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Name Fach Ernennungsjahr
Brockhausen,Karl Verwaltungsrecht 1920
Hussarek,Max Kirchenrecht 1923
Klein, Franz Zivilprozessrecht 1895
Mataja,Viktor PolitischeÖkonomie 1897
Redlich, Josef Staats-undVerwaltungsrecht 1925
Schüller,Richard Nationalökonomie 1927
Wenger, Leopold AntikeRechtsgeschichte 1927
Wieser, Friedrich PolitischeÖkonomie 1917
D. Assistent/inn/en
Mit dem Gesetz vom 5.Dezember 1919 betreffend das Dienstverhältnis der
Hochschulassistenten(AssistentG)38wurdedieSituationderwissenschaftlichen
Hilfskräfte neu geregelt. So galten Assistenten, worunter gem. §2 AssistentG
sowohlweibliche als auchmännlicheAssistentenverstandenwurden, anLehr-
kanzeln und Instituten für dieDauer ihrer Bestellung gem. §1AssistentG als
»Staatslehrpersonenaußerhalb des bestehendenRangklassensystems«. Prinzi-
piell war eine Bestellung für zwei Jahre vorgesehen, je nach Bestellungsart
konnte diese verlängert werden. Der Ausschuss für Erziehung undUnterricht
begründete diese Bestimmungwie folgt: »Sie garantiert das harmonischeZu-
sammenarbeitendesLehrkanzelvorstandesmit seinenHilfskräften, ermöglicht
eine stete Auslese aus erprobtenKräften und bietet aufstrebenden jungenTa-
lenten dieMöglichkeit zu besonderer Ausbildung. Allerdings sollen bewährte
Kräfte auch durch längere Zeit in Verwendung stehen können.«39Das Gesetz
unterschiedzwischenordentlichenundaußerordentlichenAssistenten.Zugang
zu beiden Gruppen hatten grundsätzlich nur österreichische Staatsbürger,
ausnahmeweise konnten gem. §4 AssistentG ausländische Staatsbürger zu
Hilfsassistenten mit geminderten Bezügen bestellt werden. Außerordentliche
Assistentenkonntengem.§2Abs. 1lit.aAssistentGmaximalsechsJahrelangan
einer Lehrkanzel angestellt sein. Dazu normierte §2 Abs. 2 AssistentG einige
Ausnahmen: So konnten Assistenten »nach sechsjähriger Verwendungsdauer
ausnahmsweise auf begründeten Antrag des Professorenkollegiums mit Ge-
nehmigungdeszuständigenStaatsamtesaufjezweiJahreweiterbestelltwerden,
wenn sie an verschiedenen Lehrkanzeln (Instituten) bestellt werden und eine
gesamte Verwendungsdauer von zehn Jahren nicht überschritten wird oder
38 G 5.12. 1919 StGBl 557/1919 betreffend das Dienstverhältnis der Hochschulassistenten
(AssistentG).
39 515BlgKNV.
Dienstrecht62
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik