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Vor 1918
Österreichs Staatsidee
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Page - 49 - in Österreichs Staatsidee

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49 Dieser neue Dualismus, der sich erst organisiren soll, kann meiner Anficht nach nur eine von den folgenden Gestalten an- nehmen: 1) die zwei Hälften des Reiches, von denen die eine Wien die andere Pest zur Hauptstadt haben wird, werden zwar einen gemeinschaftlichen Beherrscher, aber verschiedene, von ein- ander unabhängige Gesetze haben — es bedeutete dies also eine reine Personalunion; 2) Wien und Pest werben unter einem gemein- schaftlichen Herrscher über einige gemeinschaftliche Gesetze nur in außerordentlichen Fällen, wenn es besonders Noth thut, verhandeln — das bekannte „von Fall zu Fall" des H. Deik; oder 3) über alle gemeinsamen Reichsgesetze (die das Oktoberdiplom im § 2, das Februarpatent im § 10 aufzählt) verhandeln Wien und Pest regelmäßig und erledigen dieselben auch unter ihrem gemeinschaftli- chen Herrscher gemeinschaftlich; die übrigen Angelegenheiten erledigt mit der Zustimmung des Herrschers jede Hälfte für sich allein — dies wäre der Dualismus im Sinne des Grafen 82se8sn und, wie ich glaube, auch des H. Kaisersfeld. Die Mittelform scheint ein Compromiß zwischen den beiden extremen Parteien, der ersten, sogenannten Resolutionspartei, und der dritten, den sogenannten „Oktobermännern" zu sein. Wien, das da endlich einsieht, daß die bloße und durch- greifende Centralisation, wie es sich dieselbe am ehesten wünschen würde, auf unüberfteigliche Hindernisse stoßt, fängt nun an, zu der zuletzt erwähnten Form des Dualismus sich zuzuneigen und weist es nicht mehr so entschieden zurück, sich mit Pest um den Schwerpunkt des Reiches zu theilen. In der Hoffnung auf den Erfolg solcher Vereinbarungen wurde es durch einige unlüngft von H. Deit öffentlich gesprochene Worte bestärkt, in welchen auf die Erhaltung der Einheit und Macht des Reichs Gewicht gelegt wurde. Falls ich jedoch im I. 1861 nicht schlecht unterrichtet war, schien H. Deal schon damals, wenigstens eine Zeit bevor er sein „von Fall zu Fall" aussprach, sehr geneigt, die zuletzt genannte Form der Erledigung von Reichsangelegenheiten anzunehmen. Wenn er sich nun später mehr von dem Willen der Majorität seiner Na- tion, als von seinem eigenen leiten ließ, so kann man wohl an- nehmen, daß er dies auch künftighin thun werde. Palaclch: Österreich'« Staatsidee. 4
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Österreichs Staatsidee
Title
Österreichs Staatsidee
Author
Franz Palacký
Publisher
I. L. Kober Verlag
Location
Prag
Date
1866
Language
German
License
PD
Size
14.7 x 21.5 cm
Pages
110
Categories
Geschichte Vor 1918
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