Page - 176 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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in den ökonomischenWissenschaften erforderlich [sind], während zivilistische
Kenntnisse kaumverwertet werden können«, etwa in denHandelskammern, In-
teressensverbänden, Gewerkschaften, im Banken- und Versicherungswesen, im
diplomatischenDienstoderauchimJournalismus11.Als»Personenkreise,[die]das
staatswissenschaftlicheDoktoratanstrebendürften«, listetederBerichtnebenden
AspirantenderebenangeführtenTätigkeitsbereicheauchStudierende,die eigent-
lich garkeinUniversitätszeugnis benötigenwürden,weil sie ohnehindenFamili-
enbetriebübernehmenodereinepolitischeLaufbahneinschlagenwolltenoderweil
sieErwerbsarbeitgarnichtnötighättenundschlichtausInteresseundZeitvertreib
studierten, letztlich jene,die sichganzderForschungsarbeitwidmeten.
DerAntragdesPragerProfessorenkollegiumsstrich insbesonderehervor,dass
dasStudiumderRechteinÖsterreich(andersalszumBeispielimDeutschenReich)
alsBerufsvoraussetzungdiene;deshalbsolledemgegenübermitdemStudiumder
StaatswissenschafteneinreinwissenschaftlicherGradgeschaffenwerden,umeine
Ausbildung zu etablieren, »welche an unseren Fakultäten wegen des starken
Ueberwiegens der rechtshistorisch-zivilistischen Fächer […] nicht so häufig er-
worben wird, als es erwünscht, und notwendig ist.« Jener Kommissionsbericht
ergingansk.k.MinisteriumfürCultusundUnterricht inWien,dasdaraufhindie
juridischen Fakultäten um Stellungnahme bat: Graz, Innsbruck, Czernowitz
[Cˇernivci/UKR], Lemberg [Lˇviv/UKR] und Krakau [Krakûw/PL] sprachen sich
aufgrund einer befürchtetenAbwertungdesRechtsstudiumsvehement gegendie
Einführung eines Doktorats der Staatswissenschaften aus; die Universität Wien
lehnte zwar nicht grundweg ab, plädierte jedoch im Juli 1908 »für die Schaffung
eines staatswirtschaftlichen (nicht staatswissenschaftlichen) Doktorates«12. Auf
Basis jenerMitteilungen trug dasMinisterium demAntrag der DeutschenUni-
versitätPragper16.März1912nichtRechnung.
Erst imMärz1917wurdeeinneuerlicherAnlaufzurSchaffungeinesstaatswis-
senschaftlichen Studiums unternommen, als dieWiener Professoren Bernatzik,
Wieser,Menzel, SchwindundGrünbergdie IdeenderDeutschenUniversitätPrag
aufgriffen13. IhrAntrag spiegelt die durchdenErstenWeltkrieg verändertenUm-
ständewider:Er intendierteeinerseits,dasStudiumderStaatswissenschaften ins-
besondere für Ausländer zu schaffen, um durch die Ausbildung ausländischer
StudierenderdiplomatischeBeziehungenzuknüpfen respektivediese zu festigen.
Der Mangel an solchen Beziehungen war nämlich gerade im ErstenWeltkrieg
eklatant geworden. Andererseits sollte das staatswissenschaftlicheDoktorat auch
11 Vgl. BerichtderKommissionderRechts- undStaatswissenschaftlichenFakultät derdeutschen
UniversitätPrag,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Prüfungen,Karton2903,Az2971/1906.
12 StellungnahmederRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultätderk.k.UniversitätWien,ÖStA
AVA,UnterrichtAllg.,Prüfungen,Karton6902,Az2971/1906.
13 Vgl.BerichtdesProfessorenkollegiumsvom28.3.1917,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Prüfungen,
Karton2902,Az25039/1916.
DasStudiumderStaatswissenschaften176
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik