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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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VoraussetzungeneineskonkretenVertragesbeziehe, nicht auf ganzallgemeine VoraussetzungenwieetwaeinKriegsausbruch:»TriffteineVoraussetzungnicht zu, die stets einemGeschäfte von der Art des geschlossenen zugrunde gelegt wird, so ist grundsätzlich […] die Partei, die bei Kenntnis der Sachlage das Geschäft nicht geschlossenhätte, andiesesnicht gebunden.«249 Geboren wurde Oskar Pisko 1876 inWien als Sohn des Begründers und langjährigenHerausgebersder »Gerichtshalle«,Dr. IgnazPisko.Nochkurzvor seiner Promotion 1898 trat er in den Justizdienst ein, legte 1899 die Richter- amtsprüfung ab undwirkte zunächst in Dobersberg imWaldviertel, dann in Schwechat beiWien, zuletzt amHandelsgerichtWien. DieseVerlegung seiner Wirkungsstätte ermöglichte ihm auch eine Lehrtätigkeit an derWiener Han- delsakademie;schoninDobersbergaber, fernvondengroßenBibliothekender Reichshauptstadt, hatte erdengrößtenTeil seinerHabilitationsschrift verfasst. ImOktober 1907beantragte erdie venia legendi fürösterreichischesHandels- undWechselrecht und legte dieMonographie »Das Unternehmen als Gegen- standdesRechtsverkehrs« vor.250SeineHabilitationsschrift suchte nachzuwei- sen, dass es sich bei der Exekution inUnternehmungenumeine selbständige Exekutionsarthandle,eineAnsicht,diesichspäter inderRechtsprechungnicht durchsetzenkonnteundvielleicht auchdafür ausschlaggebendwar, dass einer der beiden Gutachter, Wellspacher, eine – uns leider nicht erhaltene – Stel- lungnahme abgab, die für Pisko »ungünstig« war.251Offenbar hatte aber der zweiteGutachter,Hupka, sich sopositiv zuPisko geäußert, dass dasHabilita- tionsverfahrennichtabgebrochen,sondernScheyanstelleWellspachersmitder weiterenBerichterstattungbetrautundhieraufPiskozudenweiterenHabilita- tionsschritten zugelassen wurde; am 1. Juli 1909 beschloss die Fakultät die HabilitierungPiskos. 1917verfasstedermittlerweile zumLandesgerichtsrat ernanntePisko inder »Zeitschrift für Handelsrecht« einen Aufsatz über den Einfluss der dritten Teilnovelle zumABGB auf dasHandelsrecht, worauf seine venia auch auf das bürgerlicheRechtausgedehntwurde;252überseineErnennungzumao.Professor 1918wurdebereitsberichtet.253MitEntschließungdesBundespräsidentenvom 249 Pisko, §901, inKlang,ABGBII/2, 352. 250 Schon1904hattePiskodenHGB-KommentarvonHermannStaubfürdieösterreichischen Verhältnisse angepasst neu herausgebracht, was von denWiener Professoren positiv ge- würdigtwurde. 251 SchreibendesDekansMenzel andasMUKvom13.7. 1909,Z169ex1907/08,ÖStAAVA, UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton612,PersonalaktPiskoOskar. 252 Pisko, Einfluß;ÖStAAVA, Unterricht Allg., Univ.Wien, Karton 612, Personalakt Pisko Oskar. 253 GegendieErnennungPiskoshatteProfessorSchwindeinSeparatvotumangekündigt,aber letztlich nichtüberreicht: Schreiben desDekansVoltelini an dasMinisteriumvom28.5. Handels- undWechselrecht 391
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938