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Vor 1918
Österreichs Staatsidee
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Page - 59 - in Österreichs Staatsidee

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59 ausschließlich 1) Angelegenheiten des österreichischen Kaiserhauses, 2) die auswärtigen Reichsangelegenheiten, 3) Krieg und daher auch die Armee und die Staats-Marine, 4) Reichsfinanzen und Reichs- schulden, 5) Handel, und zwar der ausländische und der inländische Binnenhandel und daher auch alle Zollangelegenheiten und die zum Handel nöthigen Communicationsmittel. Für die verfassungs- mäßige Behandlung dieser Angelegenheiten wird man also sowohl besondere Regierungsorgane, besondere Reichsministerien, als einen centralen Reichstag haben müssen. Alle übrigen Angelegenheiten, wie z. O. die politische Landes- verwaltuyg, das niedere und höhere Schulwesen, die gesammte Justiz usf., gehörten nach dieser Anschauung in den Wirkungskreis der Reg ierungen und Parlamente einzelner Länder. Wer sollte nun nicht sehen, daß in diesen Sachen weder im In - teresse der Macht und Einheit des Reiches, noch im Interesse der Völker eine vollständige Uniformität Roth thue? wer könnte es lüugnen, daß das erdichtete Bedürfniß einer solchen Uniformität allem Anscheine nach eher in der Sucht nach Herrschaft und Prä- ponderanz einiger Bureaukraten, die danach allen Seiten hin gnä- dig oder ungnädig ihre Macht äußern möchten, als in der natür- lichen Beschaffenheit der Dinge begründet fei? Wird ja in der Theorie der Politik von competenten Männern sogar das oft in Zweifel gezogen, ob die Unterrichtsangelegenheiten überhaupt einen Gegenstand der staatlichen Obsorge und Verwaltung bilden sollen. Die Einrichtung der Schulen sollte aber überall nicht nach idealen, ausländischen Mustern (die ich an und für sich natürlich nicht ver- werfe) sondern nach localen Bedürfnissen, nach dem jeweiligen Grade der Geistesentwlckelung, der Sprache und Gesittung, der Eonfession und Beschäftigung der Einwohner getroffen werden; daß aber darin in den verschiedenen Ländern Österreichs eine un- endliche Mannigfaltigkeit vorherrscht, wird wohl Niemand in Ab- rede stellen wollen, zumal es eine ganz leere Behauptung wäre, daß durch solche gleichförmige Verwaltung die Mannigfaltigkeit sich vermindern soll, da die einzige Folge eines solchen Verfahrens nur die sein kann, baß viele Länder und Völler, auf die jene Uni- form nicht paßt, in ihrer Geistesentwickelung auf ewig zurück bleiben.
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Österreichs Staatsidee
Title
Österreichs Staatsidee
Author
Franz Palacký
Publisher
I. L. Kober Verlag
Location
Prag
Date
1866
Language
German
License
PD
Size
14.7 x 21.5 cm
Pages
110
Categories
Geschichte Vor 1918
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