Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Medizin
Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Page - 1044 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 1044 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

Image of the Page - 1044 -

Image of the Page - 1044 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

Text of the Page - 1044 -

1044 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) spittal derzeit aufgestelte grundschreibers adjunct so wohl jezt alß könfftig in der würckh- lichkheit in seinen dienstverrichtungen zu verhalten habe. Instruction, wie und auf waß weiß sich der bey dem alhießigen burgerspittal derzeit aufgestelte grundtschreibers adjunct, so wohl jezt alß könfftig in der würckhlichkheit in seinen dienstverrichtungen zu verhalten habe [1.] Erstlichen ist er zu forderist einem löb(lichen) statt magistrat undt so dann denen allzeit wohl verordneten herrn superintendenten mit allen gehorsamb und respect unterworffen, anmit alle deroselben befehle gehorsamblich und alles fleissiges zu observiren und zu befolgen schuldig, an herrn spittlmaistern aber mit gezimmenten respect angewisen. Undt weillen nun [2.] andertens er zu dem ende dermallen den actualen grundtschreiber adjungieret worden, daß er sich deß gesambten grundtbuechs weesen, und waß demme anhängig, wehrendt sein jezigen grundtschreibers lebenszeit vollständig informiren solte, alß wird er sich dahin zu befleissen haben, daß er erstlich öfftermallens in die grundtstuben sich befinde, so dann von dem standt deren grundtbüchern genaue nachricht einholle, insonderheit aber aller deren angehörungen, item deren außwendigen [/] grundherrlichkheiten, welche daß spittal der zeit besizet, mit deren selben standt, gegendt und gemärchs umbstandlich sich erkundige, die von etlichen jahren hervorgegangene gruntbuechs strittigkheitten, und wie weith solche bishero gekomben, erforsche, weithers die daselbst sich befindenden pupillen abhandlungen undt die annoch hafftende gerhabschafften unversaumbt durchgehe, wie und wohin etwan ein oder andere pupillen gelder angelegt worden, erforderliche nachricht einziehe und endlichen die gesambten remanzen ehemöglichst extrahiere, alß dann einen solchen extract denen herren superintendenten zu dero weitheren deliberation übergeebe; im übrigen aber alles daß jenige, waß zu könfftiger observanz und deß armmen hauses vortheill sein könne, beobachte und da ihme wider vermuetten einige hinternus daran zuestossete, derentwillen die nothdürfftige manutenenz bey denen herren superintendenten gebührend anzusuchen, demselben bevorstehen solle. Also [3.] drittens wann in cassum vorkommenter actualen apertur ihme entweders auf absterben oder austrettung deß Johann Caspar Webers [/] die spittals grundtstuben oder registratur nach der ihme zugleich ertheilten wirckhlichkheit mit allen angehörungen, grunddienst, saz und gerhabschaffts buechern wie auch anderen prothocollen, acten und briefflichen urkhundten gegen demme, daß vorhero ein ordentliches inventarium mit beyziehung der buechhalterey aufgerichtet und dises in orginali zu gedachter buechhalterey geleget werde, anvertrauet sein werde, disemnach solle er solche in gutter ordnung erhalten, damit die büecher dem erforderlichen credit jedesmallen haben, im übrigen aber sich alles richtig daran finden möge. Demnach [4.] vierttens so hat er alßdann mit dem ihme zugegebenen schreiber daß grundtbuech alltäglich (ausser Sonn- und feyertägen) vor- und nachmittag zu besizen, daselbst all vorkommende parthey und andere sachen in der expedition zu beschleinnigen, die alte unrichtigkheitten in seinem richtigen standt zu bringen, die restierende partheyen ex offo zum grundbuech zu erforderen, selbige zur zahlung anzuhalten, auf widrigen fahl aber denen herren superintendenten und spittlmaistern ein solches anzuzaigen und sodann dero resolution zu erwarthen, ob gegen derley renitenten mit spörrung der fexung oder in andere weeg verfahren werden solle. [/]
back to the  book Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2"
Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Spital als Lebensform