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Zeitungen behandelt wird. ich hatte davon Anlaß genommen, um die nach-
theile des vielregierens und der vielschreiberey vornehmlich vom finanzi-
ellen gesichtspunkte zu erörtern, und hatte mich dabey rein objektiv und
allgemein gehalten.1 mit solchen polizeilichen vexationen kann man jedes
Blatt pecuniär zu grunde richten. diese Preßzustände, bey denen nebst den
strafrechtlichen Bestimmungen und den politischen maßregelungen, ver-
warnungen etc. des statthalters noch ein drittes damoklesschwert der poli-
zeylichen Beschlagnahmen über jedem Journale schwebt, sind ärger als die
vormärzliche censur.
Bruck ist seit 8–10 tagen zurück, doch habe ich ihn noch nicht gesehen.
man erwartet jetzt mehrere gesetze, deren erscheinen seit Jahren sehn-
süchtig entgegengesehen wird, den Anfang hat, dem himmel sey dank, die
Paßreform gemacht, bey der es freylich hauptsächlich auf die Ausführung
ankommen wird,2 die Aufhebung der Wuchergesetze, das gewerbegesetz
(jedoch bedeutend modificirt), endlich die landesvertretungen und, unge-
schickt genug, noch vor diesen das neue gemeindegesetz (wobey man viel-
mehr den Beyrath dieser landesvertretungen einholen und hiernach für
jedes land die entsprechenden modifikationen hätte verfügen sollen) sollen
nachfolgen. nous verrons.
1 Beschlagnahmt wurde wohl die morgenausgabe des Wanderer v. 11.3.1857. sie erschien
in einer Neuauflage ohne den inkriminierten Artikel. Im Abendblatt findet sich der kurze
hinweis, dass das morgenblatt „durch eine störung im drucke“ verspätet ausgeliefert
wurde und damit den auswärtigen Abonnenten nicht rechtzeitig zugestellt werden konnte.
im leitartikel v. 19.4.1857, morgenblatt, kommt der Wanderer jedoch auf diese frage zu-
rück. es heißt dort, die debatte in der preußischen kammer über die Pressefreiheit und die
opposition in der noch nicht abgeschlossenen frage der Beamtenbesoldung hätten dieselbe
ursache: „so wenig diese beiden gegenstände auch sich dem äußeren Anscheine nach be-
rühren, in so innigem Zusammenhange stehen sie doch ihrem inneren gefüge zufolge. die
opposition in der Beamtenfrage hatte ihre hauptstütze in dem gemeinsamen Widerstande
gegen Vielschreiberei und Vielregieren; die allmälige Unterdrückung jeder freien Bewe-
gung der Tagespresse aber wird jetzt als nothwendiger Ausfluß jenes Vielschreibens und
vielregierens erkannt, und somit auch in dieser frage eine opposition zu stande gebracht,
deren mitglieder wohl sonst schwerlich wieder einen gemeinsamen sammelpunct in ihren
politischen Anschauungen zu entdecken in der lage wären, die Anhänger der ‚kreuzzei-
tung’ und der ‚Preußischen Wochenschrift‘, der linken und des gemäßigten centrums.“
2 kaiserliche verordnung v. 9.2.1857 über die einführung eines neuen Passsystems, und die
Ausführungsverordnung v. 15.2.1857, publiziert am 22.2.1857. damit wurden die Pass-
revisionen auf die staatsgrenze beschränkt, alle bisher bestehenden kontrollen und die
Verpflichtung zur Vidierung im Hinterland aufgehoben. Für Reisen im Inland war kein
reisepass mehr erforderlich, dafür wurde eine von den staatlichen verwaltungsbehörden
auszustellende legitimationskarte, die ein Jahr gültig war, eingeführt.
„Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“
Tagebücher 1839–1858, Volume III
- Title
- „Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“
- Subtitle
- Tagebücher 1839–1858
- Volume
- III
- Author
- Viktor Franz Freiherr von Andrian-Werburg
- Editor
- Franz Adlgasser
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2011
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-205-78612-2
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 476
- Keywords
- Viktor Andrian-Werburg (1813 - 1858), Revolution 1848, Austrian Neoabsolutism, Austria future (1842), Late Vormärz, Reform and Repression
- Category
- Biographien