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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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in den ökonomischenWissenschaften erforderlich [sind], während zivilistische Kenntnisse kaumverwertet werden können«, etwa in denHandelskammern, In- teressensverbänden, Gewerkschaften, im Banken- und Versicherungswesen, im diplomatischenDienstoderauchimJournalismus11.Als»Personenkreise,[die]das staatswissenschaftlicheDoktoratanstrebendürften«, listetederBerichtnebenden AspirantenderebenangeführtenTätigkeitsbereicheauchStudierende,die eigent- lich garkeinUniversitätszeugnis benötigenwürden,weil sie ohnehindenFamili- enbetriebübernehmenodereinepolitischeLaufbahneinschlagenwolltenoderweil sieErwerbsarbeitgarnichtnötighättenundschlichtausInteresseundZeitvertreib studierten, letztlich jene,die sichganzderForschungsarbeitwidmeten. DerAntragdesPragerProfessorenkollegiumsstrich insbesonderehervor,dass dasStudiumderRechteinÖsterreich(andersalszumBeispielimDeutschenReich) alsBerufsvoraussetzungdiene;deshalbsolledemgegenübermitdemStudiumder StaatswissenschafteneinreinwissenschaftlicherGradgeschaffenwerden,umeine Ausbildung zu etablieren, »welche an unseren Fakultäten wegen des starken Ueberwiegens der rechtshistorisch-zivilistischen Fächer […] nicht so häufig er- worben wird, als es erwünscht, und notwendig ist.« Jener Kommissionsbericht ergingansk.k.MinisteriumfürCultusundUnterricht inWien,dasdaraufhindie juridischen Fakultäten um Stellungnahme bat: Graz, Innsbruck, Czernowitz [Cˇernivci/UKR], Lemberg [Lˇviv/UKR] und Krakau [Krakûw/PL] sprachen sich aufgrund einer befürchtetenAbwertungdesRechtsstudiumsvehement gegendie Einführung eines Doktorats der Staatswissenschaften aus; die Universität Wien lehnte zwar nicht grundweg ab, plädierte jedoch im Juli 1908 »für die Schaffung eines staatswirtschaftlichen (nicht staatswissenschaftlichen) Doktorates«12. Auf Basis jenerMitteilungen trug dasMinisterium demAntrag der DeutschenUni- versitätPragper16.März1912nichtRechnung. Erst imMärz1917wurdeeinneuerlicherAnlaufzurSchaffungeinesstaatswis- senschaftlichen Studiums unternommen, als dieWiener Professoren Bernatzik, Wieser,Menzel, SchwindundGrünbergdie IdeenderDeutschenUniversitätPrag aufgriffen13. IhrAntrag spiegelt die durchdenErstenWeltkrieg verändertenUm- ständewider:Er intendierteeinerseits,dasStudiumderStaatswissenschaften ins- besondere für Ausländer zu schaffen, um durch die Ausbildung ausländischer StudierenderdiplomatischeBeziehungenzuknüpfen respektivediese zu festigen. Der Mangel an solchen Beziehungen war nämlich gerade im ErstenWeltkrieg eklatant geworden. Andererseits sollte das staatswissenschaftlicheDoktorat auch 11 Vgl. BerichtderKommissionderRechts- undStaatswissenschaftlichenFakultät derdeutschen UniversitätPrag,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Prüfungen,Karton2903,Az2971/1906. 12 StellungnahmederRechts-undStaatswissenschaftlichenFakultätderk.k.UniversitätWien,ÖStA AVA,UnterrichtAllg.,Prüfungen,Karton6902,Az2971/1906. 13 Vgl.BerichtdesProfessorenkollegiumsvom28.3.1917,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Prüfungen, Karton2902,Az25039/1916. DasStudiumderStaatswissenschaften176
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938