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5.16. DIE BERUFUNG VON AUGUST GEYER NACH INNSBRUCK 321
Anton Fetz einzusetzen und schrieb daher an seinen Freund Josef Fessler
in Wien. Fessler sollte sich bei Thun um die Ernennung von Fetz bemühen:
„Wenn Sie etwas dazu thun können, daß er [Fetz, C. A.] verwendet werde,
so ist es ein großer Dienst, den sie der Wissenschaft und unserer Universität
erweisen, vorausgesetzt, daß Fetz in Wien der Gesinnung treu geblieben sei,
die er hier an den Tage legte.“768 Der Grund für die Intervention Moys lag
wohl besonders darin, dass er kein Sympathisant von Pfaundler war, was
schon sein Protest bei Thun anlässlich von dessen Ernennung ein Jahr zuvor
deutlich gemacht hatte. Nun wollte Moy eine neuerliche Ausdehnung von
dessen Einfluss auf die Studenten abermals verhindern. Außerdem kann
man durchaus annehmen, dass Moy darauf vertraut hatte, Thun werde oh-
nehin selbst eine Entscheidung über die Besetzung der Lehrkanzel treffen,
weshalb er offenbar frühzeitig auf Thuns Entscheidungsprozess Einfluss
nehmen wollte. Und der Baron sollte Recht behalten, wenn auch nur teil-
weise: Denn Thun forderte wie beschrieben zwar einen Besetzungsvorschlag
von der Fakultät an, er sollte sich allerdings nicht an diesen halten. Fetz
spielte, nachdem die Supplierung trotz der versuchten Intervention von Moy
an Pfaundler übertragen worden war, im Übrigen in den weiteren Diskussi-
onen keine Rolle mehr.
5.16.2. Die definitive Besetzung der Lehrkanzel
Nachdem Thun die Fakultät im November 1859 aufgefordert hatte, eine
Terna für die Nachfolge von Schuler einzubringen, traf sich das Kollegium
am 31. Dezember zur Beratung und fasste bei der Gelegenheit zwei Entschei-
dungen: Zunächst sollte im Ministerium die Trennung der Rechtsphilosophie
vom Strafrecht beantragt werden und in weiterer Folge einigte man sich auf
einen Besetzungsvorschlag für die jeweiligen Fächer. Ausgangspunkt dieser
Entscheidung war ein Vorschlag von Karl Ernst Moy gewesen, die Kanzel auf-
zuspalten und die Lehre der Rechtsphilosophie Professor Wildauer zu übertra-
gen, denn seiner Meinung nach war Wildauer vollkommen dazu geeignet und
würde in seinen Kollegien über praktische Philosophie die Rechtsphilosophie
jetzt schon behandeln.769 Wildauer erklärte sich daraufhin umgehend bereit,
768 Vgl. dazu Moy an Fessler, Innsbruck 16.10.1859, Nachlass Fessler 5, Diözesanarchiv St.
Pölten.
769 Sitzungsprotokoll, Innsbruck 31.12.1859, Akten der juridischen Fakultät 17, 304 ex
1859/60, Universitätsarchiv Innsbruck. Über den Grund von Moys Vorschlag lässt sich
nur spekulieren, allerdings ist Moys Ablehnung der naturrechtlich orientierten Rechts-
philosophie bekannt. Es ist daher denkbar, dass er bei einer Übertragung der Lehre der
Rechtsphilosophie auf Wildauer oder gegebenenfalls auf sich selbst eine Chance sah, die
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Title
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Subtitle
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Author
- Christof Aichner
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Date
- 2018
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 512
- Keywords
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen