Page - 191 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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unserenUntersuchungszeitraumhinausbeiderstudienrechtlichenFassungvon
1926.
ZwarwarenmitderNovelledes Jahres1926diewirtschaftswissenschaftlichen
Vorlesungen und Seminare erweitert worden, aber nicht deren sozialwissen-
schaftliche, empirischarbeitendeAusprägung, sondernallein jeneFächer,die als
juristischrelevanteHilfsdisziplinenangesehenwurden:Privatwirtschaftslehre(iSv
Buchführung und Betriebswirtschaftslehre beziehungsweiseWarenkunde), Ver-
sicherungsrecht, Arbeitsrecht,Wirtschaftsgeographie. Damit war das staatswis-
senschaftliche Studium entgegen der Selbstbezeichnung keinwissenschaftliches
Studium,sonderneineunzureichendeAusbildungzum/rÖkonomen/Ökonomin.
Denn auch die Ausweitung des Fächerkanons um Sozialpolitik und Gesell-
schaftslehrewar nicht sozialwissenschaftlich geprägt, sondern, wie der Studi-
enplan bereits verlautbarte, hieß »Gesellschaftslehre« alleinKenntnis der »so-
ziologischen Theorien«. Empiriegeleitete Forschung wurde als sozialistisch-
marxistischeWissenschaft verstanden undwar für die christlichsozialen Ent-
scheidungsträger folglich ein subversives Element, das in der Ausbildung der
Studierendennichts zu suchenhatte.
Esverwundertdaherzunächst,dasssichindenDissertationenderAbsolvent/
inn/en des staatswissenschaftlichenDoktoratsstudiums schließlich doch auch
sozialwissenschaftlicheUntersuchungen finden, oft garAuseinandersetzungen
mitdenMethodenderSoziologie.DenAntriebunddieKenntnissedafürhatte
manallerdingsnicht imStudiumerhalten (beziehungsweisewenndoch, dann
nur ineinigenwenigenausgesuchtenSeminaren innovativerLehrender, die al-
lesamt imaustroliberalenoderaustromarxistischenClusteranzusiedelnwaren:
Adler,Kelsen,Mises etc.), sondern indenPrivatseminarenundunzähligenau-
ßeruniversitärenVereinigungen.AufderZugehörigkeitzudiesenintellektuellen
Netzwerkenberuhteweiters die Chance,mittels eines Stipendiums (vor allem
der Rockefeller Foundation) ins Ausland zu gehen und sich dort das Hand-
werkszeugdermodernenSozialwissenschaften anzueignen–wie indennach-
folgendenKapitelngezeigtwird.
DieStaatswissenschafterinMarthaStephanieHermann(verheirateteBraun)
berichtetüber ihreWiener Studienzeit: »Rückblickend finde ich, dass der da-
malige Mangel an guten Kursen in Mathematik und Statistik […] eine Er-
schwerung […] darstellte. Ich bin heute noch dankbar dafür, dass ich an der
ColumbiaUniversityStatistikstudierenkonnte«44.Hermann-Braun(nach ihrer
Emigration anglisiert: Browne) hatte im März 1921 als eine der ersten das
Doktoratsstudium der Staatswissenschaften abgeschlossen, ihre tatsächliche
Ausbildung aber alsMitglied vonMises’ Privatseminar beziehungsweise letzt-
lich imAuslanderhalten.DieStaatswissenschafterin steht stellvertretendnicht
44 Browne,Mises-Privatseminar117.
DieEntwicklungderStaatswissenschaftennach1926: keineNormalisierung 191
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik