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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 1026 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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1026 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) [12.] Zwölfftens demnach auch mit dem bier die väsßl hingeben werden, alß sollen die preumaister auff dieselbe guette obsicht tragen, damit solche von denen bierleuthgeben undt andern partheyen, sobaldt sie lähr, wider abgefordert undt, ehe sie in denen kellern vermodern oder verderben, zuruckhgeführt werdena, über solche väsßl aber sollen sie alle jahr eine richtige raittung führen (diesen puncten wirdt nicht nachgelebet) undt werden ihnen zu ainer ord(inari) schwendung alle zeit von 100 preu 120 em(er) bier väsßl passiert, waß aber an dergleichen väsßl durch den preuhauß binder zerschlagen wirdt undt die andere damit außzuflikhen, solche haben die preumaister ebenmässig in die außgab zu stellen; [/] jedoch solle ohne vorwisßen undt beysein des bierschreibers oder haußpflegers, welcher hieruber schrifftlich attestiren soll, keines zerschlagen noch sonsten vertilget werden, waß demnach bey dieser verrechnung über die passierte 2 posten sich vor ein abgang zaigen wirdt, solchen seyndt die preumaister dem armen hauß zu ersezen schuldig. [13.] Dreyzehentens daß bren holz sowohl zum mölzen alß preuen alß zu behaizung unterschied(licher) zimmer haben die preumaister derzeit auff treue handt, biß etwan zu dessen unterbringung ein sicherer undt verspörter orth zuegericht wirdt, da dan ebenmässig eine verrechnung darüber geführt werden solle, unterdessen sollen sie auff dieses holz guette obsicht tragen, damit nichts unnuz verschwendet noch sonsten dem armen hauß abgetragen werde. [14.] Vierzehentens bestehet das [/] sogenante maischwerkh in denen tröbern, glatt wasser, papp, ob undt unter taig, so denen preumaistern in bestanndt verlasßen ist, diese sollen fürohin von jeder preu zahlen, nemb(lich) der preumaister im spital neben 8 putten tröbern anstatt voriger 3 fl. 20 xr. anjezo 3 fl. 45 xr., dahingegen sein bißheriger brandtwein hauß bestanndt mit jähr(lich) 75 fl. auffgehebt, ist der preumaister in der Leopoldtstatt aber neben allen abfallenden tröbern anstatt bißherigen 2 fl. 15 xr. hinfüro 2 fl. 30 xr. undt der preumaister zu St. Marx sambt allen tröbern anstatt der vorigen 2 fl. künfftig 2 fl. 15 xr., nicht weniger seyndt sie schuldig, alle branndtwein geschier, sie haben nun nahmen, wie sie imer wollen, sambt dem darzue benögtigten [!] brennholz auff ihre unkhosten beyzuschaffen, item dem brandtwein knecht zu unterhalten undt zu besolden, wie auch die inßleth körzenb ohne ent[/]geldt des armen hauses zu verschaffen (die inßletz körzen nehmen sie von des spitals körzen). [15.] Fünffzehentens vor solche ihre verrichtung, gefahr undt sorgen ist jeden zur besoldung gemacht worden neben der freyen wohnung, liecht undt holz für ihn undt einen bierversilberer (alß welchen sie auff zunehmen undt widerumb abzudankhen fueg undt macht haben) in bahren geldt jähr(lich) zusamben sechshundert gulden, item haben sie von jeder preu ain halben emer bier, wessentwegen sie aber dem bier abtrager ohne endtgeldt des spitals belohnen müessen, mehr vor die bier versilberer pro adjuta nemb(lich) in der statt von jeden hundert emer vorsilberten biers 2 e(mer), dem oberknecht monathlich 16 fl., denen beyden pfannenknechten jeden 14 fl., dem oberbinder undt andern preuknechten jeden 13 fl., den unter binder [/] und mühlraz à 11 fl., in der Leopoldtstatt unndt zu St. Marx dem oberknecht monat(lich) 12 fl., denen pfannen undt andern preuknecht, auch dem binder jeden 11 fl. und dem bierversilberer von hundert emer drey emer, ausßer deme solle sie sowohl alß ihr untergebenes preugesindt sich aller weiter vorthail entschlagen, daß spital auch sowohl a In linker Spalte: Diesen puncten wirdt nicht nachgelebt. b In linker Spalte: Die inßlet körzen nehmen sie von des spitals körzen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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Library
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