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Recht und Politik
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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seiner »Selbstdarstellung« das Institut nicht erwähnte. Nur imVorlesungsver- zeichnis kündigte er stets an, für seine sechsstündigeHauptvorlesung aus Zi- vilprozessrecht auch »AktenundUrkunden aus dem Institut für angewandtes Recht«verwendenzuwollen.DasInstitutselbstwurdevonihmnochüberseine Emeritierung hinaus geleitet und verfügte auch überMitarbeiter, die aber of- fenbarnurneben-oderehrenamtlichtätigwaren(soscheintu.a.1923OLGRTh. Thanner als »Bibliothekar«, 1928PDDr.Karl Satter als »Bibliothekar«,2911934 Dr.RolandBukschals »Aushilfe-Assistent«auf).292Nachdem»Anschluß«ging das Institut in der neugeschaffenen Lehrkanzel für »Rechtsschutz und Voll- streckung(ZivilprozeßundExekutionsrecht)«auf, alsderen»kommissarischer Inhaber« Sperl noch bis 1940 gemeinsammitGustavWalker fungierte.293Da- nachübernahmErnst Swobodadie »Abteilung fürRechtsschutz undVollstre- ckung«; dieBeständedes einstigen Instituts für angewandtesRecht gerieten in Vergessenheit.294 In den 1970er-Jahrenwurden sie vomRechtshistorikerWil- helmBraunederwiederentdeckt–zumindestderGroßteilwarnochvorhanden– undvorderVernichtungbewahrt;heutebefindensiesichinzweigroßenKästen amInstitut fürRechts-undVerfassungsgeschichte. IndererstenRepublikwarSperlvorallemmitderAbfassungeines908Seiten starkenLehrbuchesüberdasZivilprozessrechtbeschäftigt,dasindreiLieferungen zwischen 1925 und1930 erschienundbei dem ihm insbesondere derdamalige PrivatdozentHansSchima(sen.) assistierte.NachSperlsursprünglichenPlänen solltedasWerkumzweiweitereBändeergänztwerden,diedasExekutionsrecht unddasVerfahrenaußerStreitsachendarstellten sollten,wasaberebensowenig zustandekamwieeinezweiteAuflage,obwohldieersteschonca.1934vergriffen war.295BesondersdieEinleitungzuSperlsLehrbuchgibteinenEinblick inSperls Rechtsverständnis:SosaheralsQuelledesRechtsgewisse»Kraftzentren«an,die sichüberall dort bilden, womehrereMenschen gemeinsam lebenund ein »ge- sellschaftliches Massenempfinden« entwickeln, und welches »die Einzelwillen beherrsche […]«.296Dievon ihnenerlassenenGesetze enthaltennicht nur»Ver- haltensbefehle«, sondern zugleich ein »Rechtsschutzversprechen«: »Durch Er- 291 Vgl. zuKarlSatter (20. 10. 1880–1949)Mair, Zivilverfahrensrecht 329–332. 292 ÜbersichtderakademischenBehörden1923/24, 72; ebd.1928/29, 69; ebd.1934/35, 89. 293 ÜbersichtderakademischenBehörden1937/38, 103; ebd.1938/39, 74. 294 SobehaupteteSchima,Nachruf aufHansSperl 49, dassdieBestände1945»einRaubder Flammen wurden« – was nicht zutraf. Swoboda selbst hatte bei seinen Berufungsver- handlungen noch eine »entsprechendeDotation« für dieses Institut und auch einenAs- sistenten gefordert, was ihmvomReichswissenschaftsministerium in ausweichenderArt undWeise beantwortet wurde: Vgl. die handschriftlichen Ausbesserungen im Referen- tenentwurf zumEdesMinisteriums für innereundkulturelleAngelegenheitenZ317950/ 1939,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton608,Zivilprozess. 295 Sperl, Selbstdarstellung172. 296 Sperl, Lehrbuch1. Die judiziellenFächer402
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Title
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Authors
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Publisher
V&R unipress GmbH
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Size
15.5 x 23.2 cm
Pages
838
Category
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938