Page - 402 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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seiner »Selbstdarstellung« das Institut nicht erwähnte. Nur imVorlesungsver-
zeichnis kündigte er stets an, für seine sechsstündigeHauptvorlesung aus Zi-
vilprozessrecht auch »AktenundUrkunden aus dem Institut für angewandtes
Recht«verwendenzuwollen.DasInstitutselbstwurdevonihmnochüberseine
Emeritierung hinaus geleitet und verfügte auch überMitarbeiter, die aber of-
fenbarnurneben-oderehrenamtlichtätigwaren(soscheintu.a.1923OLGRTh.
Thanner als »Bibliothekar«, 1928PDDr.Karl Satter als »Bibliothekar«,2911934
Dr.RolandBukschals »Aushilfe-Assistent«auf).292Nachdem»Anschluß«ging
das Institut in der neugeschaffenen Lehrkanzel für »Rechtsschutz und Voll-
streckung(ZivilprozeßundExekutionsrecht)«auf, alsderen»kommissarischer
Inhaber« Sperl noch bis 1940 gemeinsammitGustavWalker fungierte.293Da-
nachübernahmErnst Swobodadie »Abteilung fürRechtsschutz undVollstre-
ckung«; dieBeständedes einstigen Instituts für angewandtesRecht gerieten in
Vergessenheit.294 In den 1970er-Jahrenwurden sie vomRechtshistorikerWil-
helmBraunederwiederentdeckt–zumindestderGroßteilwarnochvorhanden–
undvorderVernichtungbewahrt;heutebefindensiesichinzweigroßenKästen
amInstitut fürRechts-undVerfassungsgeschichte.
IndererstenRepublikwarSperlvorallemmitderAbfassungeines908Seiten
starkenLehrbuchesüberdasZivilprozessrechtbeschäftigt,dasindreiLieferungen
zwischen 1925 und1930 erschienundbei dem ihm insbesondere derdamalige
PrivatdozentHansSchima(sen.) assistierte.NachSperlsursprünglichenPlänen
solltedasWerkumzweiweitereBändeergänztwerden,diedasExekutionsrecht
unddasVerfahrenaußerStreitsachendarstellten sollten,wasaberebensowenig
zustandekamwieeinezweiteAuflage,obwohldieersteschonca.1934vergriffen
war.295BesondersdieEinleitungzuSperlsLehrbuchgibteinenEinblick inSperls
Rechtsverständnis:SosaheralsQuelledesRechtsgewisse»Kraftzentren«an,die
sichüberall dort bilden, womehrereMenschen gemeinsam lebenund ein »ge-
sellschaftliches Massenempfinden« entwickeln, und welches »die Einzelwillen
beherrsche […]«.296Dievon ihnenerlassenenGesetze enthaltennicht nur»Ver-
haltensbefehle«, sondern zugleich ein »Rechtsschutzversprechen«: »Durch Er-
291 Vgl. zuKarlSatter (20. 10. 1880–1949)Mair, Zivilverfahrensrecht 329–332.
292 ÜbersichtderakademischenBehörden1923/24, 72; ebd.1928/29, 69; ebd.1934/35, 89.
293 ÜbersichtderakademischenBehörden1937/38, 103; ebd.1938/39, 74.
294 SobehaupteteSchima,Nachruf aufHansSperl 49, dassdieBestände1945»einRaubder
Flammen wurden« – was nicht zutraf. Swoboda selbst hatte bei seinen Berufungsver-
handlungen noch eine »entsprechendeDotation« für dieses Institut und auch einenAs-
sistenten gefordert, was ihmvomReichswissenschaftsministerium in ausweichenderArt
undWeise beantwortet wurde: Vgl. die handschriftlichen Ausbesserungen im Referen-
tenentwurf zumEdesMinisteriums für innereundkulturelleAngelegenheitenZ317950/
1939,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton608,Zivilprozess.
295 Sperl, Selbstdarstellung172.
296 Sperl, Lehrbuch1. Die
judiziellenFächer402
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Title
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Authors
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Publisher
- V&R unipress GmbH
- Date
- 2014
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 838
- Category
- Recht und Politik