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1070 X.1. Burgenland: Esterházysche Herrschaftspitäler (Edition Nr. 192–203)
No 4: Ordnung der spitaller zu Forchtenau
[1.] In erwartung weiterer anordnung sollen die spitäller des somers umb 6 uhr und
des wintters um 7 uhr aufstehen, sich ankleiden, säubern und die zimmer in ordnung
richten bis um halber 7 uhr, wo demnach sie in jeden zimmer das morgengebett
verrichten werden. Worauf sie
[2.] um 7 uhr winters und um 8 uhr sommers zeit sollen erstlich die männer zwey
und zwey, dann auch die weiber in solcher [/] ordnung in die messe gehen, worunter sie 3
vater unser und 3 ave Maria samt den psalm: de profundis betten vor den gnädigsten fürst
und fürstin, also zwar das sie beyde hohe nahmen dabey aussprechen und um vergebung
dieser hohen persohnen ihrer sünden solches gebett aufopferen. Nach der meeß werden
sie mit lauter stimme einen rosencrantz betten und zwar in der meinung, das Gott seine
durchläucht seegne und regiere in allen vorfahlenheiten.
[3.] Es ist aber nicht nöthig, das just der spitallvater oder -mutter täglich das gebett
anfange.
[4.] Nach dem rosencrantz werden sie in obgedachter ordnung in das spitall
zuruckkehren und jeder bis 11 uhr seiner selbst beliebigen arbeith abwarten.
[5.] Um 11 uhr werden sie den 2ten rosenkrantz betten und zwar um die ewige
glückhliche seelen ruh s(eine)r hochfürst(lich)en durchlaucht Pauli Esterhazy gedächtnüß.
[6.] Im sommer könnte dieser rosenkrantz auch mit hoher stimme in der kirchen von
den gesamten spitällern gebetten werden.
[7.] Um 12 uhr nach gebetteten vater unser und ave Maria sollen sie in fridlichkeit
mittag speisen und nach dem wieder umb 1 vater unser und ave Maria sprechen. [/]
[8.] Um 3 uhr nachmittags werden sie widerum einen rosencranz laut betten, denselben
aufopfern vor seine kay(serlich) könig(lich)e majestatt, zum aufnahm des hohen fürst(lich)en
hauses und dann vor alle gutthater und gutthäterinnen des spitals. Nachgehends kann jeder
nach eigenen kräfften und belieben das jenige arbeithen, was er kann oder will.
[9.] Um 7 uhr werden sie mit vor und nachgehenden vater unser und ave Maria das
nachtessen einnehmen.
[10.] Sommers zeit um 9 uhr und winters zeit um 8 uhr werden sie ihr nachtgebett
verrichten, dann um 9 oder 10 uhr der zeit gemäß sich zu bethe begeben, sonders aber
werden sie mit allen fleiß und obhut das feuer und licht bewahren.
[11.] Es ist niemandten erlaubet und hoch verbothen, ohne erlaubnüß des
spitaldirectoris oder in dessen abwesenheit ohne verwilligung des spitalsvaters auszugehen.
[12.] Sie sollen in jeden monnath ihre beicht oder communion verrichten, doch ist
einen jeden frey gelassen, sich einen tag darzu zu erwählen, welcher ihme an füglichsten
ist. Könten sie sich aber richten, das sie jeden ersten Sontag jeglichen monnaths alle
zusammen zur beicht und tische des herrn giengen, wäre es um so viell besser, doch dieses
kann man nicht weiter als von ihren eigenen willen anverlangen. [/]
[13.] An allen Frauentägen (sonderheitlich Mariae Liechtmesß, Mariae verkündigung,
Mariae himmelfahrt, Mariae geburth und Mariae empfängnuß) werden sie ohnmittelbahr
alle zusammen zur beicht und dem tische des herrn gehen, dann auch das salve regina
vor beede durchläuchtig hochfürstliche persohnen betten; den vortag aber von
jeden Frauenfest sollen sie mit abbruch fasten speisen essen und dieses salve regina in
obgedachter aufopferung betten, welches salve regina auch alle Samstäge durch das ganze
jahr muß verrichtet werden und zwar nach jeden rosenkrantz.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin