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3.4. ERSTE PROBLEME BEI DER UMSETZUNG DER REFORM 139
die Kollegiengelder, die von den Studenten an die Professoren und Dozen-
ten zu entrichten waren.
Thun hatte allerdings in seinem Majestätsvortrag an den Kaiser auch be-
merkt, dass gerade an den kleineren Universitäten die Kollegiengelder auf
Grund geringerer Hörerzahlen niedriger ausfallen dürften und daher ein
gewisser Ausgleich geschaffen werden müsse. Ansonsten, so glaubte Thun,
würden kleinere Universitäten, die an und für sich schon benachteiligt an
Mitteln und Ausstattung seien, noch mehr das Nachsehen gegenüber den
großen Universitäten haben. Und obschon Thun diese Schwierigkeit erkannt
hatte, fand sich wenig in der provisorischen Gehaltsvorschrift, was diesem
Problem entgegenwirken konnte. Dort wurde nur erwähnt, dass die „durch
die Localverhältnisse bedingten [sic!] Verschiedenheit der Lebensbedürf-
nisse“146 bei der Berechnung in Betracht gezogen werden sollten. Dennoch
betrug der Unterschied im Grundgehalt zwischen Wien und Innsbruck 600
Gulden.
Obschon die Professoren der philosophischen Fakultät damit nicht nur
finanziell, sondern auch sozial besser gestellt wurden, blieben die Klagen
in den folgenden Jahren nicht aus – worauf später noch eingegangen wer-
den wird. So viel kann an dieser Stelle jedoch schon gesagt werden, Thun
hatte in seinem Vortrag die Probleme im Grunde richtig benannt. Denn das
meiste, das Thun in seiner Stellungnahme angesprochen hatte, wurde von
den Innsbrucker Professoren später bemängelt: die Positionierung der Uni-
versität in der untersten Gehaltsklasse, das Fehlen von ausreichenden Kol-
legiengeldern und die Außerachtlassung der lokalen (Innsbrucker) Lebens-
haltungskosten. Dadurch sahen einige Professoren wiederum ihre Arbeit
als nicht ausreichend gewürdigt an bzw. schilderten es als unmöglich, ihrer
sozialen Stellung entsprechend leben und auftreten zu können.
3.4.1.1. Exkurs: Kollegiengelder
Die Einführung der Kollegiengelder hatte das bisherige System abgelöst, wo-
nach ein jährliches Unterrichtsgeld zu entrichten war.147 Das reguläre Kol-
legiengeld belief sich auf einen Gulden pro Wochenstunde für ein Kollegium,
das heißt für ein dreistündiges Kollegium waren drei Gulden fällig. Dieses
reguläre Kollegiengeld war auf alle vorgeschriebenen Lehrgegenstände und
die Lehrverpflichtung der besoldeten Professoren anzuwenden. Darüber hi-
146 Ebenda.
147 Vgl. dazu die Verordnung des Cultusministeriums vom 12. Juli 1850, RGBl 310/1850; au-
ßerdem Leo tHun-HoHenstein, Majestätsvortrag, in: Wiener Zeitung, 184 (03.08.1850), S.
2335–2337.
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Title
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Subtitle
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Author
- Christof Aichner
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Date
- 2018
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 512
- Keywords
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen