Page - 177 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Frauenzugänglichsein, aufderenArbeitskraftmangerade inKriegszeitenbeson-
ders angewiesenwar. Letztere Begründung zur Einführung des neuen Studiums
griff instruktiv der mährische Landeskommissar für Kinderschutz und Jugend-
fürsorgeauf,der vomMinisteriumumStellungnahmezumimFrühjahr1918von
derUniversitätWien erstellten endgültigenBericht14derKommissionsmitglieder
Bernatzik,Menzel, Schwind, Sperl undGrünberggebetenwordenwar: »DieNot-
wendigkeitzurHeranziehungstaats-undwirtschaftswissenschaftlichvorgebildeter
Frauen auf dem Fürsorgegebiete, insbesondere zur Jugendfürsorge, haben die
Kriegserfahrungengesteigert[…]UnsistesunterdengegenwärtigenVerhältnissen
geradezu unmöglich geworden, geeignete männliche Kräfte mit staatswissen-
schaftlicher Ausbildung für unsere Fürsorgearbeit hauptämtlich zu gewinnen«15.
WasnachAusrufungderRepublikunterUnterstaatssekretärOttoGlöckelgegen
denWiderstandderUniversitätGrazundunterzögerlicherZustimmungderUni-
versität Innsbrucketabliertwurde,war schließlich ein sechssemestriges Studium,
dasInländernwieAusländern,FrauenwieMännerngleichermaßenzugänglichwar
undmitdemreinwissenschaftlichenGrad»Dr. rer.pol.«abschloss,derallerdings
nichtzumEintritt indenStaatsdienstbefähigte16–undsomitdasJuristenmonopol
inderVerwaltungaufrechterhielt.
Am29.April 1919brachteOttoGlöckel seineVollzugsanweisungvom17.April
demKabinettsrat zur Kenntnis, indem er sämtliche seit 1905 vorgebrachtenAr-
gumenteaufnahm,sogarjene,dienochindenErwägungendesHabsburgerReiches
wurzelten: »DieEinrichtungdiesesDoktorates kannauchalswesentlicherFaktor
bei der Erfüllung der Kulturmission, welche Deutschösterreich gegenüber den
Balkanländern und dem nahen Oriente zukommt, gewertet werden […] Die
Schaffungeiner solchenAnziehungskraft unsererHochschulen fürdie Studieren-
den aus demOstenwürde für Deutschösterreich auch von einer nicht zu unter-
schätzendenBedeutung inpolitischerundökonomischerBeziehungsein.«17
Das imFrühjahr1919eingerichteteDoktoratsstudiumderStaatswissenschaf-
tenverzichteteaufrechtshistorischeundjudizielleFächer,umfasstesohinnurdie
Absolvierungvonmindestens 90Stunden, dafür aberdieVorlage einerwissen-
schaftlichenAbhandlung (Dissertation, ohneVeröffentlichungspflicht)über ein
frei gewähltesThema(ausNationalökonomie,Finanzwissenschaft, theoretischer
14 Vgl.Kommissionsberichtvom12.6.1918,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Prüfungen,Karton2902,
Az16181.
15 BerichtderDeutschenLandeskommission fürKinderschutzundJugendfürsorge inMährenan
dask.k.MinisteriumfürKulturundUnterricht,Juli/September1918,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,
Prüfungen,Karton6902,Az17949.
16 HinsichtlichderDetails siehe StGBl249/1919:DerDoctor rerumpoliticarumwar ein »wissen-
schaftlicherGrad,ausdemweitereBerechtigungennichtabgeleitetwerdenkönnen«(§1Abs.1).
17 OttoGlöckel,Auszug fürdenVortrag imKabinettsrate,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Prüfungen,
Karton6902,Az6484/1919.
WieeineneueStudienrichtungentsteht 177
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik