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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 1010 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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1010 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) vonnöhten, umbschlagen zulassen, damit es nit vonn wippeln angriffen werde oder sonnst schaden nembe unnd verderbe. [3.] Drittens unnd zwar denn empfanng vonn dem stadl betr(effend) ist die sach vermög der am 4ten Septembr(is) 1673 vonn einem löb(lichen) statt rath ratificierten [/] buechhalterey relation der gestalt eingericht worden, daß bey jeder wündtung die tröscher inn der grundtstuben fürgestelt werden, die daselbst annzaigen sollen, wievil sye gewundten, welches aldort aufgezaichnet und volgennds zu enndt des jahrs dem kastner, sich desßen bey seiner raittung als ein verification seines empfanngs zugebrauchen, communiciert werden solle, dabey hat es sein verbleiben. [4.] Vierttens wann etwas vonn zehennt beständen khombt, hat er sich bey herrn spitlmaister unnd der grundtstuben anzufragen, die ihme gebiehrende nachricht geben werden, wie auch wann etwas erkhaufft oder sonnst inns spitall gebracht wierdet, er von herrn spitlmaister bevelchs zu erwartten hat. [5.] Fünfften was hernach zu des spitalls notturfft erfordert oder sonnst vonn herrn spitlmaister bevolchen wierdt, daß hat der kasstner widerumb treülich abzugeben unnd außzuvolgen, sich aber sowohl inn empfanng als außgaben kheiner andern als der auf dem kassten verhandenen, inn dem strich gerichten Wienner maß zugebrauchen oder, wo ja wie bißweillen beschicht, vom zehennt bestanndten inn lanndtmaß etwaß einkhämbe, hat er solches [/] zwar nach ersagter lanndtmaß anzunemben, aber inn die ordenntliche Wienner maß zuschlagen unnd derselben nach zuverraitten. [6.] Sechstens sovil aber die abgaab des traydts auf die mühl belannget, hat er, kasstner, desstwegen mit dem müllner ein ordentliches register zuhalten, inn welches ihme der müllner daß empfanngene traydt allezeit einschreiben, so der kasstner nochmahls zu enndt des jahrs bey seiner raittung pro verificatione beybringen solle. Wann aber vonn einer neüen fechßung zumallen angefanngen wierdt, solle der kasstner solches allzeit dem herrn spitlmaister annzaigen, der wierdt verfüegung thuen, daß ein müll prob fürgenomben werde, umbzusehen, was der muth sowohl waiz als khorn inn meellgrieß unnd vorschuß gebe unnd wievil davonn zu verraitten seye. [7.] Sibenten wegen abgaab des samen traydts zum annpau ist ein gehaltener commission auf der buechhalterey abgeredt unnd denn 12. May 1677 vonn einen löb(lichen) statt rath placidiert worden, daß nemblich bey der abgab allzeit der remanenzer oder ein ander glaubwürdiger officier neben denen [/] sääleüthen als geschier- und stadlmayr, die solches empfanngen, sein solle, derselb solle daß samb traydt, wievill desßen täglich unnd auf was für äckher es geben werde, aufschreiben, solche nachmahls inn eine specification bringen, dieselbe vonn dem geschier- und stadlmayr ferttigen lasßen, auch er als zeüg solche selbst unnderschreiben unnd selbe sodann dem kasstner zu verificierung seiner raittung einhendigen. [8.] Achten was aber zur fürderey unnd sonderlich der roß belannget, alda soll jederzeit der geschiermayr neben denen knechten bey abgaab des fueders sein, darüber ein ordentliches register halten unnd darein ihme jedes mahls durch den kasstner einschreiben lasßen, wieviel geben worden, welches register nachmahls zu enndt des jahrs der geschiermayr ferttigen unnd dem kasstner zuestellen, so bey seiner raittung pro verificatione bey legen solle; wievil aber ein und anderer zeit auf ain roß die wochen zugeben, daß hat er, kasstner, vonn herrn spitlmaister zu erwartten unnd ausßer desßen bevelch khein anders zuthuen oder ein mehrers zugeben. [9.] Neündten vonn den auf die müll gegebenen traidtern, hat nachmals daß meel
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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Library
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