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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 989
kommen thuet, solle zugleich daß kindt mitgenohmen und also beede miteinander auß
der ätzung gebracht werden.
[14.] Vierzehentens solle er, obervatter, denen armen daß außlauffen nicht gestatten,
sondern dieselben fleisßig zu hauß halten, ausser es wären allzu erhöbliche ursachen
verhandten, so jedtesmahls darvon dem herrn haußpfleger gleiche nachricht zu ertheillen
ist, wie dann desßentwegen die andern vätter und müetter dahin angehalten werden,
daß sie ohne sein, obervatters, vorwisßen niemanten von denen armen hinauß lassen
sollen; und wann dan einen oder andern außzugehen erlaubet wurde, solten ihnen allen
gewisße stundten auß zubleiben vorgehalten, derohalben deren verspörungs thüren
zu rechter zeith, nemblichen in dem sommer umb 8 uhr und in dem winther umb 5
uhr, geschlossen und weither niemandt mehr auß- und eingelasßen werden; und solte
nun ein oder anderer arme ohne habender erlaubnuß außgehen oder über die erlaubte
stundten außbleiben, solte er, obervatter, es ihnen jedoch mit einen verweiß daß erste
mahl dahin gehen lasßen, daß anderte mahl aber mit betrochung deß außschreibens
abstraffen, so es aber daß dritte oder öfftermahls beschehe, ja gahr über nacht außbleibete,
hat er, obervatter, es so gleich dem herrn haußpfleger anzudeiten, der alßdann darmit
daß weithere vorzunehmen und die jenige pershon gänzlichen auß dem armen hauß zu
schaffen haben wierdt.
[15.] Fünffzehentens solle er, obervatter, unter denen armen guette zucht und
ehrbahrkheit halten, auf keinerley weiß ein ungebührliches [/] leben zu führen, weder
untereinander zanckh, grein und raufhändl anzufangen noch zu fluechen, schelden
oder zu Gottes lestern gestatten, sondern villmehr die jenigen, welche gehen können,
dahin zu verhalten, daß sie fleisßig in die kirchen zum gottsdienst als meeß, predig,
vesper und litaney gehen, öfftermahls (sonderlich an denen hochen festtägen) beichten
und daß hochwürdigste altar sacrament empfangen, vor allen andern aber, damit sie auf
denen stübnen vor denen aufgerichten altären oder geistlichen biltnussen täglichen daß
gewöhntliche fruhe, mittag und abent, nicht weniger daß mittag und nacht esßens gebett
denen gottseelligen guettthättern zu trost offentlich und unnachläsßlich verrichten, wann
aber diser so heylsammen verordnung zu wider von ein oder andern gelebet werden wolte,
und er, obervatter, vor sich selbsten zu remediren nicht wuste, solle er solches zur assistenz
herrn haußpfleger anzaigen. Und weillen
[16.] sechzehntens unter denen armen vill sich befindten, welche nebst ihren leibs
gepersten noch etwaß verrichten können, alß seint die jenigen zu gemainen fürfallenten
hauß arbeithen (alß waschen, holztragen, gäng, stiegen und zimmer khörren und
dergleichen, wie auch in dem sommer hey und daß getraid in die städl und auf die böden
zu bringen) woll anzuhalten, worzue ihnen der obervatter auf deß herrn haußpfleger
anbefehlen auf jede dergleichen vorfallenheit durch die andere vätter und müetter
einsagen lasßen und sie, vätter und müetter, der heu und traidt aufarbeithung, so vill
möglich, an selbsten denen armen zu gegen sein sollen. [/]
[17.] Sibenzehentes wann ein oder andere arme widerumb geneßet und gesundt
wierdt, solle er, obervatter, es sogleich dem herrn haußpfleger bedeüten, alß der mit
vorwisßen des herrn medici und deß arztens die außschreibung zu thuen wisßen wirdt,
waß aber der arme mit sich hinein gebracht, dises alles solle ihme widerumb mit hinauß
zu nehmen erfolget werden, mit disem wirdt der arme auß des hauses unterhalt so balt
alß möglich gebracht, der obervatter solle auch zugleich den jenigen armen auß desßen
führenden prothocoll, worein er solchen bey ankünfft geschriben, mit fürschreibung deß
tags und der wanderung widerumb abthuen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin