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5 DIE PERSONALPOLITIK LEO THUNS AN DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK
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lität habe er ausführliche Erkundigungen eingeholt, welche nicht nur Moys
Unbedenklichkeit bescheinigten, sondern vielmehr auch Anlass zur Hoff-
nung geben könnten, dass diese „bei der Entschiedenheit seines Charakters
einen positiv günstigen Einfluß auf die studierende Jugend“131 versprächen.
Ansonsten kam Thun in seinem Antrag allen Forderungen von Moy nach:
Er sicherte ihm sowohl das verlangte Gehalt von 2000 fl. als auch den ge-
forderten Anspruch auf eine Rente für sich und seine Familie zu, die Moys
Pensionsansprüchen in Bayern gleichkamen.
Im Ministerrat wurde der Antrag Thuns am 18. Juli 1851 besprochen und
Thun konnte den Antrag nur gegen den Widerstand seiner Kollegen durch-
setzen. Besonders Justizminister Krauß empörte sich gegenüber der neuer-
lichen Anstellung eines Ausländers und das zudem zu überaus ungünstigen
Bedingungen für das Kaiserreich. Er regte daher die Ausschreibung eines
Konkurses für die Stelle an, um einen geeigneten inländischen Kandidaten
zu finden. Thun widersprach diesem Vorschlag allerdings und sprach seine
Überzeugung aus, dass es keinen Kandidaten gäbe, der mit Moy auf wissen-
schaftlicher Ebene sowie im Hinblick auf dessen moralisches Ansehen kon-
kurrieren könne.132 Im Ministerrat fand sich daher dennoch eine Mehrheit
für den Antrag Thuns. Der Kaiser bewilligte den Antrag von Thun daraufhin
am 28. Juli 1851. Die offizielle Ernennung von Phillips und Moy sollte zum
1. September 1851 erfolgen.133
Wie auch bei anderen Ernennungen hatte Thun im Fall von Moy die Uni-
versität Innsbruck nicht zu Rate gezogen, zumindest liegen uns keine Do-
kumente vor, die die Mitwirkung der Universität bei der Berufung von Moy
belegen könnten. Es ist zwar wahrscheinlich, dass auf indirektem Weg der
Vorgang zur Versetzung von Phillips und die Berufung von Moy in der Uni-
versität bekannt geworden sind, offiziell erfolgten jedoch weder eine Zustim-
mung noch eine Ablehnung der Personalrochade. Auch in diesem Fall hat
sich Thun also vollkommen über das Recht der Universität hinweggesetzt.134
131 Ebenda.
132 Vgl. Die Protokolle des österreichischen Ministerrates (1848–1867). II. Abteilung (Das Mi-
nisterium Schwarzenberg), Bd. 5, S. 113.
133 Majestätsvortrag, Wien 20.06.1851, MCU Allgemein, Fasz. 590, Sign. 4, Personalakt
Phillips, Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv. Die Ernennung
wurde am 15. August in der Wiener Zeitung bekannt gegeben. Am 16. August wurde die Er-
nennung im Bothen für Tirol und Vorarlberg vermeldet, am 18. August in der Innsbrucker
Zeitung.
134 Für den Fall der Ernennung von Phillips nach Wien hatte Thun sich die Zustimmung des
Wiener Universitätskonsistoriums eingeholt. Siehe Majestätsvortrag, Wien 20.06.1851,
MCU Allgemein, Fasz. 590, Sign. 4, Personalakt Phillips, Österreichisches Staatsarchiv,
Allgemeines Verwaltungsarchiv.
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Title
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Subtitle
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Author
- Christof Aichner
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Date
- 2018
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 512
- Keywords
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen