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1893.
Dezember 1848
compacte gestaltung der österreichischen monarchie, also so entschieden
wie möglich gegen den Beschluß der frankfurter nationalversammlung
vom 27. october.1
so stehen die sachen, ich höre und sehe hier soviele leute wie möglich,
und suche das terrain kennen zu lernen, es ist sehr verändert gegen jene
Zeit des rosenfarbenen rausches, und es herrscht ziemliche Abspannung
und entmuthigung. Auf dem terrain der souveränität der versammlung,
welches wir mit der Annahme des unglückseligen raveaux’schen Antrages
betraten,2 und worauf wir uns durch gagerns Phrasen und kühne griffe
weiter verirrten, stehen wir schon längst nicht mehr. die idee der verein-
barung mit den einzelnen regierungen und stämmen ist schon ziemlich
allgemein, und wahrscheinlich werden dieser österreichischen erklärung,
die zuerst das eis gebrochen hat, noch manche andere nachfolgen.
ich kann mich rühmen, daß, wiewohl ich in einzelnen fragen, z.B. na-
mentlich in der wegen errichtung der centralgewalt, welche meiner jet-
zigen überzeugung nach besser unterblieben wäre, zu andern Ansichten
gekommen bin, ich doch im ganzen und großen von Anfang an consequent
gehandelt und klar gedacht und gesehen habe. Ich habe die Pillersdorfische
erklärung vom 21. April gebilligt, die soviel entrüstung hervorrief,3 ich
habe im may meinen Wählern erklärt, daß ich 2 dinge: die völkerrechtliche
vertretung im Auslande und das heerwesen für oesterreich nie aufgeben
werde, habe einer der Wenigen gegen den raveaux’schen Antrag gestimmt
und bin nach dessen Annahme nur deßwegen nicht ausgetreten, weil ich
demselben nach seiner fassung die Bedeutung, welche man ihm beylegte,
nicht zuschreiben konnte und nebstdem im Beginne unseres Beysammen-
seyns einen éclat vermeiden wollte, ich habe immer an der vereinbarung
mit den einzelnen staaten festgehalten und daher oft den Wunsch ausge-
drückt, daß die regierungen durch ein provisorisches, wie immer konsti-
tuirtes oberhaus an der verfassung theilnehmen möchten, ich wollte, daß
der Bundestag eine executivbehörde als centralgewalt aufstelle, ich war
gegen die von gagern durchgesetzte Wahl des reichsverwesers durch die
1 das verbot einer verbindung eines landes des deutschen reiches mit nichtdeutschen ge-
bieten außer in einer reinen Personalunion, vgl. eintrag v. 10.11.1848.
2 durch die Annahme dieses Antrags wurde die kompetenz der nationalversammlung in
verfassungsfragen für ganz deutschland festgestellt. vgl. eintrag v. 22.5.1848.
3 Am 21.4.1848 erschien in der Wiener Zeitung eine amtliche erklärung, dass österreich
zwar vom Wunsch des innigen Anschlusses an deutschland durchdrungen sei, es jedoch
seine innere selbständigkeit beibehalte und sich die besondere Zustimmung zu allen Be-
schlüssen der Bundesversammlung unbedingt vorbehalte. falls dieses vorgehen „mit der
Wesenheit eines Bundesstaates nicht vereinbarlich erkannt würde, wäre oesterreich nicht
in der lage, einem solchen beizutreten.“
„Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“
Tagebücher 1839–1858, Volume II
- Title
- „Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“
- Subtitle
- Tagebücher 1839–1858
- Volume
- II
- Author
- Viktor Franz Freiherr von Andrian-Werburg
- Editor
- Franz Adlgasser
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2011
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-205-78612-2
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 716
- Keywords
- Viktor Andrian-Werburg (1813 - 1858), Revolution 1848, Austrian Neoabsolutism, Austria future (1842), Late Vormärz, Reform and Repression
- Category
- Biographien