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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 981
der vatter solcher alsobalden beschrieben in seine verwahrung nehmen, daß gold und
silber monät(lich) dem herrn spitlmaister getreulich überantwortten, die hinterlassene
kleüder und andere fahrnussen aber nach beschechener seuberung, so lang und sovill bis
solche nach guet befinden des herrn spitlmaisters und siechvatters unter die dienstbotten
ausgethaillet werden, verwarter zu behalten und daß übrige gefezwerch zu vertilgen
verbunden sein, auch keines weegs sich unterfangen, daß geringste entweders vor sich zu
behalten noch vill weniger zu verkauffen oder zu veruntreuen. Waß
[13.] dreyzechentens ihme, vatter, an allerley fahrnus, haußrath, auch lein- und
bettgewand zu seinen antritt crafft des ordentlich hierüber auffgrichten inventarii
übergeben worden, solches alles solle er in gueter gewarsambkeit halten, nichts darvon
unachtsamblich abkomben oder zu grund gehen [/] lassen, sonderlich aber daß lein- und
bettgewand in der zeit ausbessern und, sovill möglich, in weesenheit erhalten, da es aber
endlich nicht mehr zu erhalten, solle er solches herrn spitlmaister zeit(lich) anmelden,
damit solches ainesthails bey dem verhandenen inventario abgethan, andernthails aber
auff andere fürsechung gedacht werden könne. Wan auch
[14.] vierzechentens etwas von neuen oder alten lein- und bettgewand oder andern
sachen, so verbleiblich von spital hinaus gegeben wird, solle solches gleichfals dem
auffgerichten inventario einverleibet, auch künfftig zu sein, des vatters, abtritt neben dem,
was er anfangs empfangen, widerumb überandworttet und hinterlassen oder auff dem fahl
des abgangs von ihme genuegsamb verantworttet werden.
[15.] Funffzechentens wan von gueten herzigen christen in geld oder etwas anders
verbleiblichen, so nit immediate denen armen anzuwenden und auszuthaillen ist,
hinausgebracht wird, solle der vatter solches alsobalden in dem spitlambt andeuten und
daß geld gleich überandwortten, die andere sachen abera [/] dem inventario zugeschriben
werden.
[16.] Sechzechentens ist er, vatter, nit allein, daß, was hieroben begriffen, sondern
auch was ferrer nach gelegenheit der zeit under forderung der notturfft ihme anbefohlen
werden mechte, oder was er sonst dem armen haus nuzlich zu sein befindet, zu verrichten
schuldig, allen schaden zu wenden und des armen haus nuz und auffnehmen, sovill
immer möglich zu befördern, wie er dan solches vor Gott und seinen gewüssen zu
verantwortten wüssen wird.
[17.] Sübenzechentens da er auch wider dise instruction handlen solte, solle er
darumben bey denen herrn superint(endenten), spitlmaister und gegenschr(eiber) zu stehen
und gebührende satisfaction zugeben schuldig sein, daß er auch deme allen gehorsamb(lich)
nachkomben und dem armen hauß getreu und redlich diennen wolle, dessentwegen solle
er vor denen herrn superint(endenten), spitlmaister ein ordent(liches) jurament ablegen. [/]
[18.] Achtzehentens damit er auch wüsse, was er für solche, seineb verrichtung zu
besoldung haben, ist dieselben wohl für sich und sein weib alß köchin wochent(lich) 1
fl. 45 xr. neben täg(lich) 2 paar starcken brod, 1½ masß officier wein, an fleischtägen 2
lb. rindfleisch wochent(lich) 1 pfund schmalz, 6 mäsl von mehl, arbes, linß, prein und
gersten, 2 mahl sauer krautt und rueben, alle 14 tag 2 mäsl salz und von Michaeli bis
Georgii monät(lich) 4 lb. gärnene insleth körzen sambt der notturfft an brenholz; im
übrigen, wan er sich wohl halt, hat er forderist die belohnung von Gott, von der obrigkeit
aber ferrere promotion zu hoffen.
a Folgt dem inventa, getilgt.
b Über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin