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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 1002 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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1002 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) [7.] Siebentens der mayrschafft unndt zwar nur über daß khüeviech im spital ist der schaffer dergestalt vorgestellt, daß er deroselben öffters übergehen undt sechen solle, wie solches viech seine wartung habe, auch ob die füetterey nuzlich unndt wohl angelegt werde, wie dann auch darüber, waß ab- unndt zuegehet, seine ordentliche beschreibung halten unndt dessen jähr(lich) ein geförtigten extract, lengist ein monath nach außgang deß jahrs, zu gem(eine)r statt buechhalterey einraichen solle. [8.] Achtens solle der schaffer über die sogenannte speisß, worinn daß meel, grieß, ärbes, linnß, prein, zwespen, khimb, reisß unndt dergleichen aufbehalten wirdt, dergestalt obsicht tragen, daß jedesmahls ein gueter vorrath unndt kein mangel seye, wann auch etwas abgehen wolte, solle er solches in zeiten dem herrn spitlmaister zu beyschaffung der notturfft [/] andeiten, solche victualien aber solle er nachmahls zu gewissen tägen in der wochen in beyseyn der frau spitlmaisterin, oder wen sie nahmens ihrer darzue verordtnen wirdt, gehöriger orthen wider abgeben, soviel zwar die armen betrifft, wirdt der siechvatter durch den koch die notturfft allzeit begehren lassen, denen officieren unndt bedienten aber wirdt ihr deputat nach der dem schaffer angehändigten specificiation geraicht, worüber er weiters keine raitung zuthuen, sondern auff treue hanndt gelassen wirdt, darbey er aber dahin sechen solle, daß keinem zu lieb noch zu laydt gescheche. [9.] Gleiche beschaffenheit hatt es neüntens mit abgebung der körzen, besen unndt leinöhl, welche sorten er ebenfahls nach lauth erstangeregter specification gehöriger orthen ohne weitere verraittung abzugeben hatt. [10.] Zechentens solle er deß spitals gebau so wohl in alß vor der statt zum öfftern übergehen unndt visitieren unndt, wo etwas baufälliges wäre, solches herrn spitlmaister zur zeitlichen remedierung andeiten, wann nun etwas zu reparieren oder sonsten neu auffzubauen ist, hatt er die nothwendige werkhleuth unndt die tagwercher zubestellen, auf solche täglichen in währender arbeith guete obsicht haben, damit sie fleissig seyndt unndt ihren [/] lohn nicht umbsonst einnehmen, folglich wochentlich über die verrichte arbeith unndt verdienten lohn ein particular oder wochenzettul unter seiner handtschrifft unndt pöttschafft dem herrn spitlmaister einraichen, welcher es sodann dem werckhmaister gegen seiner inserierenden quittierung zu bezahlen unndt bey seiner spitlambts raitung beyzulegen hatt. [11.] Inngleichen hatt er ailfftens auff unterschiedliche hanndtwercher alß kupfferschmidt, schlosser, glasser, haffner, tischler unndt dergleichen arbeith achtung zu geben, damit solche recht unndt nicht liederlich gemacht werde, auch solle er bey abwögung deß hinaußgebenden alten kupffers unndt eisen, wie auch wiederumb ins spital lieferenden solchen sorten jederzeit gegenwärtig seyn, unndt nach beschechener abwögung im spitlambt zu vormerckhung ansagen. [12.] Zwölfftens wann im spital ein r(everen)do senckhgrueben zuraumben die noth erfordert, solle er den nachtführer bestellen unndt die nächtlicher weill abgehende fuhren wohl auffnotieren, welche er sodann deß andern tags im spitlambt zur ebenmässigen vormerckhung auzudeiten hatt. [13.] Dreyzechentens nachts im sommer umb 9 uhr unndt im winter umb 8 uhr solle er mit denen anderen officiern alß remanenzer, ambtschreiber [/] unndt oberkellner in der kellerey, pfisterey unndt gesellenstueben visitieren gehen unndt dem herrn spitlmaister referieren. [14.] Vierzechentes er ist aber nicht allein deme, waß hieroben stehet, alles fleises nachzukhomben schuldtig, sondern auch, waß er weiters dem spital nuzliches finden würdet, zuthuen verbundten, deß spitals nuzen zubetrachten unndt schadten zu wendten,
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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