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so kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts immer stärker ‚moderne‘ Attraktionen wie
Varietés oder Kinos in ihr Blickfeld.179 (Übermäßige) Unterhaltung oder Vergnügen
waren suspekt – auch dies unterschied sie weitgehend von den als Kunst kategorisier-
ten Tätigkeiten.
Die Trennung in Unterhaltung und Kunst war dermaßen anerkannt, dass es normal
erschien, wenn etwa ein Arbeitsgericht die Zuordnung eines Musizierenden zu den
höheren Diensten deshalb verneinte, weil seine Tätigkeit nicht in „besseren Lokalen“
stattfände, sondern nur der „Erzeugung einer gewissen Stimmung“ dienen würde.180
Gelehrte, die das Musikwesen sozial- oder wirtschaftswissenschaftlich erfassen wollten,
teilten ein in „seriöse Musiker, Genossen der leichteren Muse und fahrendes Volk“ 181
oder gruppierten „all jene Betriebe, in denen die Musikproduktion nicht essentiell ist,
sondern akzidentiell“.182 Derlei Kategorisierungen blieben nicht auf gelehrte Litera-
tur beschränkt: Während etwa eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Musizieren-
den über wenig bis gar keine arbeitsrechtlichen Absicherungen verfügte, wurde für
Bühnen- und OrchestermusikerInnen ein Gesetz erlassen, das ihnen teilweise sogar
über das Angestelltenrecht hinausgehende Rechte zugestand.183 In den parlamenta-
rischen Debatten über das Gesetz wurden wiederholt die künstlerischen Leistungen
der unter das Gesetz fallenden SchauspielerInnen und MusikerInnen betont.184
2.3.5 Die Organisationen des Musizierens
Viele
– aber beileibe nicht alle
– Musizierenden waren Mitglieder in Organisationen,
die sich die Verbesserung ihrer Musizierbedingungen auf die Fahnen geschrieben hat-
ten. Die Organisationsverhältnisse des Musizierens sind vor allem deshalb aufschluss-
reich, weil sie auf verschiedene Weisen die Differenzierungen, Hierarchisierungen
und Konflikte zwischen unterschiedlichen Akteuren bzw. Formen des Musizierens
Verordnung des Ministeriums des Innern vom 25. November 1850, RGBl Nr. 454, wodurch
eine Theaterordnung erlassen wird.
179 Vgl. etwa Verordnung des k. k. Statthalters im Erzherzogtum Österreich ob der Enns vom
14. Juli 1916, LGBl Oberösterreich Nr. 49, betreffend polizeiliche Maßnahmen gegen die
Verwahrlosung der Jugend, §6.
180 Bundesministerium für Justiz (Hg.), Sammlung. 13. Jahrgang, 192 ff.
181 Matzke, Musikökonomik, 40.
182 Wilzin, Musikstatistik, 96.
183 Bundesgesetz vom 13.
Juli 1922, BGBl Nr.
441, über den Bühnendienstvertrag (Schauspielergesetz).
184 Parlamentarische Debatte betreffend des Berichtes des Ausschusses für soziale Verwaltung über
den Antrag der Abgeordneten Pick, Allina, Sever, Leuthner und Genossen auf ein Theater-
gesetz, 125. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich, 13. Juli 1922, 4014 – 4017.
Differenzierungen und Konflikte 1918 – 1938 57
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Über die Produktion von Tönen
Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
- Title
- Über die Produktion von Tönen
- Subtitle
- Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
- Author
- Georg Schinko
- Location
- Wien
- Date
- 2019
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20802-0
- Size
- 15.5 x 23.5 cm
- Pages
- 310
- Keywords
- Music-making, Musician, Work, Vocation, Art, Austria, Correspondence analysis, Life Writing, Interwar period --- Musizieren, Musiker, Arbeit, Beruf, Kunst, Österreich, Korrespondenzanalyse, Lebensgeschichtliche Erzählung, Zwischenkriegszeit
- Category
- Kunst und Kultur