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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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mißglückte Vorschriften oder allmählich auftretende Übelstände eines be- stimmten Landes zu einer Studienreform drängen, sondern daß die großen Änderungender staatlichen, gesellschaftlichenundpraktischenZuständeund die moderne Entwicklung der Rechts- und Staatswissenschaften sowie neue EinsichtenindasStudienwesendienacheinerReformtreibendenKräftesind.«21 Bereits 1907 brachte dieWiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Vorschläge bezüglich derÄnderung der Studienordnung ein, Gutachten der anderen Fakultäten folgten. Alsmit a.h.Handschreiben am22.Mai 1911 eine KommissionzurFörderungderVerwaltungsreformeingesetztwurde,wareine ihrer Aufgaben die Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien vorzubereiten.ZudiesemZweckverfasstesieeineSchrift, indersiediebisdahin eingegangenen bzw. publizierten Forderungen bezüglich des juristischen Stu- diumsberücksichtigte. SowurdenalswichtigsteMängeldesRechtsstudiumsgerügt: »1. UngenügendeKenntnisdespositiven,selbstdesbürgerlichen,insbesondere aberdesöffentlichenRechtes. 2. Ungenügende juristischeSchulung:mangelndesVerständnisdesoftnurzu Prüfungszwecken gedächtnismäßig angeeigneten Stoffes, unzulängliche Fähigkeit, dieRechtssätze anzuwenden. 3. ›Weltfremdheit‹, das heißt Unkenntnis wesentlicher Tatsachen und Ver- hältnissedesgesellschaftlichenundwirtschaftlichenLebens. 4. Ein bei Juristen doppelt beklagenswerterMangel an allgemeiner Bildung, insbesondereUnkenntnisderneuestenGeschichteundderWeltlage. 5. Unselbständigkeit des Denkens, Unbeholfenheit des mündlichen und schriftlichenGedankenausdruckes.«22 Die von der Kommission vorgeschlagene Studienordnung sah ein zumindest achtsemestriges Studium vor, das sich aus drei Studienabschnitten zusam- mensetzte. Der Aufstieg in den nächsten Abschnitt setzte die positive Absol- vierung einer Staatsprüfung voraus. Der Entwurf sah keine gravierendenÄn- derungen bei den judiziellen Fächern, die den zweiten Studienabschnitt aus- machten, vor. Bemerkenswert hingegen erscheint dieAusgestaltungdes ersten (rechtshistorischen)unddritten (staatswissenschaftlichen)Abschnittes: Sowaren folgendeFächer imerstenAbschnitt vorgesehen: »1. Einführung in die Rechts- und Staatswissenschaften durch drei Stunden; 2. Gesellschaftslehre (Tatsachen und Theorien des gesellschaftlichen und wirtschaftlichenLebens)durchdreiStunden; 21 Sperl,Neugestaltung2. 22 AnträgederKommissionzurFörderungderVerwaltungsreform7 f. Allgemeines 135
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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