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ZusammenhangstehenauchdieArbeitenzur (meistunfreiwilligen)Migration
vonWissenschafter/innen.30DieZulassungderFrauenzumRechtsstudiumwar
bereits mehrfach Gegenstand der Forschung;31 allerdings fehlt bislang eine
Einbettung der Argumente der Gegner/innen und Befürworter/innen in den
kulturellen und politischen Kontext der späten Habsburgermonarchie und
frühenJahrederErstenRepublik,auchzur»RechtsakademiefürFrauen«,deren
Gründung 1917 der Zulassung des Frauenstudiums unmittelbar vorausging,
existierenkaumUntersuchungen.32
EinzelneWissenschaftsdisziplinen erfuhren einemehr oder weniger in die
Tiefe gehende Darstellung. Hervorzuheben ist hier das Staatsrecht, dessen
EntwicklunganderWienerFakultätsowohlvonRobertWalterüberblicksmäßig
skizziertalsauchimRahmenderumfassendenDarstellungvonMichaelStolleis
indieGesamtentwicklungdesdeutschsprachigenRaumes eingebettetwurde.33
Zur Geschichte der Rechtsphilosophie anÖsterreichs Universitäten existiert
eineDarstellungvonGoller;34 für vertiefendeUntersuchungenkann insbeson-
dereaufdieSchriftenreihedesHansKelsen-Institutszurückgegriffenwerden.35
Wenige Arbeiten existieren zu den Anfängen der Politikwissenschaften, die
ihrenUrsprung indenStaatswissenschaftennahmen.36Als gut erforscht kann
hingegen die Volkswirtschaftslehre (Nationalökonomie) bezeichnet werden.37
ZurEntwicklungderGesellschaftslehre (Soziologie) existierenzwareineReihe
vonUntersuchungen,dochsindvielevonihneneinseitigundbehandelnoftnur
eine Koryphäe dieses Fachs.38Zu denmeisten anderenDisziplinen, so insbe-
sondere zur Geschichte des Deutschen Rechts,39 des Handelsrechts, des Völ-
verspricht, sondernkonzentriert sichganzaufdieSituationjüdischerStudierenderunddie
antisemitischen, gegensiegerichtetenBewegungen.
30 GrundlegendStadler,VertriebeneVernunft; vgl. fernerMühlberger,Vertriebene Intel-
ligenz;Fleck,TransatlantischeBereicherungen;Feichtinger,Wissenschaftzwischenden
Kulturen; u.a.. Von dem auf zwei Bände angelegtenHandbuch zur Emigration deutsch-
sprachiger Rechtswissenschafter (Breunung,Walther, Emigration) ist bislang nur der
erste Band erschienen, keine darin enthaltene Bio-Bibliographie betrifft Mitglieder der
WienerFakultät.
31 Vgl.Heindl,Frauenstudium;Berger, »Fräulein Juristin«.
32 SieheallerdingsjüngstHolmes,LangeweileistGift213 ff,diedasQuellenmaterialabernicht
umfassendauswertet.
33 Walter, Lehre; Stolleis,GeschichtedesöffentlichenRechts.
34 Goller,Naturrecht,RechtsphilosophieoderRechtstheorie.
35 Vgl.dort vorallemWalter/Jabloner/Zeleny,DerKreisumHansKelsen.
36 Sickinger, Politikwissenschaft.
37 Neudeck,Wirtschaftswissenschaften;Boehm, AustrianEconomics;Craver, Emigration.
38 SoetwaSiegfried,UniversalismusundFaschismus,dersichganzaufSpannkonzentriert.
39 Nicht eingerechnet sind die im Zuge des gegenständlichen Forschungsprojekts vorab er-
schienenen Untersuchungen: Olechowski, Rechtsgermanistik; Staudigl-Ciechowicz,
DieRechtsgeschichte inÖsterreich.
Einleitung28
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik