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1058 IX.2 Wien: Spital im Wiener Zucht- und Arbeitshaus (Edition Nr. 191)
IX.2 Wien: Spital im Wiener Zucht- und Arbeitshaus (Edition Nr. 191)
Nr. 191
Ordnung des Zucht- und Arbeitshaus-Spitales in Wien.
Wien 1788 Oktober 29 [Präsentation]
Archiv: WStLA, Hauptregistratur 61 ex 1788, Fasz. 17 (1784–1811)
Rückvermerk: Ordnung in dem arrestanten spitale; Archivermerk: Fasz. 17 pol. praes. 29.
Octobris 1788.
[1.] Ordnunga in dem arrestanten spitalea
Dieses ist durch die fürsorge unsers allergnädigsten landesfürsten s(eine)r majestät des
kaisers errichtet worden und eigends bestimmet, alle wirklich abgeurtheilte und noch
in der inquisition befindlichen verbrecher, wenn sie erkranken, dahin einzunehmen
und sie durch die anwendung der nöthigen heilmittel wieder zur genesung zu bringen.
Dieses spital bestehet in einem, in dem zuchthause eigends erbauten gebäude, welches
mit den nöthigen abtheilungen versehen ist, in welchen nicht allein ein geschlecht von
dem andern abgesondert, sondern auch die krankheiten nach deren verschiedenheit
behandelt werden. Hier befindet sich ein physicus, ein chyrurgus, eine hebamme, ein
[/] oberkrankenwärter und ein assistent; und der im zuchthause angestellte beneficiat
besorget zugleich das spital mit den geistlichen übungen.
[2.] Einnahmeb in das spitalb
Jeder kranke arrestant oder inquisit wird in das spital, wenn er von dem physico dahin
geschrieben ist, eingenommen und muß wie die gesunden auf die in dem zuchthause
befindliche wachstuben gestellet werden, allwo er im beyseyn des feldwäbels oder
corporals visitiret, ihm alle entbehrliche leibskleidungen oder andere effekten
abgenommen, alles abgenommene genau aufgezeichnet und in dem eigends hiezu für die
krancken bestimmten depositorium wohl aufbewahret werden, damit demselben nach
seiner genesung die dahin gebrachten kleidungsstücke wieder in gutem stande übergeben
werden mögen. [/] Nach der geschehenen visitirung wird der in das spital geschriebene
arrestant von dem haus- und hauptwachschreiber in den journalbogen eingetragen, dem
im hause befindlichen oberkrankenwärter oder dem bindgesellen übergeben und sohin
nach anweisung des physici in das gehörige zimmer im spitale überbracht, vorläufig aber
wird jeder in das spital geeignete krancke, wenn es nöthig befunden wird, von allem
a–a Im Original unterstrichen.
b–b Im Original unterstrichen.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin