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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 1048 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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1048 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) schrifft(lich) alß mündlich befohlen wirdt, deme hat er gehor(sam) nachzukhomben, auch jeder zeit, so offt die herren superintendenten in der grundtstueben session haben, darbey zu erscheinen. [2.] Andertens weillen sich die würthschafften in dem allhiesigen burgerspital von tag zu tag vermehren, auch fast unmöglich seye, daß ein spitlmaister überall nachsehen kan, alß solle ihme, gegenschreiber, auch obligen, bey dem feldt, schnidt, weingarten bau, notwendigen grueben, wein lösen, in spitl keller, tröschen undt all übrigen würthschafften, wie sie nahmen haben mögen, nach zu sehen, damit die arbeithen zu rechter zeit geschehen undt die fexungen eingebracht werden, waß aber in ain oder anderer würtschafft zu verbessern wäre, solle er solches zu vorkherung dessen denen herren superintendenten vortragen. [/] [3.] Drittes weillen er, spitlmaister, zu unterhaltung deren armen, wie auch all aller [!] bedienten undt officier die lebensmittl zu verschaffen hat, auch dahin instructionirt ist, das jederzeit ein gueter vorrath von allerhandt victualien undt andern notwendigkheiten bey rechter zeit herbey geschafft werde, alß sollen dergleichen erkhauffungen in beysein des gegenschreibers geschehen unndt zum fahl ain oder andere parthey von denen etwaß erkhaufft wirdt, es seye gleich waß es wolle, des schreibens nicht kündig undt dahero nicht selbsten quitiren könte, solle er, gegenschreiber, herr spitlmaister dergleichen außgab unter seiner hanndtschrifft und pötschaffts förtigung neben der partey, von welchen solches erkhaufft worden, auff getruckhten pötschafft vermög einer att(estati)on verificiren. [4.] Vierttens wan in dem spital oder in anderen, dem spital zuegehörigen häusern mit vorwissen eines löb(lichen) stattraths undt deren herren superintendenten ainiges gebäu vorgenohmen wirdt, solle ihme, gegenschreiber, obligen, den hanndtwerckhsleuthen öffters nachzusehen, daß darbey nichts verobsaumbet wirdt. [5.] Fünfftens solle er auch zu zeiten in denen armen stüben so wohl im burgerspital alß zu St. Marx nachsehen, sich alda anfragen, wie die arme allda ihre unterhaltung bekomben [/] undt wan er einigen fäller fünden solte, solchen alsobalten denen herren superintendenten unt [!] spitlmaister hinter bringen. [6.] Sechstens die erkhauff-, verkhauff- oder verleuthgebung der weinn, khörner, auch anders, wie es nahmen hat, welches ohne deme mit vorwissen undt einwilligung deren herren superintendenten beschicht, solle jederzeit in beysein des gegenschreibers vorgenohmen werden. [7.] Sübendens wann sowohl an seiten des spitals alß von dem spital an andere partheyen ainige contract, obligationes undt dergleichen, welches jeder zeit mit vorwissen deren herren superintendenten geschücht, auffgerichtet werden, sollen solche auch jederzeit von ihme, gegenschreiber, mit unterschriben undt geförtiget werden. [8.] Achtens damit er allen seinen verrichtungen gebührendt abwarten könne, solle er sowohl vor- alß nachmittag alle tag (ausser er wäre in andern ambtsverrichtungen beschäfftiget) in die ambtsstuben komben, sich mit dem herrn spitlmaister unterreden, waß in würtschaffts sachen vorgefallen, unterschreiben undt waß in ain oder dem andern zu verortnen solle, so es aber waß wichtiges, mueß es mit vorwissen deren herren superintendenten geschehen. [/] [9.] Neundtens wan ain undt anderes capital mit vorwissen deren herren super intendenten angelegt oder abgeführt wirdt, solle solches alle zeit in beysein des gegenschreibers geschehen, auch wan andere gelder auß der biers cassa oder von der apoteckhen losung undt andern ambtern in daß spitlambt abgeführt werden; zu der haubt cassa solle sowohl der spitlmaister
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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