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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 1007 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1007 [16.] Sechzehentens waß an gläger fähleta, hat er, kellner, daß gläger, wohin es herr spitlmaister befehlen wirt, entweders in die apoteckhen zum außbrennen oder einen b(ü)r- (gerlichen) brandtweiner gegen bezahlung (die aber der herr spitlmaister zu empfangen hat) zugeben. [17.] Sübenzehentens der oberkellner aber solle über alle dieße vorbemelte handlungen des wein empfangs undt außgebens wochent(lich) ein particular dem herrn spitlmaister undt zu außgang des jahrs ain monath hernach ein formbliche raittung mit zuelegung der ordent(lichen) visier register undt visier zettul gm(aine)r statt buechhalterey einraichen, wie nicht weniger aber die vasß ein verlässliche raittung thuen unndt solche zu ernänter buechhalterey erlegen. [18.] Achtzehentens im übrigen solle er, oberkellner, in dero kellnerey keine frembde leuth auffhalten, nachts in somber umb 9 undt im winter umb 8 uhr mit dem remanenzer, ambtschreiber undt schaffer in die kelnerey, pfisterey, gesöllenstueben undt schlaffhaus visitiren gehen undt zugleich auch zum keller die schlüsßl dem herrn spitlmaister überbringen, [/] des andern tags zu morgens aber dießelben jedoch, was nur zu denen ordinari kellern gehörig, wider abhollen, die jenige schlisßl aber, so zu dem spitlkeller am Neuen Marckht gebraucht werden, alwo gleichsamb der beste schatz von weinen begriffen, müesßen jederzeit bey herrn spitlmaister verbleiben undt solche der kellner nur dazumahlen abfordernb, wan mann entweder zu füllen undt zu wischen hat oder in wein lösßen begriffen ist. [19.] Neunzehentens er, oberkellner, aber ist nicht allein schuldig, dieße vorbeschriebene puncten fleisßig zu vollziehen, sondern auch, waß ihme weitters von herrn spitlmaister anbefohlen wirdt, oder er sonsten dem armen hauß nuzlich zu sein befindet, bestermasßen zu verrichten, des spitals schaden zu wenden undt nuzen zu befördern verbundenc, wie solches einen getreuen diener zuestehet undt er gegen Gott undt der obrigkeit zu verantwortten wisßen wirdet. [20.] Zwainzigistens wan er auch wider dieße instruction handlen oder dem spital schuldig verbleiben solte, solle er destweegen von denen [/] herrn superintendenten und spitlmaister oder einen löb(lichen) statt rath zustehen und redt undt antwortt zu geben verbunden sein, daß er auch deme allen gehor(samb) nachkomben undt dem armen hauß redlich undt getreu dienen wolle, desßentweegen solle er von denen herrn superintendenten und spitlmaister ein ordentliches jurament ablegen, auch zu allwerthiger versicherung dem spital annehmliche caution laisten. [21.] Ain undt zwainzigstens damit er auch wisße, waß er vor solche, seine dienstverrichtung zur besoldung habe, ist dieselbe deß jahrs vorhin funff undt siebenzig gulden geweßen, zumahlen anno 1706 daß arme hauß St. Marx dem spital incorporirt worden, mit deme auch eines oberkellners mühe, arbeith undt sorgen umb ein zimbliches zuegenohmen, alß seint solchen noch jähr(lich) 30 fl. zuegelegt worden, daß also selbiger ainjezo ain hundert undt fünff gulden hat, nebst deme auch sein kost neben andern am officiertisch in der tafflstueben undt wan er sich wohl halten undt verdient macht, hat er forderist die belohnung [/] von Gott, so dan guet beförderung nach gelegenheit zuerwarten. Zu urkhundt ist diese instruction mit des burgerspitals gewöhnlichen mittern signet geförtiget undt von denen herrn superintendenten, spitlmaister und gegenschreiber a Korr. aus fallet. b Korr. aus abzufordern. c Korr. aus berbunden.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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