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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 - Aufbruch in eine neue Zeit
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2 DIE THUN-HOHENSTEIN’SCHEN REFORMEN 92 Die Universitäten gliederten sich demnach in vier Fakultäten, die aus Lehrenden und Studierenden bestanden. Der Lehrkörper wurde aus ordent- lichen und außerordentlichen Professoren und den Privatdozenten gebildet. Die Privatdozenten als dritte Gruppe der Lehrenden waren nicht staatlich bestellte Lehrer, sondern von der Fakultät zugelassene Universitätslehrer, die sich durch die Habilitation in ihrem Fach die Erlaubnis zur Lehre er- worben hatten. Das Amt des Privatdozenten wurde damals neu eingeführt, wenngleich es mit dem Adjunkten im Vormärz einen gewissen Vorläufer zu dieser Personengruppe gegeben hat.97 Die Privatdozenten wurden durch die ebenfalls neu eingeführten Kollegiengelder bezahlt und aus dieser Gruppe sollten sich die geeigneten Kandidaten für einen Lehrstuhl rekrutieren. Die Zeit als Privatdozent stellte dabei eine Bewährungsphase dar, in der durch eigene Forschungsleistungen und erfolgreiche Lehre die Eignung für eine Professur unter Beweis gestellt werden sollte. Damit versinnbild- licht das neue Amt des Privatdozenten auch die Verbindung von Lehre und Forschung auf universitärem Boden.98 Das Professorenkollegium hatte die Leitung der Fakultät inne und wählte zu diesem Zweck aus ihren Reihen einen Dekan. Die Privatdozenten genossen dabei nur aktives Wahlrecht. Die fakultären Rechte der Privatdozenten waren im Übrigen ein Streitthema ge- wesen, das nicht nur in Österreich, sondern auch auf der Versammlung der deutschen Universitätslehrer im Jahr 1848 intensiv diskutiert worden war.99 Die Doktorenkollegien – also die Vereinigung aller Doktoren einer Universi- tät – die damals nur in Wien und Prag noch bestanden, wurden aus der Ver- waltung der Universität weitgehend ausgeschlossen, abgeschafft wurden sie auf Grund des großen Widerstands jedoch nicht. Gerade in Wien blieb das entmachtete Gremium aber noch lange ein steter Unruheherd, der sich vehe- ment gegen die Umsetzung der Reform sträubte.100 Die Überantwortung der 97 Im Studienhofkommissionsdekret vom 14. Februar 1817 werden die Adjunkten als „Pflanz- schulen“ bezeichnet, aus denen später „taugliche“ Professoren hervorgehen sollten. Eine Formulierung, die ganz ähnlich bei der Rechtfertigung der Einführung der Habilitation und Privatdozentur nach 1848 gebraucht wurde. Vgl. auch bei meister, Entwicklung und Reformen des österreichischen Studienwesens, Dokumente, S. 66. 98 Vgl. zur Entstehung und Bedeutung der Privatdozentur, besonders aber zum Einfluss der Privatdozentur auf die Entwicklung der Universitäten und Wissenschaften in Deutschland bei PaLetscHek, Die permanente Erfindung einer Tradition, S. 227–246; auch bei Martin scHmeiser, Akademischer Hasard. Das Berufsschicksal des Professors und das Schicksal der deutschen Universität 1870–1920, Stuttgart 1994. 99 Siehe dazu die Versammlungsprotokolle bei Ottomar domricH/Heinrich Häser, Verhand- lungen deutscher Universitätslehrer über die Reform der deutschen Hochschulen in der Versammlung zu Jena vom 21. bis 24. September 1848, Jena 1848, S. 49–57. 100 Vgl. dazu Waltraud HeindL, Universitätsreform – Gesellschaftsreform. Bemerkungen zum Plan eines „Universitätsorganisationsgesetzes“ in den Jahren 1854/55, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35 (1983), S. 134–149.
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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 Aufbruch in eine neue Zeit
Title
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Subtitle
Aufbruch in eine neue Zeit
Author
Christof Aichner
Publisher
Böhlau Verlag
Date
2018
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20847-1
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
512
Keywords
University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
Categories
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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860