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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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unserenUntersuchungszeitraumhinausbeiderstudienrechtlichenFassungvon 1926. ZwarwarenmitderNovelledes Jahres1926diewirtschaftswissenschaftlichen Vorlesungen und Seminare erweitert worden, aber nicht deren sozialwissen- schaftliche, empirischarbeitendeAusprägung, sondernallein jeneFächer,die als juristischrelevanteHilfsdisziplinenangesehenwurden:Privatwirtschaftslehre(iSv Buchführung und Betriebswirtschaftslehre beziehungsweiseWarenkunde), Ver- sicherungsrecht, Arbeitsrecht,Wirtschaftsgeographie. Damit war das staatswis- senschaftliche Studium entgegen der Selbstbezeichnung keinwissenschaftliches Studium,sonderneineunzureichendeAusbildungzum/rÖkonomen/Ökonomin. Denn auch die Ausweitung des Fächerkanons um Sozialpolitik und Gesell- schaftslehrewar nicht sozialwissenschaftlich geprägt, sondern, wie der Studi- enplan bereits verlautbarte, hieß »Gesellschaftslehre« alleinKenntnis der »so- ziologischen Theorien«. Empiriegeleitete Forschung wurde als sozialistisch- marxistischeWissenschaft verstanden undwar für die christlichsozialen Ent- scheidungsträger folglich ein subversives Element, das in der Ausbildung der Studierendennichts zu suchenhatte. Esverwundertdaherzunächst,dasssichindenDissertationenderAbsolvent/ inn/en des staatswissenschaftlichenDoktoratsstudiums schließlich doch auch sozialwissenschaftlicheUntersuchungen finden, oft garAuseinandersetzungen mitdenMethodenderSoziologie.DenAntriebunddieKenntnissedafürhatte manallerdingsnicht imStudiumerhalten (beziehungsweisewenndoch, dann nur ineinigenwenigenausgesuchtenSeminaren innovativerLehrender, die al- lesamt imaustroliberalenoderaustromarxistischenClusteranzusiedelnwaren: Adler,Kelsen,Mises etc.), sondern indenPrivatseminarenundunzähligenau- ßeruniversitärenVereinigungen.AufderZugehörigkeitzudiesenintellektuellen Netzwerkenberuhteweiters die Chance,mittels eines Stipendiums (vor allem der Rockefeller Foundation) ins Ausland zu gehen und sich dort das Hand- werkszeugdermodernenSozialwissenschaften anzueignen–wie indennach- folgendenKapitelngezeigtwird. DieStaatswissenschafterinMarthaStephanieHermann(verheirateteBraun) berichtetüber ihreWiener Studienzeit: »Rückblickend finde ich, dass der da- malige Mangel an guten Kursen in Mathematik und Statistik […] eine Er- schwerung […] darstellte. Ich bin heute noch dankbar dafür, dass ich an der ColumbiaUniversityStatistikstudierenkonnte«44.Hermann-Braun(nach ihrer Emigration anglisiert: Browne) hatte im März 1921 als eine der ersten das Doktoratsstudium der Staatswissenschaften abgeschlossen, ihre tatsächliche Ausbildung aber alsMitglied vonMises’ Privatseminar beziehungsweise letzt- lich imAuslanderhalten.DieStaatswissenschafterin steht stellvertretendnicht 44 Browne,Mises-Privatseminar117. DieEntwicklungderStaatswissenschaftennach1926: keineNormalisierung 191
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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