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Vor 1918
Österreichs Staatsidee
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Page - 97 - in Österreichs Staatsidee

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97 Vor Allem scheint es uns bedenklich zu sein, wenn man einen und denselben Zweig der öffentlichen Administration (z. B. die Schulangelegenheiten) unter die Reichs- und Landesregierung zu- gleich vertheilen wollte; es werden sich unumgänglich Reibungen unter ihnen einstellen, da eine jede von ihnen den Umfang ihres Wirtungskreises wird erweitern wollen; es wird daher absolut nothwendig sein, daß ein jeder solche Zweig ganz und ungeschmä- lert nur der einen Verwaltung überantwortet werde. Auch dort, wo man sich ohne Theilung kaum wird behelfen können, nament- lich in Finanzangelegenheiten, würden wir z. B. alle indirecten Steuern einzig und allein nur der Reichsgewalt, directe Steuern aber der Landesregierung zuweisen — natürlich mit der Verpflich- tung, daß so wie es bisher geschah bestimmte Quoten an die Reichslassen abgeführt würben. Würde man dies nicht thun, so würden die Steuerpflichtigen entweder die Reichssteuer oder die Lanbeszuschläge für ein opug ZupereroMtiom^ für eine verhaßte und überflüssige Last halten, wobei das Staatsinteresse jedenfalls leiden müßte. Nur durch ein solches Eintheilen und Ifoliren der einzelnen Angelegenheiten im Staatshaushalte kann für die Zu- kunft allen wechselseitigen, gefährlichen Reibungen zuvorgekommen und abgeholfen werden. Wir haben bisher die Centralisation in Österreich lediglich von nationalem Standpunkte beurtheilt, da dieser für uns unbe- dingt der wichtigste ist. Wenn wir uns jedoch erinnern, daß auch in Frankreich, diesem fast homogenen Staate einer einzigen Natio- nalität, viele von den erleuchtetsten Patrioten die einzige Rettung ihres Vaterlandes in seiner Decentralifation suchen, so werden wir uns bald überzeugen, daß diese Angelegenheit noch andere wichtige und gefährliche Seiten hat, in deren Beleuchtung wir uns jedoch hier nicht einlassen wollen. Das dürfen wir aber bei unserer Anschauung nicht verschwei- gen, daß, wenn in Österreich schon jetzt die, Errichtung eines be- sonderen Reichsrathes im Sinne des § 96—98 der octroyirten Verfassung nothwendig erscheint, diese Nothwendigkeit mit der Errichtung der oben erwähnten Landesministerien nur noch gewich- tiger und dringender sich erweisen würde. Dieser Reichsrath, der Palaclhi Österreichs StaatSidee 7
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Österreichs Staatsidee
Title
Österreichs Staatsidee
Author
Franz Palacký
Publisher
I. L. Kober Verlag
Location
Prag
Date
1866
Language
German
License
PD
Size
14.7 x 21.5 cm
Pages
110
Categories
Geschichte Vor 1918
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