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und rechtsphilosophische Grundlage.«29Derlei Argumente konnten ein Dok-
torat derHandelswissenschaften zumindest bis zum2. Juli 1930 verhindern30.
Dass ein allein wirtschaftswissenschaftliches Studium schließlich überhaupt
zugelassenwurde,hingauchmitderweiterenHochschulpolitikhinsichtlichdes
staatswissenschaftlichenStudiumszusammen.Dieses erfuhr zwarmitderNo-
vellevon1926eineErweiterungderwirtschaftlichenPflichtfächer,abernicht in
sozialwissenschaftlicherAusprägung,sondernalseineArtHilfswissenschaftfür
die judiziellenFächer.
Die Novelle ist nämlich vor allem im Lichte der politisch beabsichtigten
MarginalisierungderempirischarbeitendenNationalökonomiezusehen.Denn
insbesondere die nun schon inderdrittenGeneration arbeitendeÖsterreichi-
scheSchulederNationalökonomiehattebahnbrechendesozialwissenschaftliche
Forschunggeleistet und stand in regemAustauschmit derGruppeder rechts-
und staatswissenschaftlich gebildeten Austromarxist/inn/en, wie etwa Max
Adler oder Karl Renner, dermitDie Rechtsinstitute des Privatrechts und ihre
soziale Funktion (1904) in derMethode bereits rechtssoziologisch den gesell-
schaftlichenEinflussdesEigentumsrechts untersuchthatte. Liberale undSozi-
aldemokrat/inn/en verstanden ihre wissenschaftliche Arbeit auch als Aspekt
einerhumanistischen, demokratisierendenReformundstellten fürdieChrist-
lichsozialen folglich ein unwillkommenes radikales, subversives Element dar,
dessen weiterer Etablierung an den Universitäten, diesen Schulen der kom-
mendenstaatlichenEntscheidungsträger,Einhalt gebotenwerdenmusste.
Folglich verhinderte die konservativ-katholische bis explizit antimarxisti-
sche31, letztlich antisemitische Berufungspolitik des nunmehr CSP-geführten
Ministeriums,dasSoziologiemitSozialdemokratiegleichsetzteundsomitgegen
beide agitierte, die Weiterentwicklung der ersten österreichischen sozialwis-
senschaftlichen Forschungsansätze. Dadurch entstand an derUniversität eine
gewaltigeDisproportion zwischen ihrer jüngstenEntwicklung seit demFinde
SiÀcleundderWissenschaftspolitikderErstenRepublik.Schließlichwurdezum
Beispiel eine ordentliche Professur LudwigMises’ verhindert32, sodass dieser
seineForschungsaktivität inVereineaußerhalbderUniversitätverlagernmusste
unddienächsteGenerationderSchulederNationalökonomiekaummehrander
Universität forschenkonnte, sondern inMises’ Privatseminar, indieNational-
ökonomischeGesellschaftundschließlich ins1927gegründete Institut fürKon-
junkturforschungvertriebenwurde.EbensoergingesderGesellschaftslehre,die
29 BriefdesakademischenSenatsderUniversitätWienvom18.4. 1924,ÖStAAVA,Prüfungen,
Karton2902,Az32109–4/1924.
30 Vgl.BGBl234/1930.
31 Vgl.etwadieBerufungOthmarSpannsals»Gegenpolzur linkenIntelligenz«(näherKnoll,
Beitrag69).
32 ÜberdieGründedafürberichtetHayek,HayekonHayek59.
Legitimierungund Institutionalisierung:DieStaatswissenschaften1919–1926 181
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik