Page - 214 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Image of the Page - 214 -
Text of the Page - 214 -
rien arbeitete, die er am15.Dezember 1922 einreichte unddieOthmar Spann
undCarl Grünbergmit »Sehr gut« benoteten, bereits sein erstes Semester im
rechtswissenschaftlichen Doktoratsstudium absolvierte. Fünf Semester (Win-
tersemester 1922/23 bisWintersemester 1924/25) hindurch besuchte erVorle-
sungen,PflichtübungenundRepetitorienderRechte.DadasWienerUniversi-
tätsarchiv nicht (mehr)überdieRigorosenakten für dasDoktorat derRechts-
wissenschaftenverfügt, kannüberHaberlers PrüfungsnotenundallfälligeAn-
rechnungen aus dem staatswissenschaftlichen Studium leider keine Aussage
getroffenwerden.DieAnrechnungsmöglichkeitenwärenjedoch–besonders im
Vergleichzum§13BGBl258/1926–nursehrgeringgewesenundhättenlediglich
Teile der staatswissenschaftlichen Staatsprüfung betroffen, imEinzelnen etwa
die Examen aus Verwaltungslehre, Volkswirtschaftslehre und Finanzwissen-
schaft. Somit waren angesichts des dennoch äußerst schleunigen Studienab-
schlusses für Haberler wohl eher die Rechtswissenschaften das »Billigdokto-
rat«…
MehrAnrechnungsmöglichkeiten standenvermutlich jenen zurVerfügung,
die das staatswissenschaftliche Doktorat nach der Studienordnung von 1926
abgeschlossen hatten, beinhaltete dieses dochwesentlichmehr rechtswissen-
schaftliche Fächer als noch die Studienordnung von 1919. Aufgrund der feh-
lenden juridischen Rigorosenakten kann aber auch darüber nichts Näheres
angeführtwerden.Dessenungeachtetsteht fest,dassErnestineAnnaWeinschel
nicht die einzige weibliche Doppeldoktorin der Rechts- und Staatswissen-
schaftlichen Fakultät ist. Julia Goglia (promoviert zurDr. rer. pol. am 10. Juli
1923, zur JDr. am3. Juni1927),HildegardKrieger (promoviert zurDr. rer.pol.
am20.Dezember1927,zur JDr.am18.März1931)undnochzahlreicheandere
hatten ebenso beide Studien abgeschlossen,wenn auchüber den »teuren« iSv
»langwierigeren«Weg, der auf keinenklaren, imGesetzes- oderVerordnungs-
weggeregeltenAnrechnungsmöglichkeitenberuhte.
LetztlichwärehinsichtlichdesVorurteils »Billigdoktorat« eventuell nochzu
vermuten, dass dieDissertation, die immerhindas Studiumder Staatswissen-
schaften als wissenschaftliche Ausbildung etablieren sollte, bisweilen »billig«
iSv»ohne größerenAufwand« zu erstellen gewesenwäre. Auchwenn sich da-
malige wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten (Dissertationen ebenso wie
Habilitationen)meistensweder inUmfangnoch inmethodischerund inhaltli-
cher Tiefe an den heutigen Kriterien messen lassen können, so weisen die
staatswissenschaftlichenDissertationender 1920er und1930er Jahre imAllge-
meinen doch die Charakteristika von Wissenschaftlichkeit (Literatur- und
Quellenkritik, intersubjektiveÜberprüfbarkeit etc.) auf.WodiesnichtderFall
war, wurdenDissertationen nicht approbiert beziehungsweisemitÜberarbei-
tungsvorschlägen an die Doktoranden zurückgeschickt – so zumBeispiel bei
OttoWeinberger: Bereits imMai 1922 hatte er eineArbeitüberAdamMüller
DasStudiumderStaatswissenschaften214
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik