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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1005
Nr. 169
Instruktion für den Bürgerspital-Oberkellner in Wien.
Wien, 1715 Februar 5
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 75)
Rückvermerk: Instruction eines oberkellners bey dem armen hauß der burgerspital alhier.
Instruction eines oberkellners bey dem armen hauß der burgerspital alhier, wesßen er
sich in seinen dienstsverrichtungen zu verhalten hat
[1.] Erstlichen solle er mit allen gehorsamb undt respect denen herrn superinten-
denten, spitalmaister undt gegenschreiber unterworffen sein, undt waß von selbigen ihme
in billichen sachen anbefohlen wirdt, deme getreuisten fleisßes nachkomben.
[2.] Andertens, so es gegen dem leßen gehet, hat er die keller sowohl im spital,
spitlkeller am Neuen Marckht alß auch zu St. Marx sauber außzupuzen, soviell möglich
plaz zumachen undt mit herrn spitlmaister zu unterreden, wie zu der neuen fexung die
vasß gelegt, wo auch ain undt anderes gewäx bequemblich hingegossen werden solle.
[3.] Drittens in leßen aber solle er ihme nichts mehrers angelegen sein lasßen, alß
fleissig bey der prösß und in keller zu sein, damit alles wohl angestellet, die prösßer
mit dem giesßen nicht versaumbet undt sonst nichts ungleiches vorgehe oder schaden
beschehe, sonderlich aber solle er dahin sehen, daß die gewäx, [/] soviell möglich,
unterschieden undt die, welche auß denen gueten gebürgen, nicht unter die geringen und
die geringen undt schlechten nicht unter die bösten gegosßen werden, auff daß mann die
guetten nochmahls auff etwo ein mehrers gelt bringen undt hierdurch dem armen hauß
ein bessern nuzen schaffen könne.
[4.] Viertens wann endlich daß leßen vorüber undt der most bestättiget, solle er,
oberkellner, bey dem herrn spitlmaister daran sein, daß die möst, so baldt sie verarbeithet
undt sich gesezet, durch gma(ine)r statt geschwornen visirer visirt werden, wobey er dan
alle vasß treulich anzuzaigen undt nichts in ansehung der etwann auffgehenden grosßen
nachfühlen außlasßen oder verhalten solle.
[5.] Fünfftens vermög solcher visirung solle er volgents die wein in seine verantwortt
undt verraittung übernehmen, dießelbe in daß hierzue gehörige keller register (davon
herr spitlmaister gleichlauttende abschrifft haben solle) von numero zu numero eintragen
undt, waß jedes vor gewäx seye, denenselben beysezen, welcher gleicherweiß auch [/] mit
denen erkhaufften undt sonst in daß spital kombenden weinen gehalten, die jederzeit
von denen geschworenen visirern visirt undt darüber gebräuchige visier zettul genohmen
werden solle.
[6.] Sechstens solche wein solle der oberkellner mit hilff des ihme adjungirten
unterkellners volgents wohl verwahrlich halten, fleisßig wischen undt füllen, auch den
binder alle fühltäg mit in keller gehen undt zusehen lassen, daß nicht raiffen abspringen
undt ain oder anderes vaasß außrinne, der kellner aber solle keine andere leuth alß die,
welche dahin undt zur arbeith gehörig, in die keller führen undt wan er ja denenselben
ain trunkch gibt, solchen von der speisß oder fühl nehmen, keinesweegs aber in denen
vollen väsßern herumber prizln, wordurch die wein verderbt werden.
[7.] Sübentens waß nun die notturfft erfordert, daß hat er zum armen hauß
abzugeben, er solle aber kein vasß ohne vorwisßen des herrn spitlmaisters anzäpffen,
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin