Page - 174 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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bestandwohl hauptsächlichdarin, dass sich eigenständigewirtschafts- und sozi-
alwissenschaftlicheForschungetablierenkönnte,diedieherrschendenpolitischen
Verhältnisse hinterfragen, demokratisierenund letztlich ebensodieMonopolstel-
lung der Juristen in (rechts-)politischen Fragenunterminieren könnte. Einer der
erstenStudentennahmdasStudiumderStaatswissenschaftenentsprechendpoli-
tischwahr: »[E]swardie jüngste, die neugegründeteWissensrichtungundLehr-
praxis, eswardie eigentlicheTochterderRepublik«5.DieseTochterwurde inden
darauf folgendenJahrenallerdingsrecht stiefmütterlichbehandelt.
DieRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultätenwiedieUniversitäten ins-
gesamtsahensichinjenenJahrendesfrühen20.JahrhundertsmiteinemWandelin
denWissenschaftenundeinerdamiteinhergehendenAusdifferenzierungderDis-
ziplinen konfrontiert, die die politischen und sozialenUmwälzungenwiderspie-
gelte.Die immergrößereSpezialisierung inEinzelwissenschaften,diegegenwärtig
durch die Förderung von Trans- und Interdisziplinarität wieder zu überwinden
versuchtwird6,setzteallerdingsschonmitderEntstehungdesmodernenStaatesein
undkamandenUniversitäteninsbesondereabderMittedes19.Jahrhundertszum
Tragen.InAuseinandersetzungmitderfortschreitendenZentralisierungpolitischer
HerrschaftundderÜbernahmezahlreicherAufgabendurchdenStaatentwickelte
sichnichtnurdasneuzeitlichepolitischeDenken,sondernauchdasherrschaftliche
Bewusstsein, für die wachsenden Staatsaufgaben fähige Untertanen auszubilden.
Staatswissenschaftliche Inhaltehielten folglichschonunterMariaTheresiaund
insbesondere unter Joseph II. Einzug in die Juristenausbildung. Sie wurdenvor
allem unter der Bezeichnung »Polizey-7 und Kameralwissenschaft«, schließlich
»politischeWissenschaft«gelehrt,wasimGrundeeineErweiterungderjuristischen
umeinige volkswirtschaftlicheFächer (wieLandwirtschaft, Steuerwesen etc.) zur
besserenAusbildungderjosephinischenStaatsdienerbedeutete.8Dahingehendwar
bereits 1763anderPhilosophischenFakultätderUniversitätWiendieLehrkanzel
für »Polizey-undKameralwissenschaften«geschaffenund Josef Sonnenfelsüber-
tragen worden. An ihr sollten »ächte Grundsätze, auf was Weiss die Staats-
5 Huppert, Die angelehnte Tür 392. – Huppert (1902–1982) promovierte 1925 bei Kelsen und
MenzelmitderDissertationMajoritätsprinzipundKlassengesellschaftzumDr.rer.pol.(vgl.UAW,
Promotionsprotokoll fürdasDoktoratderStaatswissenschaften,Bd.1,Sign.M37.1,Nr.209),war
Marxistundistheutev.a. alsEssayistundLyrikerbekannt.
6 Vgl.dazuhinsichtlichderStudienRechts-undPolitikwissenschaftm.w.N.Ehs,HansKelsen.Eine
politikwissenschaftlicheEinführung5.
7 Der Begriff »Polizey« entspricht nicht demheutigen, eng gefassten Polizeiverständnis, sondern
unter»Polizey« ist allgemeindieöffentlicheVerwaltungzuverstehen.DieserälterePolizeibegriff
klingtaberheutenochnach,wennbeispielsweisevonbau-oderfeuerpolizeilichenMaßnahmendie
Redeist.EtymologischgehtdasWort»Polizei«aufdiegriechische»politeia«(=Staat)zurück,was
nichtnuraufdenengenZusammenhangvonPolizeiundPolitikinderAusformungdesmodernen
Staatesverweist, sondern insbesondereaufdieTraditionslinievon»Polizeywissenschaft«zu»Po-
litikwissenschaft«(vgl.dazuauchKnemeyer,Polizei875).
8 Vgl. zumFolgendeninsbes.Reiter-Zatloukal, JuristInnenausbildung7.
DasStudiumderStaatswissenschaften174
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik