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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 1020 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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1020 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) wasser aus Mähren und anderwärttig herkombt, selbst mit des armen haus nuzen einkhauffen, aus der piercassa bezahlen und denen bestelten pierleüthgeben, so es [/] dem spital ächtring weiß verraitten, fürlegen, damit alles in gueter ordnung gehalten werde. Es solle auch er, verwalter, wann ein frembdes pier erkhaufft wird, wie theuer es verleütgebt werden sollte, sich bey denen herren superintendneten und spitlmaister umb ordinanz anmelden und ein kost mitbringen. [19.] Schließlichen und leztlichen ist gedachter pier verwalter alles das jenige zu verrichten schuldig, was dem armen hauß nuz und erspriesßlich seyn mag, wie er dann solches gegen Gott und der obrigkeit zu verantwortten haben wird, und damit wohlermelter pier verwalter wissen möge, was seine besoldung ist, als ist mit ihme geschlossen worden, für seine mühewaltung und bedienung jahrs ainhundert gulden r(eichstaler) zu raichen und soll die kost bey herrn spitlmaisters tisch haben. Nr. 175 Instruktion für Johann Michael Strigl, Bürgerspital-Bierschreiber im Bräuhaus St. Marx. Wien, 1709 Juli 1 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 75) Rückvermerk: Instruction de[m] spittalmeister zu be[stellen?].a Instruction und ordnung, nach welcher sich der neu resolvirte bierbschreiber in dem spittalischen bräuhauß zu St. Marx Johann Michäel Strigl zu volge den von dem selbten abgelegten cörperlichen ayds pflicht getreulich zu verhalten haben wirdt; und zwar [1.] 1mo wirdet ihme, bierbschreiber, zu dißer seiner conferirten function gleich vor dem St. Marxer thor sowohl zu der ambtierung alß der übrig nothwendigen unterkunfft die außgezeichnete wohnung biß auff weitere verordnung verschaffet, allwo derselbige die füegliche gelegenheit hat, alles abführendte bier genau zu notiren. Dahingegen solle [2.] 2do er, bierbschreiber, gehalten und verbundten sein, von seiner unten außgeworffenen jährlichen besoldung die liechter und daß holz zum haizen zu verschaffen und zu bestreitten und damit diße haylsambe einrichtung zu volständiger perfection gebracht, mithin weder dem landtsfür(stlichen) aerario noch dem armen hauß in geringsten etwaß entgehen könne. Alß mueß [3.] 3tio gedachter bierbschreiber an sothanen ihme assignirten posto jahr auß, jahr ein ohne außnamb Sonn- und feyrtäg und zwar früehling und sommerszeiten von 6 uhr frueh bis 9 abends; im spatten herbst [/] und winterszeit aber von 7 biß 8 uhr nachts sich einfünden und sein erforderliches essen alda in loco einnehmen. Und zumahlen [4.] 4to die intention diser hocher orten approbirten einrichtung dahin zillet, daß von allem bräuend und verschleisßend oder verschenckhenden bier ausßer dessen, waß der breumaister, bierversilberer und bräuknecht von ihren ihnen auß geworffenen deputaten würck(lich) zum consum bringen thuet, der halbe gulden von jedem emer (von jedem halben emer aber 15 xr.) indistincte der aufschlag bezahlet, worunter auch gedachte deputata, welche nicht consumirt worden, verstanden sein sollen. Damit nun aber [5.] 5to alles außführend oder abtragende bier ordentlich abgezehlt und aufgeschriben, a Rückvermerk durch Siegel teilweise verdeckt.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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