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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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ausgebildeteEinbildung fürdieModefeenundeine schwereEnttäuschungund wirtschaftliche Schädigung für die vonwahrhaftem Streben beseelten Frauen bedeuten, denenman den Zutritt zum ordentlichen Rechtsstudium versperrt und einen ›Universitätsersatz‹ hinwirft, damit sie einige Zeit Ruhe geben.«145 InderTatmussteauchEdmundBernatzikzugeben,dassdieRechtsakademie lediglich »höher qualifizierte Hilfsarbeiterinnen« hervorbringen würde.146 So war sie eher auch als Vorbildungsstätte konzipiert, umden Frauen –wenn es dannsoweitist–denEintrittinsRechtsstudiumzuerleichtern.MarianneZycha, Vorstandsmitglied des Allgemeinen Österreichischen Frauenvereins, meinte deshalbgegenüberdenKritikern:»DievielleichtnichtglücklicheGründungder RechtsakademiewarebeneinAktderNotwehrundderNot«.147UndDerBund, das Zentralblatt des Bundes österreichischer Frauenvereine, sah den großen NutzenderRechtsakademie darin, dass dort »auchdieWaffen für denKampf gegendieTorederHochschulegeschmiedetwerden«.148 ZweifelloswardieRechtsakademie einResultat des ErstenWeltkrieges und der gesellschaftlichenUmwälzungen, denn: »Da die staatlicheUnterrichtsver- waltung die Frauen zumStudium an den juristischen Fakultäten bisher nicht zugelassen hat,muss eben private Initiative dem in diesemKriege besonders starksichgeltendmachendenBedürfnisentgegenkommen.«149Bernatzikführte auchhierwiederdieKulturfrage insTreffenund erklärte, dieRechtsakademie wolle bloß jenen Zeitraum überbrücken, bis man Frauen das universitäre Rechtsstudiumerlaube:»AberbissichdiesesEreignis–allerWahrscheinlichkeit nach erst, nachdem sämtliche zivilisierte Staaten derWelt, Ungarnmit inbe- griffen,unsdarinvorausgegangensind–vollzogenhabenwird,so langewollen wir nicht warten.«150DieHervorhebungUngarns bezog sich darauf, dass Bu- dapestderZulassungvonFrauenzumRechtsstudiuminjenenTagentatsächlich ein Stück näher war alsWien. DennMagyarorsz‚ gi No˝egyesületek Szövets¦ge (MNSz), derBundderFrauenvereineUngarns, hatte ebensowiedie Juridische FakultätderUniversitätBudapest imHerbst1917einenentsprechendenAntrag imUnterrichtsministerium eingebracht,151 das damals unter der Leitung von Graf Albert Apponyi stand, der wiederumEhemann derMNSz-Vorsitzenden war.Apponyi brachte dieVorlage ein, fand auchdieUnterstützungdesMinis- 145 Siegel,Korrespondenz161. 146 Bernatzik, EineRechtsakademie fürFrauen2. 147 Zycha,Rechtsakademie fürFrauen16. 148 Notiz in:DerBund.Zentralblatt desBundesösterreichischerFrauenvereine, 12. Jg.,H. 9, November1917, 16. 149 Bernatzik,Rechtsakademie fürFrauen.KonstituierungdesKomitees12. 150 Bernatzik, EineRechtsakademie fürFrauen2. 151 Vgl.Notiz in:NFPNr.19124vom17.11. 1917, 7. FrauenstudiumundRechtsakademie fürFrauen 169
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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