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1028 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
weite entlegenen grundtstuckhen widerumben genuegsamb unterrichtet werde, der Andre
Knödlstorffer, gewester spitals krauthbauer, zuegegeben und adjunigirt, dergestallten daß
demselben zur jähr(lichen) besoldung und weingeldt 40 fl. ausgeworffen, anbey die kost
bey obigen gschiermayr geniesßen solle, zu deme ende dann ihme, geschiermayr, zum
jährlichen kostgeldt 95 fl. verwilliget worden, zumahlen [/] nun aber den 12en Aprilis diß
lauffendten jahrs der Leopold Schuester, stadlmayr in dem stadl auff der Landtstrassen,
mit todt abgangen, folglich diße stell vacant worden und er, geschiermayr, umb solchen
dienst (weillen selbiger mit seinem dermahligen adjuncten ohne deme für ainjezo in
ermelten stadl ihre wohnung, mithin ain oder anderer allezeit bey der handt seyn und)
diße verrichtung ganz leicht vorstehen, nebst deme mit sein, stadlmayrs, see(ligen) vermög
der anno 1718 gemachten neuen einrichtung für all und jedes ausgeworffenen und zum
genuß gehabten jähr(lichen) 150 fl. vorlieb nehmen wolle, wohingegen die obigen für
desßen adjuncten als etwas neues für kost und lohn verwilligt geweste 135 fl. dem spital
zu nuzen widerumb in die erspahrung gebracht werden können, ge[/]hor(sam) angelangt
unnd gebetten; alß ist ihme, Mathiaßen Alphons, auch obbesagter stadlmayrs dienst
(jedoch einem andern zu keiner consequenz) mit einwilligung und consens der wohl edl
gnädig und gestrengen, auch edl und vessten herren N. superintendenten, spitlmaister
und gegenschreiber offtberührten spitals in erwegung erst angezogener ursachen,
beforderist aber der hierdurch dem armen hauß zue stehendten erspahrung, untern heunt
zu enndt gesezten dato conferirt und folgendte instruction, wesßen er sich in solch seines
diensts verrichtungen zu verhalten hat, erthaillt unnd zuegestellt worden; nemb(lichen)
[1.] 1mo ist er mit allem gehorsamb und respect obwohl ermelten herren
superintendenten, spitlmaister und gegenschreiber unter[/]worffen und, waß ihme
dieselbe in billichen sachen anbefehlen werden, demselben alles fleisses nachzukomben
schuldtig.
[2.] 2do Wirdt ihme der spitals stadl sambt allen sich darinnen befindlichen früchten
in waiz, khorn, gersten, habern, heu, stroh und andern anvertrauet, auff dieselben hatt er
guete achtung zu geben, daß sie wohl verwahret, wie ingleichen die tächer nicht schadthafft
seyn, wann er auch abendts den stadl zuespörret, sollen die fenster fleisßig zuegemacht,
damit allerhandt hierauß entstehendte ohngelegenheiten verhüettet werden. Er solle auch
zum stadl niemandt andern die schlisßl vertrauen, sondern selbst morgens denselben auff-
und nachts widerumb zuespörren, mit keinen liecht [/] aber ohne hocherhebliche ursach
gar nicht hineingehen, nebst deme solle haubtsächlich weegen spörrung des grosßen
thors und thürls daselbst die ordtnung, gleich wie im spital, nemb(lich) im winter umb
7, längstens 8, sommerszeit aber umb 9 uhr accurate gehalten und über solche zeit keiner
mehr, es seye dann in herrschaffts angelegenheiten hinein- noch außgelasßen, zu dem
enndte auch kein frembder beherberget und auffgehalten werden.
[3.] 3tio Wann es zum einführen kommet, hat er alles getraydt, es seye aigenes bauguett
oder zehent nachzuzehlen und mit unterschiedt, auß waß feldern und äckhern jedes
komben, auffzumerkhen, folgendts über daß aigene baugueth dem herrn spitlmaister in
sein ambt und über den zehent dem zehentenhandler jeden ein beglaubte spe[/]cification
unter handtschrifft und pöttschafft zuezustellen, die sie ferners bey ihren raittungen
beybringen werden.
[4.] 4to Die arbeith, daß getraydt auff dem stadl zu bringen und auffzuschöbern,
haben bißhero die armen, so gehen können, sambt deren dienstbotten gethan, darbey
bleibt es weiter; der stadlmayr aber solle fleisßig darbey sein, die arbeith angeben
und sehen, daß die zeit nicht vergebens zuegebracht werde, wie er dann auch keinen
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin