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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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und rechtsphilosophische Grundlage.«29Derlei Argumente konnten ein Dok- torat derHandelswissenschaften zumindest bis zum2. Juli 1930 verhindern30. Dass ein allein wirtschaftswissenschaftliches Studium schließlich überhaupt zugelassenwurde,hingauchmitderweiterenHochschulpolitikhinsichtlichdes staatswissenschaftlichenStudiumszusammen.Dieses erfuhr zwarmitderNo- vellevon1926eineErweiterungderwirtschaftlichenPflichtfächer,abernicht in sozialwissenschaftlicherAusprägung,sondernalseineArtHilfswissenschaftfür die judiziellenFächer. Die Novelle ist nämlich vor allem im Lichte der politisch beabsichtigten MarginalisierungderempirischarbeitendenNationalökonomiezusehen.Denn insbesondere die nun schon inderdrittenGeneration arbeitendeÖsterreichi- scheSchulederNationalökonomiehattebahnbrechendesozialwissenschaftliche Forschunggeleistet und stand in regemAustauschmit derGruppeder rechts- und staatswissenschaftlich gebildeten Austromarxist/inn/en, wie etwa Max Adler oder Karl Renner, dermitDie Rechtsinstitute des Privatrechts und ihre soziale Funktion (1904) in derMethode bereits rechtssoziologisch den gesell- schaftlichenEinflussdesEigentumsrechts untersuchthatte. Liberale undSozi- aldemokrat/inn/en verstanden ihre wissenschaftliche Arbeit auch als Aspekt einerhumanistischen, demokratisierendenReformundstellten fürdieChrist- lichsozialen folglich ein unwillkommenes radikales, subversives Element dar, dessen weiterer Etablierung an den Universitäten, diesen Schulen der kom- mendenstaatlichenEntscheidungsträger,Einhalt gebotenwerdenmusste. Folglich verhinderte die konservativ-katholische bis explizit antimarxisti- sche31, letztlich antisemitische Berufungspolitik des nunmehr CSP-geführten Ministeriums,dasSoziologiemitSozialdemokratiegleichsetzteundsomitgegen beide agitierte, die Weiterentwicklung der ersten österreichischen sozialwis- senschaftlichen Forschungsansätze. Dadurch entstand an derUniversität eine gewaltigeDisproportion zwischen ihrer jüngstenEntwicklung seit demFinde SiÀcleundderWissenschaftspolitikderErstenRepublik.Schließlichwurdezum Beispiel eine ordentliche Professur LudwigMises’ verhindert32, sodass dieser seineForschungsaktivität inVereineaußerhalbderUniversitätverlagernmusste unddienächsteGenerationderSchulederNationalökonomiekaummehrander Universität forschenkonnte, sondern inMises’ Privatseminar, indieNational- ökonomischeGesellschaftundschließlich ins1927gegründete Institut fürKon- junkturforschungvertriebenwurde.EbensoergingesderGesellschaftslehre,die 29 BriefdesakademischenSenatsderUniversitätWienvom18.4. 1924,ÖStAAVA,Prüfungen, Karton2902,Az32109–4/1924. 30 Vgl.BGBl234/1930. 31 Vgl.etwadieBerufungOthmarSpannsals»Gegenpolzur linkenIntelligenz«(näherKnoll, Beitrag69). 32 ÜberdieGründedafürberichtetHayek,HayekonHayek59. Legitimierungund Institutionalisierung:DieStaatswissenschaften1919–1926 181
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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