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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 981 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 981 der vatter solcher alsobalden beschrieben in seine verwahrung nehmen, daß gold und silber monät(lich) dem herrn spitlmaister getreulich überantwortten, die hinterlassene kleüder und andere fahrnussen aber nach beschechener seuberung, so lang und sovill bis solche nach guet befinden des herrn spitlmaisters und siechvatters unter die dienstbotten ausgethaillet werden, verwarter zu behalten und daß übrige gefezwerch zu vertilgen verbunden sein, auch keines weegs sich unterfangen, daß geringste entweders vor sich zu behalten noch vill weniger zu verkauffen oder zu veruntreuen. Waß [13.] dreyzechentens ihme, vatter, an allerley fahrnus, haußrath, auch lein- und bettgewand zu seinen antritt crafft des ordentlich hierüber auffgrichten inventarii übergeben worden, solches alles solle er in gueter gewarsambkeit halten, nichts darvon unachtsamblich abkomben oder zu grund gehen [/] lassen, sonderlich aber daß lein- und bettgewand in der zeit ausbessern und, sovill möglich, in weesenheit erhalten, da es aber endlich nicht mehr zu erhalten, solle er solches herrn spitlmaister zeit(lich) anmelden, damit solches ainesthails bey dem verhandenen inventario abgethan, andernthails aber auff andere fürsechung gedacht werden könne. Wan auch [14.] vierzechentens etwas von neuen oder alten lein- und bettgewand oder andern sachen, so verbleiblich von spital hinaus gegeben wird, solle solches gleichfals dem auffgerichten inventario einverleibet, auch künfftig zu sein, des vatters, abtritt neben dem, was er anfangs empfangen, widerumb überandworttet und hinterlassen oder auff dem fahl des abgangs von ihme genuegsamb verantworttet werden. [15.] Funffzechentens wan von gueten herzigen christen in geld oder etwas anders verbleiblichen, so nit immediate denen armen anzuwenden und auszuthaillen ist, hinausgebracht wird, solle der vatter solches alsobalden in dem spitlambt andeuten und daß geld gleich überandwortten, die andere sachen abera [/] dem inventario zugeschriben werden. [16.] Sechzechentens ist er, vatter, nit allein, daß, was hieroben begriffen, sondern auch was ferrer nach gelegenheit der zeit under forderung der notturfft ihme anbefohlen werden mechte, oder was er sonst dem armen haus nuzlich zu sein befindet, zu verrichten schuldig, allen schaden zu wenden und des armen haus nuz und auffnehmen, sovill immer möglich zu befördern, wie er dan solches vor Gott und seinen gewüssen zu verantwortten wüssen wird. [17.] Sübenzechentens da er auch wider dise instruction handlen solte, solle er darumben bey denen herrn superint(endenten), spitlmaister und gegenschr(eiber) zu stehen und gebührende satisfaction zugeben schuldig sein, daß er auch deme allen gehorsamb(lich) nachkomben und dem armen hauß getreu und redlich diennen wolle, dessentwegen solle er vor denen herrn superint(endenten), spitlmaister ein ordent(liches) jurament ablegen. [/] [18.] Achtzehentens damit er auch wüsse, was er für solche, seineb verrichtung zu besoldung haben, ist dieselben wohl für sich und sein weib alß köchin wochent(lich) 1 fl. 45 xr. neben täg(lich) 2 paar starcken brod, 1½ masß officier wein, an fleischtägen 2 lb. rindfleisch wochent(lich) 1 pfund schmalz, 6 mäsl von mehl, arbes, linß, prein und gersten, 2 mahl sauer krautt und rueben, alle 14 tag 2 mäsl salz und von Michaeli bis Georgii monät(lich) 4 lb. gärnene insleth körzen sambt der notturfft an brenholz; im übrigen, wan er sich wohl halt, hat er forderist die belohnung von Gott, von der obrigkeit aber ferrere promotion zu hoffen. a Folgt dem inventa, getilgt. b Über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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