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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 - Aufbruch in eine neue Zeit
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3.4. ERSTE PROBLEME BEI DER UMSETZUNG DER REFORM 139 die Kollegiengelder, die von den Studenten an die Professoren und Dozen- ten zu entrichten waren. Thun hatte allerdings in seinem Majestätsvortrag an den Kaiser auch be- merkt, dass gerade an den kleineren Universitäten die Kollegiengelder auf Grund geringerer Hörerzahlen niedriger ausfallen dürften und daher ein gewisser Ausgleich geschaffen werden müsse. Ansonsten, so glaubte Thun, würden kleinere Universitäten, die an und für sich schon benachteiligt an Mitteln und Ausstattung seien, noch mehr das Nachsehen gegenüber den großen Universitäten haben. Und obschon Thun diese Schwierigkeit erkannt hatte, fand sich wenig in der provisorischen Gehaltsvorschrift, was diesem Problem entgegenwirken konnte. Dort wurde nur erwähnt, dass die „durch die Localverhältnisse bedingten [sic!] Verschiedenheit der Lebensbedürf- nisse“146 bei der Berechnung in Betracht gezogen werden sollten. Dennoch betrug der Unterschied im Grundgehalt zwischen Wien und Innsbruck 600 Gulden. Obschon die Professoren der philosophischen Fakultät damit nicht nur finanziell, sondern auch sozial besser gestellt wurden, blieben die Klagen in den folgenden Jahren nicht aus – worauf später noch eingegangen wer- den wird. So viel kann an dieser Stelle jedoch schon gesagt werden, Thun hatte in seinem Vortrag die Probleme im Grunde richtig benannt. Denn das meiste, das Thun in seiner Stellungnahme angesprochen hatte, wurde von den Innsbrucker Professoren später bemängelt: die Positionierung der Uni- versität in der untersten Gehaltsklasse, das Fehlen von ausreichenden Kol- legiengeldern und die Außerachtlassung der lokalen (Innsbrucker) Lebens- haltungskosten. Dadurch sahen einige Professoren wiederum ihre Arbeit als nicht ausreichend gewürdigt an bzw. schilderten es als unmöglich, ihrer sozialen Stellung entsprechend leben und auftreten zu können. 3.4.1.1. Exkurs: Kollegiengelder Die Einführung der Kollegiengelder hatte das bisherige System abgelöst, wo- nach ein jährliches Unterrichtsgeld zu entrichten war.147 Das reguläre Kol- legiengeld belief sich auf einen Gulden pro Wochenstunde für ein Kollegium, das heißt für ein dreistündiges Kollegium waren drei Gulden fällig. Dieses reguläre Kollegiengeld war auf alle vorgeschriebenen Lehrgegenstände und die Lehrverpflichtung der besoldeten Professoren anzuwenden. Darüber hi- 146 Ebenda. 147 Vgl. dazu die Verordnung des Cultusministeriums vom 12. Juli 1850, RGBl 310/1850; au- ßerdem Leo tHun-HoHenstein, Majestätsvortrag, in: Wiener Zeitung, 184 (03.08.1850), S. 2335–2337.
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Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860 Aufbruch in eine neue Zeit
Title
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Subtitle
Aufbruch in eine neue Zeit
Author
Christof Aichner
Publisher
Böhlau Verlag
Date
2018
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20847-1
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
512
Keywords
University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
Categories
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