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5 DIE PERSONALPOLITIK LEO THUNS AN DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK
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sonders die von Oberweis vertretene Ansicht an, das germanische Recht sei
dem römischen sittlich überlegen und damit zu bevorzugen. Ernest Theser
schlug in dieselbe Kerbe, wenngleich er weniger kritisch war als Prockner
und zugestehen musste, dass Oberweis mit dieser Meinung unter neueren
Zivilrechtlern nicht allein dastand. Theser glaubte außerdem, dass Oberweis
seine Ansichten bei einem eingehenderen Studium des Römischen Rechts
sicherlich relativieren werde. Indes fand Oberweis in Professor Moy einen
einflussreichen Unterstützer seines Gesuchs. Dieser beurteilte das Gesuch
und die Arbeit von Oberweis vollkommen positiv, indem er erklärte, dass
Oberweis’ Darstellung dem Stand der Wissenschaft entspreche. Außerdem
habe er es geschafft, sich dem „noch herrschenden philosophischen Rationa-
lismus“747 zu entziehen.
In der Fakultätsdebatte zur Frage, ob Oberweis zum mündlichen Kollo-
quium zugelassen werde, zeigte sich überdies, dass es unterschiedliche Auf-
fassungen im Kollegium gab, was eine Habilitationsarbeit leisten müsse.
Oberweis war nämlich der erste Kandidat, der eine Habilitation nach der
neuen Habilitationsordnung vom 19. Dezember 1848 an der juridischen Fa-
kultät beantragt hatte.748 Während Prockner die Ansicht vertrat, dass der
Kandidat einen Teil seines künftigen Vortragsprogramms erschöpfend bear-
beiten müsse, damit dieser auch im Kolloquium eingehend geprüft werden
könne, glaubte Johann Schuler hingegen, dass der Kandidat einzig die Fä-
higkeit beweisen müsse, dass er Sinn für die Wissenschaft habe und die Fä-
higkeit besitze, eine wissenschaftliche Frage aufzufassen und sie umfassend
zu würdigen.749 Schließlich stimmte nur Prockner gegen eine Zulassung von
Oberweis zur mündlichen Prüfung, in der Oberweis dann ohne Gegenstimme
ein erfolgreiches Abschneiden beschieden wurde. Im April 1856 erfolgte die
Zustimmung des Ministeriums und die Erteilung der Venia für das deutsche
747 Zit. bei oBerkofLer, Josef Oberweis, Inhaber der Lehrkanzel für Deutsches Privatrecht und
Deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte mit italienischem Vortrag, S. 206.
748 Ähnliche Unstimmigkeiten gab es im Übrigen auch bei der Habilitation von Alfons Huber
im Jahr 1859. Vgl. dazu oBerkofLer, Die geschichtlichen Fächer an der philosophischen
Fakultät der Universität Innsbruck 1850–1945, S. 30–36; Gerhard oBerkofLer/Peter goL-
Ler (Hgg.), Alfons Huber, Briefe (1859–1898). Ein Beitrag zur Geschichte der Innsbrucker
Historischen Schule um Julius Ficker und Alfons Huber, Innsbruck 1995. Als erste Habili-
tation eines Privatdozenten wird in den Annalen der Universität jene von Rudolf Kink im
Jahr 1851 angeführt. Siehe dazu akademiscHer senat, Die Leopold-Franzens-Universität
zu Innsbruck in den Jahren 1848–1898, S. 246. Allerdings zeigen Dokumente aus dem UAI,
dass das Gesuch hierzu noch vor dem Erlass der neuen Ordnung eingebracht worden war
und außerdem das vorgesehene Verfahren nicht eingehalten worden ist. Vgl. die Doku-
mente bei oBerkofLer et al., Alfons Huber, Briefe (1859–1898), S. 455–456.
749 Siehe dazu bei oBerkofLer, Josef Oberweis, Inhaber der Lehrkanzel für Deutsches Privat-
recht und Deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte mit italienischem Vortrag, S. 206–207.
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Title
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Subtitle
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Author
- Christof Aichner
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Date
- 2018
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 512
- Keywords
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen