Page - 169 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Image of the Page - 169 -
Text of the Page - 169 -
ausgebildeteEinbildung fürdieModefeenundeine schwereEnttäuschungund
wirtschaftliche Schädigung für die vonwahrhaftem Streben beseelten Frauen
bedeuten, denenman den Zutritt zum ordentlichen Rechtsstudium versperrt
und einen ›Universitätsersatz‹ hinwirft, damit sie einige Zeit Ruhe geben.«145
InderTatmussteauchEdmundBernatzikzugeben,dassdieRechtsakademie
lediglich »höher qualifizierte Hilfsarbeiterinnen« hervorbringen würde.146 So
war sie eher auch als Vorbildungsstätte konzipiert, umden Frauen –wenn es
dannsoweitist–denEintrittinsRechtsstudiumzuerleichtern.MarianneZycha,
Vorstandsmitglied des Allgemeinen Österreichischen Frauenvereins, meinte
deshalbgegenüberdenKritikern:»DievielleichtnichtglücklicheGründungder
RechtsakademiewarebeneinAktderNotwehrundderNot«.147UndDerBund,
das Zentralblatt des Bundes österreichischer Frauenvereine, sah den großen
NutzenderRechtsakademie darin, dass dort »auchdieWaffen für denKampf
gegendieTorederHochschulegeschmiedetwerden«.148
ZweifelloswardieRechtsakademie einResultat des ErstenWeltkrieges und
der gesellschaftlichenUmwälzungen, denn: »Da die staatlicheUnterrichtsver-
waltung die Frauen zumStudium an den juristischen Fakultäten bisher nicht
zugelassen hat,muss eben private Initiative dem in diesemKriege besonders
starksichgeltendmachendenBedürfnisentgegenkommen.«149Bernatzikführte
auchhierwiederdieKulturfrage insTreffenund erklärte, dieRechtsakademie
wolle bloß jenen Zeitraum überbrücken, bis man Frauen das universitäre
Rechtsstudiumerlaube:»AberbissichdiesesEreignis–allerWahrscheinlichkeit
nach erst, nachdem sämtliche zivilisierte Staaten derWelt, Ungarnmit inbe-
griffen,unsdarinvorausgegangensind–vollzogenhabenwird,so langewollen
wir nicht warten.«150DieHervorhebungUngarns bezog sich darauf, dass Bu-
dapestderZulassungvonFrauenzumRechtsstudiuminjenenTagentatsächlich
ein Stück näher war alsWien. DennMagyarorsz gi No˝egyesületek Szövets¦ge
(MNSz), derBundderFrauenvereineUngarns, hatte ebensowiedie Juridische
FakultätderUniversitätBudapest imHerbst1917einenentsprechendenAntrag
imUnterrichtsministerium eingebracht,151 das damals unter der Leitung von
Graf Albert Apponyi stand, der wiederumEhemann derMNSz-Vorsitzenden
war.Apponyi brachte dieVorlage ein, fand auchdieUnterstützungdesMinis-
145 Siegel,Korrespondenz161.
146 Bernatzik, EineRechtsakademie fürFrauen2.
147 Zycha,Rechtsakademie fürFrauen16.
148 Notiz in:DerBund.Zentralblatt desBundesösterreichischerFrauenvereine, 12. Jg.,H. 9,
November1917, 16.
149 Bernatzik,Rechtsakademie fürFrauen.KonstituierungdesKomitees12.
150 Bernatzik, EineRechtsakademie fürFrauen2.
151 Vgl.Notiz in:NFPNr.19124vom17.11. 1917, 7.
FrauenstudiumundRechtsakademie fürFrauen 169
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik