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7.2. SPRACHEN UND SPRACHENFRAGE ALS KONFLIKTPUNKT INNERHALB DER UNIVERSITÄT 389
den Erfolg seiner Politik kritisch beurteilte, „die Gymnasien nicht volle Ge-
legenheit biethen, die deutsche Sprache gründlich zu erlernen“58. Mit diesem
Schreiben aus dem Juni 1857 war die Angelegenheit weitgehend erledigt,
Thun zeigte sich erfreut über das Einlenken und kam auch der Universität
entgegen, indem er es erlaubte, dass bei den ersten beiden Staatsprüfun-
gen, „die eine oder andere“59 Frage auch auf Italienisch beantwortet werden
dürfe, da ja gerade im Staatsdienst die Kenntnis der italienischen Sprache
von großer Wichtigkeit sei. Gerhard Oberkofler deutete dies als Niederlage
Thuns und der neoabsolutistischen Politik. Dem ist allerdings nur teilweise
zuzustimmen, weil Thun grundsätzlich in der Sache hart geblieben war und
nur bei den rechtshistorischen und theoretischen Staatsprüfungen, also den
ersten beiden Prüfungen, diese Ausnahme gelten ließ, nicht aber bei den judi-
ziellen und staatswissenschaftlichen Prüfungen60 am Ende des Studiums, wie
Oberkofler61 und auch Klein-Bruckschwaiger62 konstatieren.
Das Drängen Thuns auf die Verwendung der deutschen Sprache bei den
Rigorosen und Staatsprüfungen an der Universität Innsbruck ist im Rah-
men der Sprachenpolitik des neoabsolutistischen Systems zu sehen und
dem Anspruch der Etablierung einer einigenden Wissenschafts- und Ver-
waltungssprache geschuldet. Gleichwohl darf nicht vergessen werden, dass
Thun mit seinen Anordnungen auch auf eine Steigerung der Qualität der
Rigorosen und des Ansehens des Doktorats abzielte. Mehrfach weist Thun
nämlich darauf hin, dass die lasche Haltung der Professoren „die Ehre der
Universität und die Würde des österreichischen Doktorates“63 verletzten.
Auch Karl Ernst Moy erkannte hinter der rigiden Haltung Thuns dieses
Ziel.64 Die Härte, mit der Thun die Rigorosenordnung durchsetzen wollte,
speiste sich daher wohl auch zum Teil aus dem Ärger über die nachlässige
Haltung der Professoren.
Nicht zuletzt muss der Konflikt auch mit Blick auf die verschiedenen In-
teressenlagen, die zwischen Wien und Tirol herrschten, betrachtet werden,
58 5102/283. Thun an Karl Ludwig, Wien 07.06.1857, Statthalterei, Präsidialakten, 1632 ad
33/1857, Tiroler Landesarchiv.
59 5102/283. Thun an Karl Ludwig, Wien 07.06.1857, Statthalterei, Präsidialakten, 1632 ad
33/1857, Tiroler Landesarchiv.
60 Die Erlaubnis hierzu konnte nur das Ministerium geben.
61 oBerkofLer, Die Rechtslehre in italienischer Sprache an der Universität Innsbruck.
62 Franz kLein-BruckscHwaiger, Zur Geschichte des Sprachenrechts an der Universität Inns-
bruck, in: Theodor Veiter (Hg.), Volkstum zwischen Moldau, Etsch und Donau. Festschrift
für Franz Hieronymus Riedl, Wien, Stuttgart 1971, S. 198–216, hier S. 202.
63 1084/53. Thun an Karl Ludwig, Wien 07.02.1857, Statthalterei, Präsidialakten, 429/1857,
Tiroler Landesarchiv.
64 Moy an Thun, Innsbruck 08.12.1854, Nachlass Leo Thun-Hohenstein, A3 XXI D308, Staat-
liches Gebietsarchiv Leitmeritz, Zweigstelle Tetschen-Bodenbach.
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Title
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Subtitle
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Author
- Christof Aichner
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Date
- 2018
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 512
- Keywords
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen