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1072 X.1. Burgenland: Esterházysche Herrschaftspitäler (Edition Nr. 192–203)
schlecht seye, eben bey jenen feuer kochen lasset, welches für die spitäller gehöret, und
andurch sein deputat holtz ersparet, anbei auch seine victualien mit deren spitällern ihren
in einer kammer aufbewahret, so solle entweder seine kuchel gehorig zugerichtet werden
oder aber derselbe in der zur ebenen erde gleich neben der spitäller kuchel ohnedieß [/] leer
stehenden kuchel, (woraus er oder seine leuthe jederzeit auf die kochenden spitall weiber
und auch auf die aus- und eingehende leuthe sehen kann) bey seinen eigenen feuer kochen
lassen. Was aber die victualien kammer anbelangt, so solle allen argwohn auszuweichen
die spitall speiß kammer mit latten unterschlagen und auf diese orth des pfleger sein theil
von deren spitallern abgesönderet werden, die pflegerin aber, wenn sie für die spittäler zum
kochen vorgibt, die spitall köchin alzeit mit sich in die speiß ruffen. Und da
[8.] 8vo die zwey spittall weiber, welche bishero für die spitäller gekochet haben, theils
alters und theils gebrächlichkeiten halber dieses weiters zu thun ausser stande gesetzet
worden, so haben s(eine)r durchläucht eine noch rigelsame weibsperson als spittallerin in
das spitall resolviret, welche mit beyhilfe einer andern spittallerin für diese kochen solle.
Es ist dahero eine solche person in vorschlag zu bringen.
[9.] 9no Ist zu denen in diesem spitall vorkommenden arbeithen als holtzhacken
dieses und wasser tragen, vässer waschen, den hof kehren und andern in dem spitall
vorkommenden verrichtungen ein haußknecht mit dem gewöhnlichen spittall essen und
kleidung und einer jährlichen besoldung von 16, höchstens aber 18 fl. resolviret worden.
Es ist also auch ein solcher mensch vorzuschlagen. Endlichen [/]
[10.] 10o geruheten s(eine)r durchläucht die stelle des eingangs berührten Thomas
Ernhoffer den auf den hiesigen schlosgrund befindlichen schustermeister Maximilian
Augustin zuverleihen, welchen aber, wenn er in das spitall nicht gehen wolte, von obigen
tage anzufangen, nemlich von 2ten dieses monats die spitallverpflegung von zeit zu zeit zu
erfolgen seyn wird.
Datum ex secreta cancellaria oeconomica celsissimi principatus esterhazyani
Kussmartonii, 3ten Octobris 1793.
Paul Eotvös, mpria., praeses
Franciscus Gall, mpria., secretarius
Nr. 196
Gebetsordnung des Herrschaftspitals in Forchtenstein/Forchtenau.
Sopron, 1759 August 11
Archiv: EPA, Burg Forchtenstein, Spital Forchtenstein (alte Signatur No 5, XX, 660)
N. 5
Notta zu dieser bettordnung folgen die beyträge, welche herr spittallpfleger Karl
Hohenwarther mit vollkommener, freiwilliger übereinstimmung aller spittaller eingefihret
und von anno 1778 angefangen altäglich schon verrichtet werden, damit die intention
s(eine)r hochfürst(lich)en durchläucht Pauli Esterhazy glorreich(en) gedächtnüß desto
genauer zur grösseren ehre Gottes und Mariae solle erfihlet werden.
[1.] 1tens Betten diese auf jeden zimmer mit lauter stim um 7 uhr fruhe ihr morgengebet
mit 5 vater unser und ave Maria auf diese meinung den ersten zu ehren des h(eiligen)
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 2
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 722
- Category
- Medizin