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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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wichtigstenöffentlich-rechtlichenMaterienistnieso indieAugengetreten,wie eben während der jetzigen Kriegsbedrängnis«.35 Im Februar 1918 wurde der Antrag an den Unterrichtsausschuss zugewiesen, jedoch infolge des Zusam- menbruchsderMonarchienichtmehrweiterverfolgt. d. DieEinführungvonPflichtübungen Die Forderung nach der Einführung von Pflichtübungen war in den 1920er Jahrenkeineneue–dieWienerFakultäthattebereits inihrenAnträgen1914die »Einrichtung von praktischen Übungen« und zwar »im ersten Studienab- schnittemindestens 4 StundenÜbungen […], davonmindestens 2 im römi- schenRechte[und] imzweitenStudienabschnitte […]8bis10Übungsstunden […]bei freierAuswahlderFächer«36postuliert. 1922wurdedasThemaander WienerFakultätwieder aktuell: SoberichtetderDekanSchwindandieGrazer Fakultätüberdie tristenStudienverhältnisse inWien: »Wenigstens ist inWien der tatsächliche Besuch derVorlesungen auf einen früher nie erreichtenTief- stand herabgesunken […]. Hat schon früher das bei vielen Studierenden der Rechte vomAnfang anmangelnde Interesse sowie die Tatsache, dassman ju- ristische Studien zurNot auch aus Büchern betreiben kann, und endlich eine geistigeUnreifeunsererGymnasialabiturienten,diehäufignocheinestrengere FührunginihrenStudienbenötigen,das juristischeStudiumaufakademischen Bodenvielfachungünstigbeeinflusst, so istdas indenletztenJahrenunterdem EinflussdesKriegesundalleranderenbekanntenUrsachennochvielschlimmer geworden.«37Anfang Juni beschloss dasWiener Professorenkollegium folgen- denAntrag, derdemBundesministeriumübermitteltwurde:DiegeltendeStu- dienordnungmögedahingehendergänztwerden,dass zudenObligatkollegien »auchgehöre: 1.) imerstenStudienabschnitt einUebungskolleg oder Seminar aus einem Gegenstand der rechtshistorischen Staatsprüfung; 2.) im zweiten Studienabschnitt je ein Uebungskolleg oder Seminar aus einem Prüfungsge- genstandederjudiziellenundderstaatswissenschaftlichenStaatsprüfung,bezw. der entsprechenden Rigorosen.«38 Die nähere Ausgestaltung dieser Pflicht- übungensollteden jeweiligenProfessorenkollegienzukommen. 35 Initiativantrag938BlgAHXXII. Sess. 36 Sperl,Neugestaltung24. 37 Schreiben des Dekans Schwind an das Grazer Dekanat vom 13.5. 1922, UA Graz, Jur. Dek. 1921/22, 912ex1921/22. 38 DerAntragwurde bereits imSchreiben desDekans Schwind andasGrazerDekanat vom 26.5.1922,UAGraz,Jur.Dek.1921/22,912ex1921/22samtWortlautangekündigt.Am14.6. 1922berichteteSchwindvonderÜbermittlungdesAntragesandasMinisterium.Schreiben desDekansSchwindandasGrazerDekanatvom14.6.1922,UAGraz,Jur.Dek.1921/22,912 ex1921/22. DasStudiumderRechtswissenschaften140
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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