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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 1032 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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1032 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) verhandenen strich gerechten ordentlichen Winner mezen ohn all weitheren gupff in beyseyn des herrn [/] gegenschreibers zu übergeben, wessentwegen die tröscher allzeit zur spitals grundtstuben für zu stellen, das sie daselbst anzaigen, wie viel sie gewunden, welches aldorten aufgezeichnet und folgend zu endt des jahrs dem castner zur verificirung seines empfangs communiciret werden solle, die tröscher gebühr soll gleichfahls also balden, umb allen argwohn zu vermeyden, von then hinweg gebracht werden. [7.] Sibentens wegen des stroh wirdt vermög der 1718 jährigen neüer einrichtung folgende ordnung gehalten, nehmlichen so viel desen zu unterstreü deren in spital stehenden zwey herrn- oder dienstrossen von nöthen ist abzufolgen, wegen des übrigen aber so vill zur fühlung deren stroh sockhen vor die arme in spital und kranckhenhauß erfordert so wohl alß auch verkaufft wirdt, hab er jedes mahl ein auß dem spitlamt mit gemainer statt Wienn kleinen signet gezeichnet und numerirtes passier zetl (in welchen der parthey nahmen und daß bezalte stroh [/] quantum annotirter zu ersehen) zu erwarthen, so dann daß angemörckte stroh ohn weitheren anstandt abzugeben, ansonsten aber dessen für sich selbsten niemandten anderen nichts zu verabfolgen, wann dann daß monnath verstrichen, soll er solch auß dem spitlambt überkombene getruckte passier zetln unverweilter zur gemainer statt löb(lich) buchhalterey überbringen, wohin gegen aber auch selbiger von seinen in handen habenden getruckhten zetln (krafft welchen daß abgefolgte stroh quantum von ihme becräfftiget wirdt) so vil und eben mit dem jennigen numero gezaichnet, als die zur bemeldt löb(lichen) buchhalterey überbrachte zetln auß weißen, in daß spitlambt ein zu lieffern und dem ambt schreiber alda übergeben, nach welchen so dann der herr spitlmeister daß hierumben eingegangene geldt quantum nach jedes monnath außgang von besagten ambt schreiber abzuforderna und per empfang zu stellen hat. Und gleich wie [8.] achtens ihme, stadlschaffer, die neben[/]spörr über die St. Marxerische köhrner casten zu haben obliget, als solle er sonderheitlich bey der alljährlichen vorraths umbmässung nebst diesen bey allen empfäng und außgaben jedesmahl zugegen seyn, so dann die dissfahls errichtete verification jederzeit unter aldasigen haußpflegers ferttigung mit unterschreiben und ferttigen. [9.] Neünttens obwohlen zwar er, stadlschaffer, auch verbunden wäre, in früheling und herbst gleich denen vorhinigen stadlmayrn mit dem St. Marxerischen mayr schaffer und nebst andern hiezue bestelten tauglichen persohnen daß veldt bau zu verrichten, allermassen die vorher geweset sob benambste stadlmayr daß hierzue erforderliche saamkörndl jedesmahl theils von dem spitals kastner, theils von herrn haußpfleger zu St. Marx übernohmen, nach welcher übernehmung der selbe mit denen übrigen sääleüthen auf die spitals ackher zu gehen und damit solches saam körndl getreulich angebauet werde, darauf acht zu geben gehabt, [/] mithin nach endigung des anbauens der spital remanenzer hierüber ein ordentliche specification verfasset, selbige nicht allein von dem stadl, sondern auch von dem mayrschaffer geferttiget, nachgehends dem herrn haußpfleger und castner zu belegung ihrer rechnung eingehändiget worden, sintemahlen albereiths von denen spitals ackhern über die hundert joch in bestandt verlassen seyndt, dannenhero habe wohl gedachte subdelegirte commission ihme, Erhardt, in erwegung seiner bey dem armen hauß burgerspital viele jahr hindurch gepflogene dienste, auch hochen alters und anderen leibs gebrächlichkeiten von obangeregten ansääen (jedoch a -zu- über der Zeile nachgetragen. b Über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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