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1052 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
verhalten, summa nit als die miedling oder ungerechte [/] haußhalter mit des spitalls guet
ihnen freundt machen, sondern also treu unnd fleissig unnd embsig ihren dienst obligen,
als wan der zehent ihnen selbst aigenthumblich zuestunte unnd gehörte. Actum Wienn
burgerspitall, den 5. July 1659.
Nr. 188
Instruktion für Joseph Wilsfeyer, Bürgerspital-Kontributionskollektant in Wien.
Wien, 1780 Dezember 30
Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 73)
Rückvermerk: Instruction, wie sich ein burgerspital(ische) contributions collectant in sei-
nen verrichtungen zu verhalten habe.
Instruction wie und auf was weiß sich ein contributions collectant bey des burgerspitals
in Wienn grundbuch in seinen verrichtungen zu verhalten habe
[1.] Erstens ist er, contributions collectant, einem löb(lichen) stadt magistrat und
sodann denen allezeit wohl verordtneten herren superintendenten und spitlmaister
mit allen gehorsam und respect unterworffen und was von denenselben wie auch von
dem herrn grundbuchshandlern und gegenhandler in angelegenheit seines officii ihme
anbefohlen wird, ein solches ist er in allweeg getreu und embsig zu verrichten schuldig,
wie dann auch derselbe allen gezimenden respect zu erweisen hat.
[2.] Andertens solle derselbe vor allen alltäglich (ausser Sonn- und feuertägen)
vormittag von 8 bis 12 uhr und nachmittag von 2 bis halber 6 uhr im grundbuch und,
wann es die umstände erfordern, auch länger die amts stunden mit arbeit zu bringen. Wie
dann auch
[3.] drittens ihme, contributions collectanten, expresse aufgetragen wird, nachdeme
demselben über den von einer hochlöb(lichen) kay(serlichen) könig(lichen) in milden
stüfftungs sachen delegirten hofcommission von uns abgefordert den 5ten Juny
1780 dahin erstattet, [/] sodann von 14ten dito darauf gnädig erledigten bericht die
contributions collectanten stelle gegen deme mit einem jähr(lichen) gehalt per 400
fl. verlichen worden, daß selber von einer hochlöb(lichen) n(ieder) ö(sterreichischen)
landschafft das ausschreibende jähr(liche) contributionale nach den vorläufig, von ihme in
landhauß erhebenden landschaffts extract sowohl von denen häusern als überländen auf
das schleunigste nebst den robbath geld, grund dienst, bergrecht und uberzünsen nach
den ihme bereits immittls per decretum untern 5ten Jenner vorigen jahrs communicirten
aufsatzes ein cassiren und die einbringende gelder längstens von monath zu monath dem
herrn grundbuchshandler und gegenhandler zur weiteren verrechnung übergeben, von da
aus die ausschreibende landesfürst(liche) praestanda zur bestimten zeit zu vermeidung des
poenalis übernehmen und richtig abführen solle. Nicht weniger
[4.] viertens hat er, contributions collectant, nebst seiner alljährlich zur löbl(lichen)
gm(eine)r stadt Wienn buchhalterey zu erlegen [/] habenden contributions dienst,
berg recht und uberzünß rechnung, auch die pupillar und depositen rechnung samt
denen journalien zu ferfassen und leztere beyde dem herrn grundbuchshandler und
gegenhandler zur unterschrifft und fertigung zu übergeben. Und zumahlen
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin