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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 1064 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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1064 IX.2 Wien: Spital im Wiener Zucht- und Arbeitshaus (Edition Nr. 191) dem physico berathschlage und die eröffnung der leichname nach vorschrift des physici besorge. Ferner hat der chyrurgus darauf zu sehen, daß der oberkrankenwärter und der bindgesell ihren pflichten, so viel es möglich und das chyrurgische fach betrift, ein genüge zu leisten und daß sie ihre erforderliche instrumente rein und in guter ordnung [/] erhalten, sie aber überhaupt zu recht zu weisen und sie anzuleiten, daß sie die kranken nach der ihnen ertheilten weisung und mit menschenliebe behandeln. [16.] Obligenheita des oberkrankenwärters oder 1ten assistentensa Dessen hauptbestimung ist die aufsicht über den zu bedienung des kranken angestellten assistenten und die aus rekonvalescenten bestehenden krankenwärter zu wachen und dafür zu sorgen, daß die krankenpflege nach der leitung und anordnung des physici auf das pünktlichste bewerkstelliget, aller dießfälligen unordnung vorgebogen und somit der pflicht, welche man der heilung kranker menschen schuldig ist, vollkomen genug gethan werde. Es sind darum sowohl der assistent als die arrestanten, welche zum krankenwarten verwendet werden, in allem dem, was zur krankenpflege gehöret, zur parition an ihn gewiesen. Um zu wißen, wie die kranken zu pflegen [/] und wie sie jeder nach seinen besondern umständen zu behandeln seyen, muß der oberkrankenwärter nebst dem haus verwalter und der assistent bey der täglichen ordination des medici zugegen seyn, und sich das, was dabey vorgeschrieben worden, wohl gegenwärtig halten, sodann darum besorgt seyn, daß das angeordnete genau bewerkstelliget werde. Ueber die ordination ist ein eigenes ordinations buch zu führen, welches von dem physico und chyrurgo täglich zu unterschreiben ist, der oberkrankenwarter hat darauf bedacht zu seyn, daß die rezepte gleich nach der ordination in die apotheke gelangen, die medikamenten müssen alsdann, sobald sie verfertiget sind, ihm überliefert, auch der empfang derselben von ihm in dem ordinations buche mit beyrückung der stunde, wenn sie aus der apotheke kommen, kontestiret, und sohin diese medikamente an den assistenten übergeben werden. [/] Dem oberkrankenwarter liegt ob, für die fournituren oder mit kranken belegten better zu sorgen, die wäsche für diese better und für die kranken wird von zeit zu zeit ihm übergeben, für welche er auch darum zu haften hat. Er muß für jedes stück, welches er an der wäsche von dem verwalter empfängt, quittiren, aber nach zu seiner sicherheit sich über die stücke, welche wochentlich wieder zurückgegeben werden, ebenfalls quittiren lassen. Er hat wechselweise mit dem assistenten, wovon täglich einer den journal hat, des tags hin durch alle stund in den krankenzimmer nachzusehen, ob oder in wie weit die krankenwärter ihre schuldigkeit leisten, besonders hat er über den assistenten, damit er der ihm eigens ertheilten instruktion getreulich nachkomme, fleissig zu wachen, und er hat sich zu bekümmern, daß die täglichen verrichtungen, die von dem assistenten von den krankenwärtern oder andern dazu bestimten leuten geschehen müssen, nähmlich das medicingeben, das ausspeisen, einheitzen, [/] wassertragen, ausputzen, reinigung der geschirre usw. imer zur bestimmten zeit bewerkstelliget werde. Er hat weiters darauf zu sehen, daß die krankenzimmer ausser der zeit der obgedacht, ohnehin zu bestimten stunden vor sich zu gehen habenden verrichtungen immer gesperrt gehalten werden. Die unter den kranken oder krankenwärterinnen vorgehenden kleine uneinigkeiten oder zänkereyen hat der oberkrankenwärter, so viel möglich, mit guter art selbst beyzulegen, die abthuung der wichtigeren aber dem verwalter zu überlassen. Der oberkrankenwärter a–a Im Original unterstrichen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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