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VoraussetzungeneineskonkretenVertragesbeziehe, nicht auf ganzallgemeine
VoraussetzungenwieetwaeinKriegsausbruch:»TriffteineVoraussetzungnicht
zu, die stets einemGeschäfte von der Art des geschlossenen zugrunde gelegt
wird, so ist grundsätzlich […] die Partei, die bei Kenntnis der Sachlage das
Geschäft nicht geschlossenhätte, andiesesnicht gebunden.«249
Geboren wurde Oskar Pisko 1876 inWien als Sohn des Begründers und
langjährigenHerausgebersder »Gerichtshalle«,Dr. IgnazPisko.Nochkurzvor
seiner Promotion 1898 trat er in den Justizdienst ein, legte 1899 die Richter-
amtsprüfung ab undwirkte zunächst in Dobersberg imWaldviertel, dann in
Schwechat beiWien, zuletzt amHandelsgerichtWien. DieseVerlegung seiner
Wirkungsstätte ermöglichte ihm auch eine Lehrtätigkeit an derWiener Han-
delsakademie;schoninDobersbergaber, fernvondengroßenBibliothekender
Reichshauptstadt, hatte erdengrößtenTeil seinerHabilitationsschrift verfasst.
ImOktober 1907beantragte erdie venia legendi fürösterreichischesHandels-
undWechselrecht und legte dieMonographie »Das Unternehmen als Gegen-
standdesRechtsverkehrs« vor.250SeineHabilitationsschrift suchte nachzuwei-
sen, dass es sich bei der Exekution inUnternehmungenumeine selbständige
Exekutionsarthandle,eineAnsicht,diesichspäter inderRechtsprechungnicht
durchsetzenkonnteundvielleicht auchdafür ausschlaggebendwar, dass einer
der beiden Gutachter, Wellspacher, eine – uns leider nicht erhaltene – Stel-
lungnahme abgab, die für Pisko »ungünstig« war.251Offenbar hatte aber der
zweiteGutachter,Hupka, sich sopositiv zuPisko geäußert, dass dasHabilita-
tionsverfahrennichtabgebrochen,sondernScheyanstelleWellspachersmitder
weiterenBerichterstattungbetrautundhieraufPiskozudenweiterenHabilita-
tionsschritten zugelassen wurde; am 1. Juli 1909 beschloss die Fakultät die
HabilitierungPiskos.
1917verfasstedermittlerweile zumLandesgerichtsrat ernanntePisko inder
»Zeitschrift für Handelsrecht« einen Aufsatz über den Einfluss der dritten
Teilnovelle zumABGB auf dasHandelsrecht, worauf seine venia auch auf das
bürgerlicheRechtausgedehntwurde;252überseineErnennungzumao.Professor
1918wurdebereitsberichtet.253MitEntschließungdesBundespräsidentenvom
249 Pisko, §901, inKlang,ABGBII/2, 352.
250 Schon1904hattePiskodenHGB-KommentarvonHermannStaubfürdieösterreichischen
Verhältnisse angepasst neu herausgebracht, was von denWiener Professoren positiv ge-
würdigtwurde.
251 SchreibendesDekansMenzel andasMUKvom13.7. 1909,Z169ex1907/08,ÖStAAVA,
UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton612,PersonalaktPiskoOskar.
252 Pisko, Einfluß;ÖStAAVA, Unterricht Allg., Univ.Wien, Karton 612, Personalakt Pisko
Oskar.
253 GegendieErnennungPiskoshatteProfessorSchwindeinSeparatvotumangekündigt,aber
letztlich nichtüberreicht: Schreiben desDekansVoltelini an dasMinisteriumvom28.5.
Handels- undWechselrecht 391
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik