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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 1005 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1005 Nr. 169 Instruktion für den Bürgerspital-Oberkellner in Wien. Wien, 1715 Februar 5 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 75) Rückvermerk: Instruction eines oberkellners bey dem armen hauß der burgerspital alhier. Instruction eines oberkellners bey dem armen hauß der burgerspital alhier, wesßen er sich in seinen dienstsverrichtungen zu verhalten hat [1.] Erstlichen solle er mit allen gehorsamb undt respect denen herrn superinten- denten, spitalmaister undt gegenschreiber unterworffen sein, undt waß von selbigen ihme in billichen sachen anbefohlen wirdt, deme getreuisten fleisßes nachkomben. [2.] Andertens, so es gegen dem leßen gehet, hat er die keller sowohl im spital, spitlkeller am Neuen Marckht alß auch zu St. Marx sauber außzupuzen, soviell möglich plaz zumachen undt mit herrn spitlmaister zu unterreden, wie zu der neuen fexung die vasß gelegt, wo auch ain undt anderes gewäx bequemblich hingegossen werden solle. [3.] Drittens in leßen aber solle er ihme nichts mehrers angelegen sein lasßen, alß fleissig bey der prösß und in keller zu sein, damit alles wohl angestellet, die prösßer mit dem giesßen nicht versaumbet undt sonst nichts ungleiches vorgehe oder schaden beschehe, sonderlich aber solle er dahin sehen, daß die gewäx, [/] soviell möglich, unterschieden undt die, welche auß denen gueten gebürgen, nicht unter die geringen und die geringen undt schlechten nicht unter die bösten gegosßen werden, auff daß mann die guetten nochmahls auff etwo ein mehrers gelt bringen undt hierdurch dem armen hauß ein bessern nuzen schaffen könne. [4.] Viertens wann endlich daß leßen vorüber undt der most bestättiget, solle er, oberkellner, bey dem herrn spitlmaister daran sein, daß die möst, so baldt sie verarbeithet undt sich gesezet, durch gma(ine)r statt geschwornen visirer visirt werden, wobey er dan alle vasß treulich anzuzaigen undt nichts in ansehung der etwann auffgehenden grosßen nachfühlen außlasßen oder verhalten solle. [5.] Fünfftens vermög solcher visirung solle er volgents die wein in seine verantwortt undt verraittung übernehmen, dießelbe in daß hierzue gehörige keller register (davon herr spitlmaister gleichlauttende abschrifft haben solle) von numero zu numero eintragen undt, waß jedes vor gewäx seye, denenselben beysezen, welcher gleicherweiß auch [/] mit denen erkhaufften undt sonst in daß spital kombenden weinen gehalten, die jederzeit von denen geschworenen visirern visirt undt darüber gebräuchige visier zettul genohmen werden solle. [6.] Sechstens solche wein solle der oberkellner mit hilff des ihme adjungirten unterkellners volgents wohl verwahrlich halten, fleisßig wischen undt füllen, auch den binder alle fühltäg mit in keller gehen undt zusehen lassen, daß nicht raiffen abspringen undt ain oder anderes vaasß außrinne, der kellner aber solle keine andere leuth alß die, welche dahin undt zur arbeith gehörig, in die keller führen undt wan er ja denenselben ain trunkch gibt, solchen von der speisß oder fühl nehmen, keinesweegs aber in denen vollen väsßern herumber prizln, wordurch die wein verderbt werden. [7.] Sübentens waß nun die notturfft erfordert, daß hat er zum armen hauß abzugeben, er solle aber kein vasß ohne vorwisßen des herrn spitlmaisters anzäpffen,
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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