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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 999 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 999 mit 28 loth, daß kleine oder schwache mit 12 loth und daß herrn brod auch mit 12 loth einlegen, worbey er sonderlich achtung zu geben hat, daß das bächt recht gearbeitet, wohl gemischt und nicht vergosßen, auch nicht zusamben geschosßen werde, damit die armen ein guet auffrechtes brod haben und destwegen kein clag fürkombe, wie dan die burger(lichen) bäcken in befelch haben, daß deren wochentlich zween in daß spital kom[/]ben und daß brod besichtigen sollen [5.] Fünfftens so offt aber von ainem neuen mell zu bachen angefangen wird, sol der pfister bey dem herrn spitlmaister daran sein, daß jedes mahl der [Pfister] vorhero ein ordentliche bächtprob fürgenohmen und gesechen werde, wie vill der strich mel laibl geben und was auß demselben in der sort zu verraitten seye. [6.] Sechstens daß gebachene brod solle nachmahls der pfister in seinen empfang nehmen und wider ausspeisßen undt sovill zwar für die arme und deren bediente gehörig, hat der siechvatter vertrauen, daß er dem pfister täg(lich) auff der hierzue in der pfisterey auffgehenkten schwarzen taffel anschreibe, wie vill [/] er vor dieselbe abzugeben habe. Nach solcher anschreibung dana solle der pfister nach solcher anschreibung erwehntes brod denen armen auff die stuben ervolgen, der siechvatter aber solle ihme, pfister, hierüber allzeit ain beglaubtes zetl, wie vill er brod angeschriben, aushändigen, sich desßen bey seiner raittung pro verificatione zu gebrauchen. [7.] Sübentens über die anderen bediente und officier ist ihme, pfister, bereits ein ordentliche lista abgeschafft, was jeden der selben von tag zu tag zu geben, nach derselben hat er sich in disen fahl zu richten und jeden daß seinige zu ervolgen. [8.] Achtens die extra ordinari abgaaben des brods aber stehen auff des herrn spitlmaisters befelch, was derselbig [/] nothwendig befünden und zu geben anschaffen wird, daß hat der pfister einen und andern zu ervolgen, damit er, pfister, aber destwegen auch sein richtigkeitt habe, soll er täg(lich) zum abent dem herrn spitlmaister hierüber ein zetl ainraichen, derselbe aber solle approbieren und dem pfister wieder zuestellen, sich deren bey seiner raittung zu gebrauchen. [9.] Neuntens daß herrnbrod hat pfister gleich nach dem bächt dem herrn spitlmaister in sein zimmer zu überbringen, alwo selbiges von seinen leuthen ohne weittere raittung ausgespeist wird, gleichwohl aber solle dem pfister über jedesmalige lüfferung von ambtschr(eiber) ein zetl gegeben werden, damit er solches bey seiner raittung beylegen könne. [10.] Zechentens uber solchen empfang undt [/] außgaab des meel und brods solle der pfister nachmahls dem herrn spitlmaister wochentlich ein particular und zu end des jahrs, ein monath hernach, ein recht formbliche raittung einraichen, die er sodan verrer zur gm(eine)r statt buech halterey zu erlegen hat. [11.] Aylfftens im übrigen solle pfister feuer und liecht wohl verwahrlich halten, daß kein feurs gefahr entstehe und schaden bescheche, nicht weniger solle er in der pfisterey kein frembde verdächtige leuth auffhalten, damit kein ungelegenheit fürgehe, wie er dan auch selbsten mit seinen leuthen keine muethwillige händl anfangen, noch solche andern gestatten solle; da sich aber etwas dergleichen eraignet und er solches abzustellen nicht mechtig wäre, solle er solche dem herrn spitlmaister zu remedirung anzaigen. [/] [12.] Zwölfftens wan auch von mischer und klein junger jemand zu entlasßen und wider auff zunemben wäre, solle pfister solches allzeit mit vorwüssen herrn spitlmaisters und gegenschr(eiber) thuen und ihme dieselben vorstellen. a Über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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