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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1047
dises allemallen lengstens drey tag hernach zu herrn spitlmaister handen zu legen, von
daraus dan ein solches der buchh(alterei) zuekommen mues, nach außgang deß jahrs, aber
lengsten enndt Jenner, sambt dem geltbuech ein formbliche rechnung zu überraichen. [/]
[17.] Sibenzehentens da er auch wider dise instruction oder dem spittal zu schaden
handlen solte, hat er hierumben vor einem löb(lichen) statt magistrat oder denen
herren superintendenten zu stehen und alda gebührende redt und antworth zu geben,
übrigens aber wird derselbe zu folge seines untern 21. Jenner 1728 vor erst wohl ermelten
löb(lichen) statt rath abgelegten jurament in allweeg genueg zu thuen und gebührenden
vollzug zu laisten, wie auch bey würckhlicher antrettung seines grundtschreibers dienst
zu allmalliger versicherung annehmbliche caution entweder in bahren gelt oder aber mit
authentisch sicheren obligationen herzustellen wissen.
[18.] Achtzehentens damit ihme nun auch bekant werde, waß er vor oberzehlt
seine dienst verrichtungen zur besoldung habe, so bestehet dise vermög der untern
23. December 1722 her abgedigenen allergnädigsten kay(serlichen) hoff resolution
§vo 21 nebst der freyen wohnung für all und jedes in jähr(lichen) siben hundert undt
fünffzig gulden r(eichsthaler) und zur grundtstuben nothwendigkheit des jahrs in 30 lb.
baumwollene inslet körzen, wo er ersteres auß dem spittl ambt mit quartälligen ratis,
lezteres entgegen auß der schafferey mit anfang des jahrs zu empfangen hat, womit er
sich also begnüegen und weithers des armmen hauses einkommen in keinerley weis
zu schmälern oder zu mindern sich unterstehen, [/] sondern wie hievor gemeldet, alles
getreülich undt ehrlich in die verraittung bringen solle, worvor er dann die endliche
belohnung von Gott, dem allmächtigen, und von der obrigkheit allmalligen schutz und
guette beförderung mit gelegenheit zu gewartten.
Zu wahrer urkhundt dessen sind diser instruction drey gleichförmmige exemplaria
aufgerichtet, so dann mit gm(eine)r statt Wienn mitteren secret insigl, wie auch von
dem Frantz Xaverio Joseph Haffner als könfftigen grundtschreiber mit handtschrifft und
pöttschafft geförtiget, folgents in exemplo bey der buchhalterey aufbehalten, daß andere
zu dem spittlambt übersendet und daß dritte ihme, Haffner, zu dessen nachricht und zu
gehorsamb, alß embsiger vösthaltung und observanz behändiget worden. So beschehen
Wienn, den 24. Decemb(ris) 1728.
[L. S.] Franz Xaveri Joseph Haffner, dermahliger grundtschreibers adjunct
Nr. 186
Instruktion für den Bürgerspital-Gegenschreiber in Wien.
Wien, 1712 Dezember 12
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 73) (Abschrift)
Rückvermerk: Instruction eines neu auffgenohmenen gegenschreibers im burgerspital al-
hier in Wienn.
Instruction eines neu auffgenohmenen gegenschreibers in dem allhiesigen burgerspital in
Wienn, wessen er sich zuverhalten unndt waß dessen dienst verrichtung seye
[1.] Erstlich stehet er sub juramento eines löb(lichen) statt raths alhier, waß ihme also
von solchen oder von denen herren superintendenten des allhiesigen burgerspital sowohl
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin