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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 1028 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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1028 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) weite entlegenen grundtstuckhen widerumben genuegsamb unterrichtet werde, der Andre Knödlstorffer, gewester spitals krauthbauer, zuegegeben und adjunigirt, dergestallten daß demselben zur jähr(lichen) besoldung und weingeldt 40 fl. ausgeworffen, anbey die kost bey obigen gschiermayr geniesßen solle, zu deme ende dann ihme, geschiermayr, zum jährlichen kostgeldt 95 fl. verwilliget worden, zumahlen [/] nun aber den 12en Aprilis diß lauffendten jahrs der Leopold Schuester, stadlmayr in dem stadl auff der Landtstrassen, mit todt abgangen, folglich diße stell vacant worden und er, geschiermayr, umb solchen dienst (weillen selbiger mit seinem dermahligen adjuncten ohne deme für ainjezo in ermelten stadl ihre wohnung, mithin ain oder anderer allezeit bey der handt seyn und) diße verrichtung ganz leicht vorstehen, nebst deme mit sein, stadlmayrs, see(ligen) vermög der anno 1718 gemachten neuen einrichtung für all und jedes ausgeworffenen und zum genuß gehabten jähr(lichen) 150 fl. vorlieb nehmen wolle, wohingegen die obigen für desßen adjuncten als etwas neues für kost und lohn verwilligt geweste 135 fl. dem spital zu nuzen widerumb in die erspahrung gebracht werden können, ge[/]hor(sam) angelangt unnd gebetten; alß ist ihme, Mathiaßen Alphons, auch obbesagter stadlmayrs dienst (jedoch einem andern zu keiner consequenz) mit einwilligung und consens der wohl edl gnädig und gestrengen, auch edl und vessten herren N. superintendenten, spitlmaister und gegenschreiber offtberührten spitals in erwegung erst angezogener ursachen, beforderist aber der hierdurch dem armen hauß zue stehendten erspahrung, untern heunt zu enndt gesezten dato conferirt und folgendte instruction, wesßen er sich in solch seines diensts verrichtungen zu verhalten hat, erthaillt unnd zuegestellt worden; nemb(lichen) [1.] 1mo ist er mit allem gehorsamb und respect obwohl ermelten herren superintendenten, spitlmaister und gegenschreiber unter[/]worffen und, waß ihme dieselbe in billichen sachen anbefehlen werden, demselben alles fleisses nachzukomben schuldtig. [2.] 2do Wirdt ihme der spitals stadl sambt allen sich darinnen befindlichen früchten in waiz, khorn, gersten, habern, heu, stroh und andern anvertrauet, auff dieselben hatt er guete achtung zu geben, daß sie wohl verwahret, wie ingleichen die tächer nicht schadthafft seyn, wann er auch abendts den stadl zuespörret, sollen die fenster fleisßig zuegemacht, damit allerhandt hierauß entstehendte ohngelegenheiten verhüettet werden. Er solle auch zum stadl niemandt andern die schlisßl vertrauen, sondern selbst morgens denselben auff- und nachts widerumb zuespörren, mit keinen liecht [/] aber ohne hocherhebliche ursach gar nicht hineingehen, nebst deme solle haubtsächlich weegen spörrung des grosßen thors und thürls daselbst die ordtnung, gleich wie im spital, nemb(lich) im winter umb 7, längstens 8, sommerszeit aber umb 9 uhr accurate gehalten und über solche zeit keiner mehr, es seye dann in herrschaffts angelegenheiten hinein- noch außgelasßen, zu dem enndte auch kein frembder beherberget und auffgehalten werden. [3.] 3tio Wann es zum einführen kommet, hat er alles getraydt, es seye aigenes bauguett oder zehent nachzuzehlen und mit unterschiedt, auß waß feldern und äckhern jedes komben, auffzumerkhen, folgendts über daß aigene baugueth dem herrn spitlmaister in sein ambt und über den zehent dem zehentenhandler jeden ein beglaubte spe[/]cification unter handtschrifft und pöttschafft zuezustellen, die sie ferners bey ihren raittungen beybringen werden. [4.] 4to Die arbeith, daß getraydt auff dem stadl zu bringen und auffzuschöbern, haben bißhero die armen, so gehen können, sambt deren dienstbotten gethan, darbey bleibt es weiter; der stadlmayr aber solle fleisßig darbey sein, die arbeith angeben und sehen, daß die zeit nicht vergebens zuegebracht werde, wie er dann auch keinen
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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