täg recht beobachtet, ingleichen ob der arzt solche patienten alles fleisses verbinde und denenselben seine schuldigkeit laiste, neben deme ob der ausspeisser dassigen patienten [/] die von dem herrn medico ordinirte medicinen und dergleichen der ordnung nach und in denen ausgezaigten stunden überraichet, widrigenfahls solches nit bescheche, auch von aldaigen herrn seelsorger einiger mangl für kombe, daß derselbe bey denen kranken sein ambt nit verrichtete, solle, er, vatter, solches alsobald mit gueten grund anzaigen, damit auff remedirung gedacht werden könte und damit sich auch weder der herr geist(liche), herr medicus noch arzt und ausspeisser mit ainiger ohnwissenheit entschuldigen können, solle er, vatter, so offt eine kranke persohn hinaus kombt, solches denenselben alsobalden anzaigen; es solle aber [7.] sübentens der vatter bey ernst(licher) straff keine person einnehmen, sie seye dan ordent(licher) weise dahin beschauet und habe derentwegen die passierung aus des herrn burgermaisters canzley jederzeit fürzuweisen. Neben deme solle er [/] [8.] achtens alle tag eine untersch(riebene) tagzetl, wievill deren armen und dienstbotten daraus vorhanden, dem spitlmaister und siech vatter im spital hineinschücken, damit darauff die speisß und nothwendige verpflegung von spital hergeben und hinaus gebracht werden können. Es solle aber er, vatter, mit ab- und zueschreibung der persohnen einigen vorthail nicht gebrauchen oder ein mehrere anzahl angeben alß dero persöhnen sich würck(lich) befünden; auff welchen fahl und da einige verförtlung erfunden werden solte, solle gegen ihme mit scharffer straff verfahren werden. Und weillen [9.] neuntens seinem weib alß kochin die kuchl anvertrauet, alß hat er, vatter, sowohl alß auch dessen ehew(eib) daselbst alles fleisses nachzusechen, damit nicht allein mit denen aus dem spital empfangenden victualien treu und würthschafftlich und nicht verschwendlich gehandlet, sondern auch die speissen guet und wohl geschmach gekocht, anbey [/] denen armen auff denen stüben von denen bestelten krancken wartherin und krancken wartherinnen nicht kald oder vermischter, wohl aber der gebühr nach guet und grecht geraicht und ausgethaillet werden. [10.] Zechentens hat der vatter alle und jede persohnen, sie sterben oder wandern, mit tauff- und zuenahmen, auch von was orth, wie alt sie sein, und wan sie krancker dahin gebracht worden, auch wider gewandert oder gestorben, ausführlich beschribener dem bestelten siechvatter im spital zu prothocolliren zu überschücken. [11.] Ailfftens hat der vatter keine dienst botten, krancker [!] warther oder kranckenwartterinen für sich selbst, sondern jederzeit mit vorwüssen herrn spitlmaisters auffzunemben und wider zu entlassen. Ingleichen solle auch [12.] zwölfftens wanb von denen aldaigen abgestorbenen persohnen an gold und silber, kleidern und [/] dergleichen brauchbahren effecten etwas hinterlassen wurde, a Über der Zeile nachgetragen. b Über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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