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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
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Page - 1065 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2

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IX.2 Wien: Spital im Wiener Zucht- und Arbeitshaus (Edition Nr. 191) 1065 darf kein gebrechen, keine unordnung, keine unanständigkeit, keine pflichtwidrige handlung ungeahndet belassen, sondern davon, wenn es in das fach der heilung einschlägt, dem physico vor andern gegen die disciplin und hausordnung laufenden oder sonst unerlaubten handlungen aber dem verwalter bey eigener dafürhaftung die entdeckung zu machen. Er muß endlich den täglichen stand der arrestanten mit abgang und [/] zuwachs täglich dem verwalter zur belegung der rechnung und um solchen täglich an die betreffende behörde überreichen zu können, übergeben, wie auch demselben von tag zu tag von allem dem, was im spitale vorgehet, nachricht geben und sohin durch ihn die weisung über die etwa nötigen vorkehrungen erwarten. [17.] Obliegenheita des bindgesellens oder 2ten assistentena Der bindgesell oder 2te assistent ist zur pflege und zur bedienung der kranken in allem dem, was zu ihrer versorgung und heilung gehöret, bestimt, worinnen er an die leitung des physici, des chyrurgi und des oberkrankenwärters, welch letzterer immer gegenwärtig ist, angewiesen, und ihm genauen gehorsam zu leisten schuldig ist. Von dem oberkrankenwärter und dem 2ten assistenten hat von tag zu tag immer einer die inspection oder eigentlich den hauptdienst, welcher stetts bey der hand seyn muß und sich, so lang [/] dieser hauptdienst dauert, sich nicht entfernen, mithin nicht aus dem hause gehen darf. Der 2te assistent muß mit dem chyrurgo und oberkrankenwarter bey der ordination des physici zugegen seyn, die rezepte schreiben, die medikamente vom oberkrankenwärter übernehmen, solche der ordination gemäß an die kranken, für welche sie bestimmt sind, bezeichnen, solche um sich des an seite des kranken wirklich erfolgten genusses zu versichern, denselben in seiner gegenwarth nehmen lassen und dafür sorgen, daß alles das, was der physicus verordnet hat, genau zur bestimmten zeit und in der vorgeschriebenen ordnung befolget werde. Er hat ferner den ausspeiser die portion der kranken, der ordination gemäß, zu bestimmen, zu seiner zeit für die vorgeschriebene beheitzung und beständige erhaltung der erforderlichen wärme, dann auch für die ordentliche reinigung der zimmer und des geschirrs besorgt zu seyn. [/] Alles das, was er im krankenzimmer zu verrichten hat, muß immer in begleitung eines mannes von der wache geschehen und, wenn er sich nach dieser verrichtung aus dem krankenzimmer entfernet, ist solches gewöhnlichermassen wohl zu versperren. Er hat auch dem oberkrankenwarter in andern verrichtungen hülfe zu leisten, und besonders zur zeit des frühstück, des mittags- und abendmahl bey der zutheilung der jedem kranken gehörigen portion an die hand zu gehen. Er hat ferner früh und abends sowohl im spital als sodann, wann er den journal hat, auch in den kasamaten den verband zu besorgen. Bey zurichtung des baades sowohl wegen des ächten gebrauchs als auch zur vermeidung alles muthwillens zugegen zu seyn. Endlich hat er von tag zu tag dem oberkrankenwärter den stand des spitales und den abgang und zuwächs [/] zur weiteren beförderung an den verwalter zu überreichen. Ueberhaupt aber haben sich die in dem spital angestellten individuen als der physicus, chyrurgus, der oberkrankenwärter und der 2te assistent sich angelegen zu halten, ihre pflichten genau zu erfüllen, sich bey schwerster verantwortung keiner vernachlässigung eines kranken schuldig zu machen und sie mit willfährigkeit, geduld und menschenliebe zu behandeln. a–a Im Original unterstrichen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
2
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
722
Category
Medizin
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