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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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wissenschaftlichenFächerwarenüberdasEinführungskollegerfreut,daesauf dieschwierigenMaterienderHauptvorlesungvorbereitete.55Insgesamtwurde gelobt, dass das Studiumnunmit Einführungsvorlesungen begann, die »ein tiefes und haltbares Fundament für den Bau des juristischen Studiums legen.«56 DerzweiteStudienabschnitt gliederte sich in sechsPflichtbereiche:57 1. Österreichisches Privatrecht durch 18 Wochenstunden, verteilt auf zwei Semester 2. ÖsterreichischesHandels- undWechselrecht, getrennt oder in einerVorle- sungvereinigtdurchsiebenWochenstundenineinemSemesteroderverteilt auf zweiSemester. 3. Österreichisches zivilgerichtliches Verfahren durch zwölfWochenstunden, verteilt auf zweiSemester. 4. Österreichisches Strafrecht und Strafprozeßrecht durch zehnWochenstun- den, verteilt auf zweiSemester. 5. InternationalesPrivatrechtund internationales Strafrechtdurchzusammen dreiWochenstunden, sei es in einerVorlesung vereinigt, sei es in zwei ge- sondertenVorlesungen, in einemSemester oder verteilt auf zwei Semester. 6. KriminologiedurchzweiWochenstunden ineinemSemester. Wie auch im ersten Abschnitt war im zweiten Abschnitt eine Pflichtübung vorgeschrieben – diese konnte alternativ aus österreichischem Privatrecht, österreichischemHandels- undWechselrecht, österreichischem zivilgerichtli- chemVerfahrenoderösterreichischemStraf- undStrafprozessrecht absolviert werden. Das Stundenausmaß derHauptfächer im zweiten Abschnitt blieb im Vergleich zum alten Studienplan gleich. Neu hinzu kamen die Fächer Krimi- nologie sowie Internationales Privatrecht und Internationales Strafrecht. Die neuen Pflichtvorlesungen führten einerseits zu einer besserenAusbildung für den judiziellenBerufszweig imstrafrechtlichenBereich, andererseits profilier- ten sie die Studierenden im immer wichtiger werdenden internationalen (Handels-)Verkehr. Der dritte, staatswissenschaftliche Studienabschnitt umfasste Pflichtvor- lesungenauszwölf Fächern:58 1. Allgemeine Staatslehre und österreichisches Verfassungsrecht durch acht Wochenstunden ineinemSemesteroder verteilt auf zwei Semester. 55 Degenfeld-Schonburg, StellungderPolitischenÖkonomie373. 56 Degenfeld-Schonburg, StellungderPolitischenÖkonomie375. 57 §5Abs.1 lit. BRStVO1935. 58 §5Abs.1 lit.CRStVO1935. DasStudiumderRechtswissenschaften146
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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