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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Verwaltungsverfahrensgesetze1925erheblichanBedeutunggewonnen.Alsneue Fächer wurden auch das Finanzrecht und das Sozialrecht eingeführt. Bei den wirtschaftlichenFächernwurdedie Sozialpolitik als dreistündige Pflichtvorle- sung eingeführt. Die Statistik, die bis dahin im Rahmen einer vierstündigen Vorlesung zu absolvieren war, wurde zwar um eine Stunde verkürzt, jedoch wurde ihre Stellung und allgemein die der wirtschaftlichen Fächer durch die VerpflichtungzurAbsolvierungeinerPflichtübungausdiesenGebietengestärkt. EineNeuerung imStudiumstellte auchdie fünfstündige verpflichtendeVorle- sung zur Rechtsphilosophie dar – diese löste die bis dahin vorgesehene vier- stündigeVorlesungüberdieGeschichtederRechtsphilosophie ab. Nicht verpflichtend, jedoch trotzdem erwünscht, war die periodische Ab- haltung vonLehrveranstaltungen zurösterreichischenAgrargesetzgebungmit besonderer Berücksichtigung der historischen Entwicklung der Agrarverhält- nisse, zu ausländischen Rechten und vergleichender Rechtswissenschaft, zur Staatsrechnungswissenschaft, gerichtlicherMedizin und forensischer Psychia- trie.Vor allemdie letztenbeidenFächerwarenanderWiener Fakultät durch- gehend sichergestellt, da sie zum Lehrplan des Universitätsinstitutes für die gesamte Strafrechtswissenschaft undKriminalistik gehörten.61EineNeuerung wardieAnregungzuBesprechungsstunden,diesesollengem.§7Abs. 2RStVO 1935 im»RahmenderVorlesungenundderhiefür bestimmtenStundenzahlen […], soweit die verfügbareZeit dies gestattet, […]mitdenHörernabgehalten werden.«DieseMaßnahme sollte die Studierenden, denen somit einDiskussi- onsforum eröffnet wurde, wieder von den »Paukerkursen« in die Hörsäle bringen. Demnachkonnte einStudiumderRechtswissenschaftenzwischen1935und 1938etwa folgendermaßenaussehen: Insgesamt lagen die wesentlichen Änderungen darin, dass nunmehr die Staatsprüfungenfüralle,diedasStudiumbeendenwollten,verpflichtendwaren. Weiters war das neue Studium der Rechts- und Staatswissenschaften um ein Semester länger undunterteilte sich indrei Studienabschnitte.DurchdieEin- führung des dritten Abschnittes erhofften sich die Lehrenden der Staatswis- senschaften eine tiefere Auseinandersetzung der Studierendenmit diesen Fä- chern,62dasiedanebenkeineanderenFächer zu lernenhatten.Denneinerder Kritikpunkte an der alten Studienordnungwar gewesen, dass sich die Studie- renden imzweitenAbschnitt auf die judiziellenFächerkonzentrierenundden staatswissenschaftlichen Stoff erst nach der judiziellen Staatsprüfung, sozusa- gen in letzterMinute, einpaukenwürden. Die neue Studienordnung sah zwar nachwie vor die rechtshistorischen Fächer als Basis des Studiums an, jedoch 61 Vgl.dazu457f. 62 Degenfeld-Schonburg, StellungderPolitischenÖkonomie373. DasStudiumderRechtswissenschaften148
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Library
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